Neubau eines Umweltkompetenzzentrums mit Wertstoffhof: Objektplanung Gebäude Referenznummer der Bekanntmachung: FB11-VgV-UKZ23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE276
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwabmünchen
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Postleitzahl: 86830
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.awb-landkreis-augsburg.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau eines Umweltkompetenzzentrums mit Wertstoffhof: Objektplanung Gebäude
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude entsprechend HOAI Teil 3, Abschnitt 1, Leistungsphasen 1 – 9. Entsprechend HOAI. Die Beauftragung erfolgt nach § 34 HOAI stufenweise. Über eine jeweils weitere Beauftragung entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf.
Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden.
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind. Im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Augsburg beabsichtigt den Neubau eines Umweltkompetenzzentrums mit Wertstoffhof, stationäre Schadstoffannahmestelle, Betriebsgebäude für den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Augsburg, Lagerhalle für Mülltonnen, Gebrauchtwarenbörse, Informationszentrum und Grüngutannahme. Die Baumaßnahme umfasst einen funktionellen Neubau nach den neuesten technischen Standards auf einem ca. 8.400 m² großen Grundstück.
Das Gebäude soll nicht das Thema „Müll ist schmutzig“ in den Vordergrund rücken, sondern das Thema Nachhaltigkeit ausstrahlen. Zur Minimierung des ökologischen Fußabdrucks wird eine Gebäudekonstruktion mit tragenden Bauteilen aus Stahlbeton und nichttragenden Elementen, z. B. Holz oder weitestgehend recyclingfähigen Materialien (Sekundärrohstoffe), angestrebt. Um die Kreislaufwirtschaft zu fördern und unsere natürlichen und umweltfreundlichen Ressourcen zu schonen, soll je nach Möglichkeit mit ortsnahen Bau- und Rohstoffen gearbeitet werden.
Die Themen Klimaschutz und Nachhaltigkeit nehmen für den Abfallwirtschaftsbetrieb eine zentrale Rolle ein, die insbesondere auch bei unseren zukünftigen Neubauten berücksichtigt werden sollen. Das Umweltkompetenzzentrum soll aufgrund dessen den Anforderungen einer modernen, ökologischen Architektur und einer ökologischen Energieversorgung in besonderer Weise gerecht werden. Fassaden und Dachbegrünung, Passivhausstandard für die Betriebsräume, Regenwassernutzung, Photovoltaikanlagen für die Versorgung mit erneuerbarer Energie, Ladestationen für Elektrofahrzeuge und -geräte und ein konsequenter Einsatz der LED-Technik sind beispielhafte Merkmale eines ökologisch vorbildlichen Betriebshofes. Auch sollen Büroflächen im Hinblick auf veränderte Arbeitswelten mit mobilem Arbeiten und einer zunehmenden Digitalisierung von Arbeitsprozessen als Orte der Kommunikation und der Arbeit im Team gestaltet werden
Der gesamte Gebäudekomplex soll die Bereiche Wertstoffhof (ca. 2.500 – 3.000 m²), Lagerhalle für Tonnenlagerung, Reparaturen, Reinigung, Betriebsräume, Informationszentrum (ca. 200 m²), Gebrauchtwarenbörse und allgemeine Flächen umfassen.
Maßnahmen der KGR 400 sind nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Die Zusammenarbeit und Koordination mit den entsprechenden Fachplanern obliegt dem Architekten und muss in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber erfolgen. Auf Termineinhaltung wird nach erstelltem Terminplan gesondert geachtet.
Der geschätzte Kostenrahmen für die Gesamtmaßnahme liegt bei ca. 7.000.000,00 € (KGR 200 – 700 inkl. MwSt.).
Der Planungsbeginn erfolgt unmittelbar nach der Auftragserteilung.
Die Fertigstellung der Baumaßnahme ist für das Jahr 2026 geplant.
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude entsprechend HOAI Teil 3, Abschnitt 1, Leistungsphasen 1 – 9. Entsprechend HOAI. Die Beauftragung erfolgt nach § 34 HOAI stufenweise. Über eine jeweils weitere Beauftragung entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf.
Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden.
Der Auftraggeber (AG) bewertet die Eignung der Bewerber anhand einem Referenzprojekt Wertstoffhof, der Vergleichbarkeit von drei Referenzen und der Anzahl der technischen Mitarbeiter (Durchschnitt der letzten 5 Jahre).
Bewerbergemeinschaften werden wie ein Einzelbewerber behandelt. Die Bewerbergemeinschaft kann sich auf sämtliche Referenzen aller Einzelmitglieder der Bewerbergemeinschaft berufen.
