Betreiberpflichten Referenznummer der Bekanntmachung: 22 04 01 02 00 01 01 02 _2023_Betreiberpflichten
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betreiberpflichten
Die MPG hat Bedarf an Beratungsdienstleistungen im Zusammenhang mit ihren Betreiberpflichten und einer Risikobewertung.
Der Auftraggeber nutzt das CAFM-System Archibus. Komplett neu programmiert wurde die REG-IS-Schnittstelle für das Modul Instandhaltung, die alle während der Nutzungsphase anfallenden gesetzlichen Pflichten und deren Tätigkeiten an die Anlagen in Archibus überträgt. Aktuell wird zudem eine methodische Risikobewertung der Infrastruktur konzipiert und umgesetzt.
Für die fachliche Betreuung wird hiermit ein Berater als Auftragnehmer gesucht.
Die MPG hat Bedarf an Beratungsdienstleistungen im Zusammenhang mit ihren Betreiberpflichten und einer Risikobewertung. Der Auftraggeber (künftig: AG) nutzt das CAFM-System Archibus. Komplett neu programmiert wurde die REG-IS-Schnittstelle für das Modul Instandhaltung, die alle während der Nutzungsphase anfallenden gesetzlichen Pflichten und deren Tätigkeiten an die Anlagen in Archibus überträgt. Aktuell wird zudem eine methodische Risikobewertung der Infrastruktur konzipiert und umgesetzt. Für die fachliche Betreuung wird hiermit ein Berater als Auftragnehmer (künftig: AN) gesucht.
Es wird ein Auftragnehmer ("AN" bzw. "RV-Partner") gesucht, der auf Abruf aus einer Rahmenvereinbarung ("RV", "Vertrag" oder "Vereinbarung") den Auftraggeber bei der fachlichen Betreuung eines CAFM-Systems unterstützt. Dieses CAFM-System ist für die Wartung und Instandhaltung in den Max-Planck-Instituten der wichtigste Baustein, der die Wahrnehmung der Betreiberverantwortlichkeiten der MPG auf der Produktivebene unterstützt.
Der Leistungsumfang setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten zusammen:
•Einarbeitung
•Teilnahme und Durchführung der Arbeitskreis-Sitzungen
•Beratung Betreiberpflichten, CAFM-Support und REG-IS Service
•Durchführung von Webinaren
•Unterstützung bei der Pflege des CAFM-Systems Archibus
•Durchführung und Weiterentwicklung einer methodischen Risikoanalyse der Max-Planck- Institute
•Durchführung einer Risikoanalyse durch Ortsbegehungen
•Qualitätskontrolle der TGA-Daten aus Baumaßnahmen
•Erstellung einer Dokumentationsmatrix für Baumaßnahmen inklusive der Qualitätskontrolle der Dokumente
Für eine ausführliche Leistungsbeschreibung siehe Kapitel 5 der Vergabeunterlagen.
Siehe unten II.2.11)
Die Basis-Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre (24 Monate), gerechnet ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns.
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Die gesamte Vertragslaufzeit beträgt maximal 4 Jahre (48 Monate), gerechnet ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns. Zum bzw. nach Ablauf der Basis-Vertragslaufzeit steht dem Auftraggeber jährlich ein ordentliches Kündigungsrecht zu (jährliche Kündigungsoption). Macht der Auftraggeber von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, läuft der Vertrag nach Ablauf der Basis-Vertragslaufzeit noch maximal 2 Jahre (24 Monate) weiter (Optionslaufzeit).
A) Schätzmenge:
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1) Beratungsdienstleistungen im Zusammenhang mit Betreiberpflichten:
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Auf der Grundlage der Erfahrungen des Auftraggebers aus den letzten Jahren und unter Berücksichtigung der zu erwarten-den Entwicklungen in den kommenden Jahren wird das Auftragsvolumen im Hinblick auf alle Leistungspositionen - ausgenommen der Risikoanalyse - auf 90 Tagessätze pro Jahr geschätzt. Damit beträgt das geschätzte Gesamtauftragsvolumen dieser Vergabemaßnahme im Hinblick auf alle Leistungspositionen - ausgenommen der Risikoanalyse - über die m-ximal mögliche Vertragslaufzeit insgesamt 360 Tagessätze (Schätzmenge).
