Umzugsdienstleistungen Halbleiterlabor der MPG
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hll.mpg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Umzugsdienstleistungen Halbleiterlabor der MPG
Umzugsdienstleistungen einschließlich aller vor- und nachgelagerten Leistungen im Rahmen der Verlagerung von Büroinhalten inkl. IT, Reinraum-Laborinhalte, Gefahrgüter und Schwergut von Anlagen im Reinraumbereich vom Standort München-Neuperlach in den Neubau Garching - Forschungszentrum.
Halbleiterlabor der Max-Planck-Gesellschaft
Otto-Hahn-Ring 6
D-81739 München
Neubau
Halbleiterlabor der Max-Planck-Gesellschaft
Isarauenweg
85748 Garching bei München
Umzugsdienstleistungen einschließlich aller vor- und nachgelagerten Leistungen im Rahmen der Verlagerung von Büroinhalten inkl. IT, Reinraum-Laborinhalte, Gefahrgüter und Schwergut von Anlagen im Reinraumbereich
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen binnen einer Frist von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, gegenüber der Auftraggeberin bei der oben unter I.1) benannten Kontaktstelle gerügt werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz Nrn. 1 GWB).
Hilft die Auftraggeberin dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, darf ein Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB nur innerhalb von 15 Kalendertagen seit Erhalt der Benachrichtigung über die Nichtabhilfe gestellt werden. Werden die vorherig genannten Fristen nicht eingehalten, ist eine spätere Anrufung der Vergabekammer aufgrund des gerügten Verstoßes gegen Vergabevorschriften ausgeschlossen.
Die Auftraggeberin bittet darum, Rügen möglichst per E-Mail einzulegen. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass es im eigenen Interesse des Bieters liegt Rügen schriftlich bzw. als E-Mail anzubringen und die Bevollmächtigung für die Einlegung der Rüge nachzuweisen.