Die Referenzen müssen einen Vertragsschluss im Zeitraum von 05/2012 - 04/2023 aufweisen. Der AG behält sich vor, beim Referenzgeber nachzufragen, ob die Referenzen jeweils zur Zufriedenheit des Referenzgebers erbracht worden sind. Der AG behält sich vor, Referenzen nicht zu werten, wenn diese nicht vollständig oder nicht im Wesentlichen auftragsgemäß ausgeführt worden sind. Sind mehrere angegebene Referenzen nicht wertbar, wird der AG im Rahmen einer Prognoseentscheidung beurteilen, ob der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit verfügt. Den Bietern wird anheimgestellt, bereits vorhandene Referenzbescheinigungen ihrem Angebot beizufügen.
Bei der Bewertung wird der AG ein gewichtetes Punktesystem anwenden. In den einzelnen Kriterien werden jeweils 0-10 Punkte vergeben. Die erreichten Punkte werden mit der angegebenen Gewichtung multipliziert, die Summe ergibt die Gesamtbewertung.
Zum Angebot aufgefordert werden die fünf Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit der höchsten Anzahl an Wertungspunkten. Sollten mehrere Bieter auf Rang fünf die gleiche Punktzahl aufweisen, entscheidet unter ihnen das Los. Zum Angebot aufgefordert werden nur Bewerber, die mindestens 50 % der Wertungspunkte erlangt haben.
1.1 Referenzprojekte Wertstoffhof: Es soll eine Referenz im o. g. Zeitraum eingereicht werden, die eine Planung eines Wertstoffhofs (ggfs. mit Rampenbefüllung der Container von oben) enthält
Gewichtung: 3-fach; Max. 10 Punkte;
10 Punkte: Referenz enthält die Planung eines Wertstoffhofs mit Rampenbefüllung der Container von oben.
5 Punkte: Referenz enthält die Planung eines Wertstoffhofs.
0 Punkte: Keine Referenz über Planung eines Wertstoffhofs
1.2 Referenzprojekte - Erfahrung des Bewerbers bei der Planung und Durchführung vergleichbarer Bauaufgaben hinsichtlich:
• Vergleichbarkeit hinsichtlich Nutzung
• Erfahrung mit öffentlichen Bauvorhaben
• besondere Konzepte
• Qualität der Referenzobjekte
• Ausführungsarten bzgl. der verschiedenen Baumaterialien
• erbrachte LPh (1-9)
• Bewertbarkeit der eingereichten Unterlagen
• Gestaltungsqualität der eingereichten Referenzprojekte
• Planung und Ausführung von Baumaßnahmen vergleichbarer Größe (mind. [Betrag gelöscht] Euro netto Herstellungskosten)
• Einhaltung von Kosten und Terminen
Gewichtung: 2-fach; Es werden 3 Referenzen gefordert. Je Referenz sind maximal 10 Punkte möglich.
10 Punkte: Referenz erfüllt alle 10 Unterkriterien.
9 Punkte: Referenz erfüllt 9 der 10 Unterkriterien.
8 Punkte: Referenz erfüllt 8 der 10 Unterkriterien.
7 Punkte: Referenz erfüllt 7 der 10 Unterkriterien.
6 Punkte: Referenz erfüllt 6 der 10 Unterkriterien.
5 Punkte: Referenz erfüllt 5 der 10 Unterkriterien.
4 Punkte: Referenz erfüllt 4 der 10 Unterkriterien.
3 Punkte: Referenz erfüllt 3 der 10 Unterkriterien.
2 Punkte: Referenz erfüllt 2 der 10 Unterkriterien.
1 Punkt : Referenz erfüllt 1 der 10 Unterkriterien.
0 Punkte: Referenz erfüllt 0 der 10 Unterkriterien.
1.3 Technische Leistungsfähigkeit: Anzahl der techn. Mitarbeiter LPh 1-4, LPh 5-9.
Es gilt als Anzahl der Durchschnitt der letzten fünf Kalenderjahre (2018 - 2022).
Bei Bewerbergemeinschaften wird die Anzahl der Beschäftigten addiert (vgl. § 43 Abs.2 VgV).
Gewichtung: 1-fach; Es sind max. 10 Punkte möglich.
10 Punkte bei ≥ 8 Beschäftigte (Vollzeitstellen)
8 Punkte bei 7 Beschäftigte (Vollzeitstellen)
6 Punkte bei 6 Beschäftigte (Vollzeitstellen)
4 Punkte bei 5 Beschäftigte (Vollzeitstellen)
2 Punkte bei 4 Beschäftigte (Vollzeitstellen)
0 Punkte bei 3 Beschäftigte (Vollzeitstellen)
Die Beauftragung erfolgt nach § 34 HOAI stufenweise. Über eine jeweils weitere Beauftragung entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf.
Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden.
Es ist der ausgefüllte Bewerberbogen oder die ausgefüllte EEE über die Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de einzureichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung des Bewerbers (natürliche Personen, juristische Personen, Bewerbergemeinschaften) zur beruflichen Befähigung für den Projektverantwortlichen (siehe EEE oder Bewerberbogen und Teilnahmeantrag). Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt" für den Projektverantwortlichen gem. Baukammergesetz (BauKaG) vom 9.5.2007 (vgl. § 75 Abs. 1 VgV). Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG der Europäischen Parlaments und des Rates zur Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist und im Auftragsfall die Vorgaben des Art. 2 BauKaG erfüllt sind.
Mit dem Teilnahmeantrag ist der Bewerberbogen oder EEE einzureichen.
Angaben zu Referenzen sind im Bewerberbogen oder Formblatt Referenzliste mitzuteilen.
Angaben zu technischen Mitarbeiter sind im Bewerberbogen oder Formblatt Technische Mitarbeiter mitzuteilen.
Das Formblatt 127 Erklärung Bezug Russland ist einzureichen.
Nachweis Berufsbezeichnung.
a) Eigenerklärung zu Berufshaftpflichtversicherung (siehe EEE oder Bewerberbogen und Teilnahmeantrag). Nachzuweisen ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen über mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und über [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden bei einem in einem EU Mitgliedsstaat oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmers. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Eignung des Versicherungsunternehmers erforderlich, dass beide Schadenkategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben;
b) Erklärung des Bewerbers zur Größe realisierter Referenzprojekte (siehe Bewerberbogen);
c) Umsätze der Jahre 2018-2022 (sollte das Geschäftsjahr 2022 noch nicht abgeschlossen sein, ist eine Prognose zu treffen - siehe EEE oder Bewerberbogen).
Siehe II.2.9) dieser Bekanntmachung.
Siehe II.2.9) dieser Bekanntmachung.
1.1 Eigenerklärung zu einem Referenzprojekt des Bewerbers (siehe Bewerberbogen). Das Referenzprojekt soll die Planung eines Wertstoffhofes (ggfs. mit Rampenbefüllung von oben) enthalten;
1.2 Eigenerklärung zu drei Referenzprojekten des Bewerbers (siehe Bewerberbogen). 1.2 Referenzprojekte - Erfahrung des Bewerbers Erfahrung bei der Planung und Durchführung vergleichbarer Bauaufgaben hinsichtlich:
• 1.2.1 Vergleichbarkeit hinsichtlich Nutzung • 1.2.2 Erfahrung mit öffentlichen Bauvorhaben • 1.2.3 besondere Konzepte • 1.2.4 Qualität der Referenzobjekte • 1.2.5 Ausführungsarten bzgl. der verschiedenen Baumaterialien • 1.2.6 erbrachte LPh (1-9) • 1.2.7 Bewertbarkeit der eingereichten Unterlagen
• 1.2.8 Gestaltungsqualität der eingereichten Referenzprojekte • 1.2.9 Planung und Ausführung von Baumaßnahmen vergleichbarer Größe (mind. [Betrag gelöscht] Euro netto Herstellungskosten) • 1.2.10 Einhaltung von Kosten und Terminen
Erfolge bei geregelten Wettbewerbsverfahren (z. B. nach RPW) können ein Hinweis auf eine hohe Gestaltqualität sein. Es werden alle Referenzprojekte von 05/2012 - 04/2023 gewertet, deren Urheberschaft und / oder Projektbearbeitung (Projektverantwortung / Projektleitung) den sich bewerbenden Personen zuzurechnen ist. Für die Referenzprojekte sind jeweils die im Bewerberbogen abgefragten Angaben zu machen. Bei Referenzprojekten, deren Urheberschaft bei anderen liegt, sind die Urheber und der Anteil der eigenen Leistung anzugeben. Bewerber / Bietergemeinschaften geben an, welches Mitglied die Leistungen erbracht hat; Die Einhaltung der Kosten und Termine bei Referenzprojekten ist durch Bestätigung des Auftraggebers, ersatzweise durch unterzeichnete Eigenerklärung des Bewerbers nachzuweisen;
Der Auftraggeber behält sich vor, beim Referenzgeber nachzufragen, ob die Referenzen jeweils zur Zufriedenheit des Referenzgebers erbracht worden sind. Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzen nicht zu werten, wenn diese nicht vollständig oder nicht im Wesentlichen auftragsgemäß ausgeführt worden sind. Sind mehrere angegebene Referenzen nicht wertbar, wird der Auftraggeber im Rahmen einer Prognoseentscheidung beurteilen, ob der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit verfügt. Den Bietern wird anheimgestellt, bereits vorhandene Referenzbescheinigungen ihrem Angebot beizufügen;