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2): Risikoanalyse:
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Auf der Grundlage der Erfahrungen des Auftraggebers aus den letzten Jahren und unter Berücksichtigung der zu erwartenden Entwicklungen in den kommenden Jahren wird das Auftragsvolumen im Hinblick auf die Risikoanalyse auf 86 Stück pro Jahr geschätzt. Damit beträgt das geschätzte Gesamtauftragsvolumen dieser Vergabemaßnahme im Hinblick auf die Risikoanalyse über die maximal mögliche Vertragslaufzeit insgesamt 344 Stück (Schätzmenge).
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B) Höchstmenge:
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1) Beratungsdienstleistungen im Zusammenhang mit Betreiberpflichten:
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Aus der RV können im Hinblick auf alle Leistungspositionen - ausgenommen der Risikoanalyse - insgesamt höchstens 400 Tagessätze über die maximal mögliche Vertragslaufzeit abgerufen werden (Höchstmenge).
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2): Risikoanalyse:
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Aus der RV können im Hinblick auf die Risikoanalyse insgesamt höchstens 344 Stück über die maximal mögliche Vertragslaufzeit abgerufen werden (Höchstmenge).
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B) Mindestabnahme:
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Im Hinblick auf die Risikoanalyse besteht eine Mindestabnahmeverpflichtung des Auftraggebers von 40 Stück pro Jahr.
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Darüber hinaus besteht bezüglich allen anderen Leistungspositionen keine (Mindest-)Abnahme- oder (Mindest-)Bestellverpflichtung des Auftraggebers.
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§ 132 GWB bleibt unberührt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Allgemein zur Eignung, zur Bietergemeinschaft siehe unten VI.3.
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A) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (EK-01-A) - Erklärung :
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Nachzuweisen ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 oder 124 GWB. Hierzu hat der Bieter unter Verwendung der Anlage 3 Abschnitt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" zu erklären, dass keiner der dort genannten Ausschlussgründe vorliegt. Die Erklärung ist zwingend von jedem Unternehmen einzureichen.
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B) Unternehmensdarstellung (EK-02-A) - Erklärung :
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Verlangt werden folgende Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer:
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-Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, USt-ID-Nummer, Gründungsjahr, Telefon, Fax, E-Mail,
-Angaben zur Unternehmensgröße (Vorliegen eines Kleinstunternehmens, eines kleinen Unternehmens oder eines mittle-ren Unternehmens i.S.d. der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunter-nehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen [ABl. L 124 vom 20.05.2003, S. 36]),
-falls gegeben die Angabe des amtlichen Verzeichnisses bzw. Präqualifizierungssystems, in dem der Wirtschaftsteilneh-mer erfasst ist (dann Bezeichnung Verzeichnis und Eintragungs- bzw. Zertifizierungsnummer und Angaben zum mögli-chen Abruf der Dokumente),
-Leistungsspektrum, Haupttätigkeitsgebiet sowie organisatorische Gliederung des Unternehmens.
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C) Berufs- oder Handelsregistereintragung (EK-03-A) - Erklärung:
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Der Bieter hat unter Verwendung der Anlage 3 Abschnitt "Berufs- oder Handelsregistereintragung" zu erklären, dass er in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, eingetragen ist, oder über eine gleichwertige Erlaubnis der Berufsausübung verfügt, sofern der Bieter nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
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A) EK-04-A: Berufshaftpflichtversicherung (Erklärung):
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Der Auftraggeber fordert, dass für das hier in den Wettbewerb gestellte Vorhaben (Projekt) eine adäquate Deckung des Berufshaftpflichtrisikos über eine Versicherung sichergestellt ist/ wird.
Mindestens folgende Deckungssummen werden dabei erwartet:
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-für Personen- und Sachschäden mindestens 3 Mio. EUR (zweifach maximiert) sowie
-für Vermögensschäden mindestens 1 Mio. EUR (zweifach maximiert)
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Der Auftraggeber akzeptiert hierfür entweder eine spezifische Projektdeckung (bei Projektversicherung/ Excedentende-ckung genügt eine 1-fache Maximierung), alternativ eine für die Vertragslaufzeit bestehende BHV mit mindestens der o.g. Deckungssummen (und in diesem Falle 2-facher Maximierung je Versicherungsjahr).
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B) EK-05-A: Umsatzdarstellung (Erklärung) Gesamtjahresumsatz:
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Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Erklärung über den Gesamt-jahresumsatz des Unternehmens (EK-05-A) bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020 - 2022) in Euro netto abzugeben, sofern die entsprechenden Angaben verfügbar sind. Sofern für das letzte Jahr noch keine ab-schließenden Zahlen vorliegen, sind ausnahmsweise vorläufige sorgfältige Schätzungen anzugeben und entsprechend zu kennzeichnen.
