VGV-RALT-ARCH-FREI_verg. Auftrag Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-RALT-ARCH-FREI_verg. Auftrag
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtbau-regensburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
VGV-RALT-ARCH-FREI_verg. Auftrag
Objektplanung Gebäude & Freianlagen, LPH 1-4 (optional LPH 5-9) gem. Leistungsbild §§ 34, 39 HOAI - nachgelagertes VgV-Verfahren
Die Stadtbau-GmbH Regensburg beabsichtigt im Rahmen eines neuen Modellvorhabens des Experimentellen
Wohnungsbaus "Klimaanpassung im Wohnungsbau" ausgelobt vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr in Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz soll auf der Grundstücksfläche von ca. 5180 m² in der Altdorferstraße 22,24 hauptsächlich
EOF-geförderter Wohnraum entstehen zu lassen, gekoppelt mit klimaresilientem Städtebau und nachhaltiger Architektur. Das Modellvorhaben fordert im Wesentlichen konkrete landschaftsplanerische, städtebauliche und konzeptionelle Maßnahmen für einen klimaresilienten Umgang mit dem Klimawandel und dessen Folgen. Der offene zweiphasige Realisierungswettbewerb mit anschließenden Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb umfasst Objektplanung Gebäude & Freianlagen, LPH 1-4 (optional 5-9)
gem. Leistungsbild §§ 34/39 HOAI. Der Wettbewerb wird ausgelobt und durchgeführt als offener Realisierungswettbewerb in zwei Phasen. Das Preisgericht wählt die Teilnehmer für die 2. Phase aus. Die Verständigung der Teilnehmer erfolgt unter Wahrung der Anonymität; die ausgewählten Teilnehmer dürfen in der 2. Phase keine zusätzlichen Entwurfsverfasser beteiligen.
Das Wohnungsangebot soll den Bedürfnissen unterschiedlicher sozialer Gruppen, Haushaltstypen, Lebensphasen,
Generationen und Lebensstilen entsprechen. Hierzu tragen beispielsweise nutzungsneutrale Räume, private
Freiflächen, vielfältig nutzbare Gemeinschaftsbereiche und Erschließungsflächen sowie einladende und
kommunikationsfördernde Eingangszonen bei.
Inklusion soll ein wichtiges Thema werden. Neben der physischen Barrierefreiheit soll auch die Teilhabe sämtlicher Bewohner /-innen in allen Lebensbereichen und -lagen erreicht werden und eine mögliche Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung vermieden werden. Eine entsprechende Planung der
gemeinschaftlich nutzba-ren Bereiche, die Begegnungs- und Kommunikationsflächen innerhalb der Quartiere schafft, ist wichtig.
Barrierefreiheit kommt einem großen Personenkreis zugute, beispielsweise älteren Menschen und Familien
mit Kindern. In Wohnbereichen ermöglicht sie eine lange Bewohnbarkeit im Alter und erleichtert die Benutzbarkeit
bei Behinderungen oder vorübergehender Krankheit. Auch das Wohnumfeld, wie z.B. die Freibereiche
und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und Kinderwägen, soll barrierefrei erreichbar und stufenlos zu benutzen
sein. Alle Wohnungen und alle gemeinschaftlich genutzten Bereiche, auch die Tiefgarage, müssen den Anforderungen
der DIN 18040-2 entsprechen und barrierefrei über einen Aufzug erschlossen werden. Es ist ein Anteil von 2 % rollstuhlgerechten Wohnungen nach DIN 18040-R einzuplanen. Für die öffentlichen Nutzungen ist die DIN 18040-1 anzuwenden.
Ausreichend dimensionierte Räume für Fahrräder und Lastenräder, Müll, Kinderwagen/Gehhilfen sollen konzeptabhängig
vorgesehen werden. (Die Stellplatzsatzung der Stadt Regensburg ist zu beachten.)
Grundsätzlich sollten Wohnungen gleichen Typs aus Kostengründen übereinander angeordnet werden. Die
hausinterne Erschließung ist kompakt zu planen, um ein möglichst gutes Verhältnis von Wohnfläche zu Geschossfläche
Wohnen zu erhalten. Der Wohnflächenanteil sollte mehr als 75 % der Geschossfläche für Wohnen betragen. Aufgrund der Wirtschaftlichkeit sind Ein- und Zweispännererschließungen auszuschließen. Aufzüge sind ein wichtiger Kostenfaktor beim Betrieb. Da jede Wohnung barrierefrei erreichbar sein soll, müssen alle Häuser mit Aufzügen ausgestattet werden. Es ist deshalb von besonderer Bedeutung, dass die Gebäudekonzepte
eine hohe Nutzungsqualität mit einer möglichst geringen Zahl von Aufzügen erreichen.
In der Planung sind die Belange der Wohnungswirtschaft zu beachten, z.B. möglichst einfache Ablesung und Wartung der Heizungsverteilung, möglichst vom Treppenhaus aus.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
VGV-RALT-ARCH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y786ZWZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsantrag nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in der Bekanntmachung und/oder im Bewerbungsbogen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Bewerbungsfrist gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden,
d) Wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]