Implementierung einer Mitfahr-App im Rahmen des Förderprojekts VGI newMind
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingolstadt
NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.invg.de/start_vgi_de
Abschnitt II: Gegenstand
Implementierung einer Mitfahr-App im Rahmen des Förderprojekts VGI newMind
Der VGI plant die die Programmierung und Implementierung einer App für regionale Fahrgemeinschaften. Der Zweck dieser App ist es, eine nachhaltige, kostengünstige und effiziente Transportlösung für die Menschen in der Region zu bieten.
Der VGI plant die die Programmierung und Implementierung einer App für regionale Fahrgemeinschaften. Der Zweck dieser App ist es, eine nachhaltige, kostengünstige und effiziente Transportlösung für die Menschen in der Region zu bieten. Idealerweise wird eine Verbindung an den ÖPNV über definierte Mobilitätshubs oder -knotenpunkte dargestellt. Angesichts der wachsenden Herausforderungen für die Gebietskörperschaften im Hinblick auf Verkehrsstaus und Schadstoffemissionen hat die Region den Bedarf an einer Lösung für Fahrgemeinschaften erkannt. Gefördert und erleichtert werden sollen gemeinsame Fahrten der Menschen in der Region, bei gleichzeitiger Befriedigung des individuellen Sicherheitsbedürfnisses und möglichst wenig Aufwand für den VGI. Die INVG-App (perspektivisch Umbenennung in VGI-App) wird ausgebaut mit dem Ziel, eine multimodale Plattform für das gesamte VGI Gebiet zu schaffen. Da speziell bei den Mitfahrgelegenheiten das Geschäftsmodell durch den VGI nicht abbildbar ist, ist geplant, diese Mobilitätsform extern über die bestehende multimodale Schnittstelle anzubieten. Im Rahmen des Förderprogramms ist vorgesehen, eine Mitfahr-Funktion zu integrieren, welche die Verknüpfung zwischen ÖPNV und MIV erleichtert. Über die App wird der Fahrwunsch zu dem Mitfahrsystem weitergeleitet.
Dies umfasst:
• Konzeption einer Mitfahr-App für das VGI Gebiet. Der Auftrag kann auch durch Einbringung von Software oder Softwareteilen und der Weiterentwicklung erfolgen.
• Programmierung und Implementierung der Fahrgemeinschafts-App und deren Anbindung an das bestehende Fahrplan-Auskunftssystem der INVG/VGI. Perspektivisch soll eine komplette Integration in die bestehende App möglich sein, d.h. technisch vorgesehen sein.
• Berücksichtigung eines Gamification-Ansatzes
Herkömmliche Fahrgemeinschaftsplattformen schaffen ihren Mehrwert im "Matching", also dem Zusammenbringen von Fahrenden und Mitfahrenden. Dies ist beim Anwendungsfall einer langen Strecke (100km+) von Stadt zu Stadt (1-zu-1 Beziehung) ausreichend. Im Fall des täglichen Pendelns, bspw. zur Arbeit, handelt es sich um durchschnittlich deutlich kürzere Strecken, an denen Personen entlang der Strecke mitgenommen werden sollen (n-zu-1 Beziehung). Ferner ändert die deutlich höhere Frequenz (fast täglich im Vergleich zu 1x / Monat) die Anforderung an die Funktionen der Plattform. Zusätzlich werden im Pendelfall viele Fahrgemeinschaften, nachdem sie sich gefunden haben, zu bestehenden Fahrgemeinschaften und erhalten so vom "Matching" nach geraumer Zeit weniger zusätzlichen Mehrwert, sondern benötigen Funktionen zur Kommunikation und Organisation.
Für all diese Besonderheiten müssen dedizierte Mechanismen auf der Plattform ermöglicht werden.
Es werden alle geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jeder Bewerber muss seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen. Ausländische Bewerber können anstelle der nachfolgend genannten Eignungsnachweise auch vergleichbare, andere Eignungsnachweise vorlegen. Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben jeweils einzeln die aufgeführten Erklärungen mit ihrer Bewerbung vorzulegen. Alle vom Auftraggeber für den Teilnahmewettbewerb unter dem unter Ziff. I.3) genannten Link bereit gestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne fehlende Eignungsnachweise nachzufordern, ist hierzu aber nicht verpflichtet.