Mindestanforderung zu A) EK-04-A: Berufshaftpflichtversicherung (Erklärung):
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Der Auftraggeber fordert, dass für das hier in den Wettbewerb gestellte Vorhaben (Projekt) eine adäquate Deckung des Be-rufshaftpflichtrisikos über eine Versicherung sichergestellt ist/ wird.
Mindestens folgende Deckungssummen werden dabei erwartet:
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-für Personen- und Sachschäden mindestens 3 Mio. EUR (zweifach maximiert) sowie
-für Vermögensschäden mindestens 1 Mio. EUR (zweifach maximiert)
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Der Auftraggeber akzeptiert hierfür entweder eine spezifische Projektdeckung (bei Projektversicherung/ Excedentende-ckung genügt eine 1-fache Maximierung), alternativ eine für die Vertragslaufzeit bestehende BHV mit mindestens der o.g. Deckungssummen (und in diesem Falle 2-facher Maximierung je Versicherungsjahr).
A) EK-06-A: Qualitätssicherung (Erklärung):
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Der Bieter hat unter Verwendung von Anlage 3 Abschnitt "Qualitätssicherung" zu erklären, welche Maßnahmen zur Quali-tätssicherung in seinem Unternehmen bestehen. Ausreichend zur Erfüllung des Kriteriums ist auch die Vorlage einer entspre-chenden gültigen Zertifizierungsurkunde in Kopie (z.B. DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig).
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B) EK-07-A Umweltmanagement (Erklärung):
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Der Bieter hat unter Verwendung von Anlage 3 Abschnitt "Umweltmanagement" zu erklären, welche Maßnahmen zum Umweltmanagement in seinem Unternehmen bestehen. Ausreichend zur Erfüllung des Kriteriums ist auch die Vorlage einer entsprechenden gültigen Zertifizierungsurkunde in Kopie (z.B. DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig).
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C) EK-08-A: Durchschnittliche Beschäftigtenanzahl (Erklärung):
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Um sicherzustellen, dass der Bieter über die erforderlichen personellen Mittel verfügt, um den Auftrag in angemessener Quali-tät ausführen zu können, muss er Angaben zur durchschnittlichen Anzahl seiner Beschäftigten (VZÄ) jeweils in den letzten drei Geschäftsjahren (2020 - 2022) einreichen. Die Angaben müssen sich auf die folgenden Beschäftigtenkategorien bezie-hen:
-Gesamt-Beschäftigte (inklusive Führungskräfte)
-Führungskräfte
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D) EK-09-A: Unternehmensreferenzen (Erklärung):
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Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird vorausgesetzt, dass der Bieter über Erfahrungen im Zusammenhang mit den hier ausgeschriebenen Leistungen verfügt. Diese sind durch die Darstellung von geeigneten Referen-zen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen des Bieters nachzuweisen. Die dargestellten Referenzen müssen die umfassenden Erfahrungen des Bieters in Bezug auf die Ausführung von Leistungen der hier ausgeschriebenen Art belegen, d.h. hinsichtlich Aufgaben, Umfang und Anforderung dem hier beschriebenen Vergabegegenstand möglichst nahe kommen, insbesondere im Hinblick auf die in Kapitel 5 ausgeführten Charakteristika der zu vergebenen Leistungen. Der Bieter hat hierzu entsprechende Referenzen aus den letzten drei Jahren anzugeben. Diese müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
-Leistungsempfänger inklusive Kontaktdaten;
-Angaben zum Auftragszeitraum;
-aussagekräftige Angaben, welche konkreten Leistungen der Bieter selbst erbracht hat,
-Auftragsvolumen des selbst erbrachten Anteils (Auftragswert und zeitlicher Umfang).
Mindestanforderung zu D) EK-09-A: Unternehmensreferenzen (Erklärung):
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Der Bieter hat zum Nachweis seiner Erfahrungen jeweils folgende Mindestzahl an Referenzen einzureichen (= Mindestanforderung, bei deren Nichterfüllung der Bieter als ungeeignet ausgeschlossen wird): mind. 1 Referenz. Die Referenzen können noch fortdauernd sein; abgeschlossene Referenzen jedoch dürfen nicht länger als drei Jahre zurückliegen.