1.3 Eigenerklärung zur Anzahl der technischen Mitarbeiter des Bewerbers (siehe Bewerberbogen bzw. Formblatt Technische Mitarbeiter). Anzugeben ist die Anzahl der Mitarbeiter und der Führungskräfte, die im Bereich Planung und Objektüberwachung (technische Mitarbeiter) tätig sind, ohne Praktikanten, Sekretariat und dergleichen für die Jahre 2018-2022. Teilzeitstellen sind auf Vollzeitstellen umzurechnen;
a) Eigenerklärung zur beabsichtigten Weitervergabe von Teilleistungen: Will sich der Bewerber bei der
Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, die vergeben werden sollen, zu benennen (siehe Bewerberbogen). Die Nachunternehmen legen eine eigene Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vor. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Nachunternehmen ist auf Anforderung nachzureichen;
b) Eigenerklärung zur Eignungsleihe: Will der Bewerber für den Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, welche in Anspruch genommen werden sollen, zu benennen (siehe Bewerberbogen oder EEE). Die Unternehmen legen eine eigene EEE vor. Bei der Prüfung der Eignung des Bewerbers werden Leistungen der Eignungsleihe nur in dem Umfang und für die Bereiche der beabsichtigten Leistungsübertragung bewertet. Eine Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist auf Anforderung nachzureichen.
c) Ausschluss-/Mindestkriterium: Die Präsenz vor Ort durch die Bauleitung muss gewährleistet sein zur zweckgemäßen Erfüllung der geforderten Leistung. Die Bauleitung muss daher innerhalb von maximal drei Stunden nach Anforderung auf der Baustelle sein. Die Angaben sind im Gesamtkonzept/Präsentation zu tätigen.
Siehe III.1.1) dieser Bekanntmachung.
a) Eigenerklärung des Bewerbers zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 (1) und (2) VgV (siehe Bewerberbogen oder EEE).
b) Grundlage für die Beauftragung wird das Vertragsmuster des Auftraggebers. Die dort formulierten vertraglichen Vereinbarungen sind als Vorschlag der Auftraggeberin zu verstehen.
c) Ausschluss-/Mindestkriterium: Die Präsenz vor Ort durch die Bauleitung muss gewährleistet sein zur zweckgemäßen Erfüllung der geforderten Leistung. Die Bauleitung muss daher innerhalb von maximal drei Stunden nach Anforderung auf der Baustelle sein. Die Angaben sind im Gesamtkonzept/Präsentation zu tätigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) mit den Bewerbungsunterlagen sind die Eigenerklärung Bewerberbogen oder die EEE samt Teilnahmeantrag und Erklärung Sanktion Russland ausgefüllt und Unterschrieben einzureichen;
b) Die Anträge auf Teilnahme sind elektronisch über die Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de einzureichen. Als Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbung gilt der Zeitpunkt des Eingangs bei der Einreichungsstelle;
c) Formlose Bewerbungen und nicht fristgerecht eingegangene Bewerbungen führen zum Ausschluss. Nicht eingereichte sowie nicht rechtskräftig unterschriebene Teilnahmeanträge und Eigenerklärungen (Bewerberbogen bzw. EEE) führen ebenfalls zum Ausschluss der Bewerbung;
d) weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht;
e) Bewerbungen sind in elektronisch über die Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de einzureichen. Eine Einreichung per E-Mail ist nicht zulässig;
f) Hinweis zu Bewerbergemeinschaften:
Der Auftrag kann an Einzelunternehmen oder an Bewerber- / Bietergemeinschaften vergeben werden. Bewerber- / Bietergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag die von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (siehe Bewerberbogen oder EEE) abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Alle Mitglieder einer Bewerber- / Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch. Bewerber- / Bietergemeinschaften füllen einen gemeinsamen Teilnahmeantrag aus und legen eine gemeinsame Referenzliste vor. Alle Mitglieder einer Bewerber- / Bietergemeinschaft geben eine separate EEE bzw. Bewerberbogen ab. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerber- / Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerber- / Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8921760
Fax: [gelöscht]
Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften ist innerhalb von einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Nach Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Tage (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwabmünchen
Postleitzahl: 86830
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.awb-landkreis-augsburg.de