Als Bieter werden nur Unternehmen zugelassen, die ihre persönliche Lage gem. § 44 VgV wie folgt nachweisen können: [Die in Klammern gesetzten Verweise geben an, in welchen Unterlagen entsprechende Angaben einzutragen sind. Alle Unterlagen, in denen der Bewerber gem. der nachfolgenden Ziffern Eintragungen vorzunehmen hat, sind mit seinem Teilnahmeantrag einzureichen.]
a) Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Auftragsbekanntmachung; Vorlage einer Kopie ist ausreichend).
b) Eigenerklärung, dass für den Bewerber keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen [vgl. Formblatt „ Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB“]
c) Eigenerklärung über die Einhaltung der EU-Russland-Sanktionen [Formblatt „EU-Russland-Sanktionen“]
d) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Vorgaben des MiLoG und des AEntG [Formblatt „Erklärung MiLoG und AEntG“]
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Bietergemeinschaft erklärt ist,
— in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufgeführt sind und der für die Durchführung des Auftrags vertragsbevollmächtigte Vertreter bezeichnet wird,
— in der bestätigt wird, dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder – auch im Vergabeverfahren – rechtsverbindlich vertritt und
– dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher vertraglicher und außervertraglicher Verpflichtungen als Gesamtschuldner haften.
Hinweis zur Eignungsleihe: Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so ist durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass dem Bewerber die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Nimmt der Bewerber für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.
Im Falle der Eignungsleihe ist das Formblatt das Formblatt „Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB“, das Formblatt „EU-Russland-Sanktionen“ und das Formblatt „Erklärung MiLoG und AEntG" auch vom Eignungsleihgeber auszufüllen und von dem Bewerber zusammen mit der Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Als Bieter werden nur Unternehmen zugelassen, die ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV) wie folgt nachweisen können:
[Die in Klammern gesetzten Verweise geben an, in welchen Unterlagen entsprechende Angaben einzutragen sind. Alle Unterlagen, in denen der Bewerber gem. der nachfolgenden Ziffern Eintragungen vorzunehmen hat, sind mit seinem Teilnahmeantrag einzureichen.]
e) Der Bewerber legt den durchschnittlichen Umsatz für die Jahre 2020, 2021 und 2022 mit vergleichbaren Leistungen in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags dar, § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV. Der Umsatz ist in Euro netto per anno anzugeben.
f) Eigenerklärung zur Bereitschaft des Abschlusses einer angemessenen Haftpflichtversicherung im Falle der Zuschlagserteilung; die Angemessenheit wird mit dem Auftraggeber abgestimmt.
Als Bieter werden nur Unternehmen zugelassen, die ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) wie folgt nachweisen können:
[Die in Klammern gesetzten Verweise geben an, in welchen Unterlagen entsprechende Angaben einzutragen sind. Alle Unterlagen, in denen der Bewerber gem. der nachfolgenden Ziffern Eintragungen vorzunehmen hat, sind mit seinem Teilnahmeantrag einzureichen.]
g) Angabe von mindestens einer Referenz über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Entwicklungen einer Mitfahr-App aus den letzten fünf Jahren vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, mit folgenden Angaben:
Anschrift, ggf. Ansprechpartner mit Kontaktdaten (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen).
[vgl. Formblatt „Auftragsbezogene Referenzen" ].
h) Angabe von mindestens einer Referenz über die Implementierung spieltypischer Elemente in einem spielfremden Kontext (sog. Gamification) über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Leistungen aus den letzten fünf Jahren vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, mit folgenden Angaben:
Anschrift, ggf. Ansprechpartner mit Kontaktdaten (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Bei den Anforderungen g) und h) ist jeweils mindestens eine Referenz einzureichen (K.O.-Kriterium).
1. Im Fall der Aufftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.
2. Im Fall der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haftet auch der Nachunternehmer gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Es ist auf der ersten Stufe ein Teilnahmeantrag einzureichen. Ein Angebot ist im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs noch nicht zu übermitteln. Alle Anforderungen an den Teilnahmewettbewerb ergeben sich aus dieser Auftragsbekanntmachung. Alle Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erfolgen, soweit sich aus der Ausschreibung nicht etwas anderes ergibt. Alle vom Auftraggeber für den Teilnahmewettbewerb unter dem unter Ziff. 1.3) genannten Link bereitgestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden.
2. Alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie Änderungen der Leistungsbeschreibung, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden über die Vergabeplattform bereitgestellt. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich in digitaler Form an die unter Ziffer 1.3) angegebene Internet-Adresse der Deutschen eVergabe zu richten. Die Fragen sind spätestens bis 10 Kalendertage vor dem Ablauf der Teilnahmefrist zu stellen. Sie sollen möglichst frühzeitig gestellt werden. Die Antworten auf Fragen sind in digitaler Form aus der Datenbank der Deutschen eVergabe (gem. Ziffer 1.3) abrufbar.
3. Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache abzufassen und bis spätestens zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen. Der Teilnahmeantrag muss in elektronischer Form eingereicht werden. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ist ausschließlich über das Portal der Deutschen eVergabe unter dem in Ziff. 1.3)
angegebenen Link möglich.
4. Eine Einreichung des Teilnahmeantrags per E-Mail, Telefax oder in schriftlicher Form ist nicht zulässig.
5. Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die für die Erstellung der Teilnahmeantrage entstehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Nicht vorgesehen
Land: Deutschland
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer wird hingewiesen, insbesondere auf die Vorschrift des § 160 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."