A) Russland-Sanktionen
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Jeder Bieter muss unter Verwendung von Anlage 4 "Russland-Sanktionen" erklären, dass kein Zuschlags- und Erfüllungsverbot gemäß Art. 5k Abs.1 Verordnung (EU) Nr. 833/2014 i. V. m. der Verordnung (EU) 2022/576 für öffentliche Aufträge im Zu-sammenhang mit russischen Personen, Organisationen und Einrichtungen besteht (Ausschlusskriterium).
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B) Verpflichtungserklärung Datenschutz
Im Sinne des § 128 Abs. 2 GWB fordert der Auftraggeber zudem die Einhaltung folgender Ausführungsbedingung: Da der künf-tige Auftragnehmer bei der Auftragsausführung Zugang zu vertraulichen und sensiblen, d.h. personenbezogenen Daten beim Auftraggeber hat, wird vom Bieter bereits mit Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung gefordert, mit der er sich bzw. die ausführenden Unternehmen - im Falle der Zuschlagserteilung - zum Abschluss einer Vereinbarung über die Verarbeitung perso-nenbezogener Daten im Auftrag gemäß Art. 28 ff. Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) verpflichtet. Hierzu hat der Bieter die Erklärung gemäß Formblatt Verpflichtungserklärung zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben gemäß DS-GVO (Anlage 05) mit dem Angebot einzureichen, zuzüglich eines Entwurfs der Vertragsanlage 4 (AVV), welche im Falle einer beabsichtig-ten Zuschlagserteilung mit dem potentiellen Auftragnehmer finalisiert wird.
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C) Selbstausführungsgebot
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Es besteht ein Selbstausführungsgebot im Hinblick auf die kritischen Aufgaben der in Kapitel 5 der Vergabeunterlage aufgeführten Leistungen. Diese müssen direkt vom Bieter selbst oder im Falle einer BG von einem Teilnehmer der BG ausgeführt werden; eine Eignungsleihe oder ein Unterauftragnehmereinsatz sind in diesen Bereichen nicht zugelassen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Eignungskriterien werden bezeichnet:
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(Kürzel Eignungskriterium-Nummer-Kürzel Ausschlusskriterium) d. h. z. B. (EK-01-A). Die Nichterfüllung bereits eines Ausschlusskriteriums führt zum Ausschluss des Angebots.
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Bietergemeinschaften:
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Bietergemeinschaften ("BG") sind zugelassen. Die erforderlichen Angaben zur BG sind in der Anlage 2 der VU vorzunehmen, die dem Angebot beizufügen ist. Ist keine BG vorgesehen, ist auch dies in Anlage 2 zu erklären.
A) Angebotsabgabe:
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Angebote können ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal www.tender24.de abgegeben werden. Die Einreichung von Angeboten auf dem Postweg, direkt, per E-Mail oder per Telefax ist nicht zulässig.
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B) Bieterfragen/Zusätzliche Informationen:
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Bieterfragen zum Vergabeverfahren können ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Staatsanzeigers Baden-Württemberg - "www.tender24.de" - (eVergabe-Tool AI Vergabe) gestellt werden.
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Zusätzliche Informationen zur Vorbereitung der Angebote sowie Antworten zu Bieterfragen oder aufklärende/berichtigende Angaben zu den Vergabeunterlagen werden zeitgleich allen Bietern elektronisch über das Vergabeportal rechtzeitig vor Ab-lauf der Angebotsfrist zur Verfügung gestellt und werden damit Teil der Vergabeunterlagen.
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Die Bieter sind grundsätzlich verpflichtet, sich selbstständig über den jeweils aktuellen Stand der Vergabeunterlagen sowie der Beantwortung der Bieterfragen über das Vergabeportal zu informieren. Eine systemseitige Benachrichtigung wird nur an beim Vergabeportal registrierte Nutzer versandt. Es wird daher empfohlen, sich möglichst frühzeitig freiwillig beim Vergabe-portal zu registrieren
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C) Erreichbarkeit der Vergabeplattform:
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Die Vergabeplattform ist vom 17.05.2023 ab 17:00 Uhr bis zum 21.05.2023 nicht erreichbar. Die Angebotsfrist ist entsprechend verlängert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://regierung.oberbayern.de/mittelinstanz/vergabekammer/
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Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen wird ausdrücklich hingewiesen.
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Der Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung unter IV.2.2 genannten Frist gegenüber der Auf-traggeberin (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bewerber/Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnah-me gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
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Hilft die Auftraggeberin dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, kann der Bieter innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Antrag auf Ein-leitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
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Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der Bieter mit seiner Rüge präkludiert und ein etwaiger darauf gestützter Nachprüfungsantrag unzulässig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]