Interimsvertrag Briefdienstleistungen für die Justizbehörden in Schwaben Referenznummer der Bekanntmachung: 2023000186
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/oberlandesgerichte/muenchen/
Abschnitt II: Gegenstand
Interimsvertrag Briefdienstleistungen für die Justizbehörden in Schwaben
Für die in der Anlage 1 genannten Postausgangsstellen ist ab 01.07.2023 der Versand von Briefen und Einschreiben durchzuführen. Dieser Vertrag regelt für die in dieser Anlage genannten Gerichte und Justizvollzugsanstalten die Postabholung, die Postvorbereitung sowie den Transport und die Zustellung von Briefsendungen. Ausgenommen sind förmliche Postzustellungsaufträge. Diese sind durch die Auftragnehmerin lediglich zusammen mit der Briefpost bei den Postausgangsstellen abzuholen und bei einer beliebigen Postdienststelle im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einzuliefern.
Die sorgfältige und ordnungsgemäße Ausführung von Briefdienstleistungen ist für viele gerichtliche Verfahren von erheblicher Bedeutung. Nicht ausgeführte oder mangelhaft bzw. verspätet bearbeitete Zustellungen von Briefen können für die Rechtspflege und für rechtsuchende Bürger zu ernsthaften Problemen mit sehr weitreichenden Folgen führen.
Es ist beabsichtigt, die Briefdienstleistungen im Rahmen des derzeit laufenden Vergabeverfahrens “Briefdienstleistungen für die Justizbehörden in Schwaben – Deutsche eVergabe Verfahrensnummer 2022000466“ zu vergeben, in dem durch einen Nachprüfungsantrag derzeit ein Zuschlagsverbot eingetreten ist.
Zur Sicherstellung einer lückenlosen Leistungserbringung wird dieser Interimsvertrag geschlossen. Der Interimsvertrag ist beendet, sobald ein Zuschlag in dem laufenden Vergabeverfahren “Briefdienstleistungen für die Justizbehörden in Schwaben – Deutsche eVergabe Verfahrensnummer 2022000466“ erteilt und die Leistungserbringung durch die Auftragnehmerin dieses Vergabeverfahrens übernommen wurde.
Für die in der Anlage 1 genannten Postausgangsstellen ist ab 01.07.2023 der Versand von Briefen und Einschreiben durchzuführen. Dieser Vertrag regelt für die in dieser Anlage genannten Gerichte und Justizvollzugsanstalten die Postabholung, die Postvorbereitung sowie den Transport und die Zustellung von Briefsendungen. Ausgenommen sind förmliche Postzustellungsaufträge. Diese sind durch die Auftragnehmerin lediglich zusammen mit der Briefpost bei den Postausgangsstellen abzuholen und bei einer beliebigen Postdienststelle im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einzuliefern.
Die sorgfältige und ordnungsgemäße Ausführung von Briefdienstleistungen ist für viele gerichtliche Verfahren von erheblicher Bedeutung. Nicht ausgeführte oder mangelhaft bzw. verspätet bearbeitete Zustellungen von Briefen können für die Rechtspflege und für rechtsuchende Bürger zu ernsthaften Problemen mit sehr weitreichenden Folgen führen.
Es ist beabsichtigt, die Briefdienstleistungen im Rahmen des derzeit laufenden Vergabeverfahrens “Briefdienstleistungen für die Justizbehörden in Schwaben – Deutsche eVergabe Verfahrensnummer 2022000466“ zu vergeben, in dem durch einen Nachprüfungsantrag derzeit ein Zuschlagsverbot eingetreten ist.
Zur Sicherstellung einer lückenlosen Leistungserbringung wird dieser Interimsvertrag geschlossen. Der Interimsvertrag ist beendet, sobald ein Zuschlag in dem laufenden Vergabeverfahren “Briefdienstleistungen für die Justizbehörden in Schwaben – Deutsche eVergabe Verfahrensnummer 2022000466“ erteilt und die Leistungserbringung durch die Auftragnehmerin dieses Vergabeverfahrens übernommen wurde.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um einen Monat. Der Vertrag endet vor Ablauf der Laufzeit, sobald ein Zuschlag in dem Vergabeverfahren “Briefdienstleistungen für die Justizbehörden in Schwaben - Deutsche eVergabe Verfahrensnummer 2022000466“ erteilt und die Leistungserbringung durch die Auftragnehmerin des Vergabeverfahrens übernommen wurde.
Abholung der Briefpostsendungen bei den Behörden und Erstellung eines Klischees.
Die Höchstmenge umfasst insgesamt 1.838.604 Briefpostsendungen jährlich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle Kriterien sind zu beantworten; Formulare müssen unverändert verwendet werden.
- Kriterien mit [A] müssen erfüllt / beantwortet werden,
- Kriterien mit [B] sind zu beantworten und werden einer Bewertung unterzogen,
- Kriterien mit [I] dienen zur Information und werden nicht bewertet; sie sind zwecks Vollständigkeit aber zu
beantworten.
1. statistische Angaben
K1.1: Bitte beachten Sie zu den folgenden Positionen das Formular "Informationen zu statistischen Angaben".
K1.2: [I] Erfüllt Ihr Unternehmen die Eigenschaft als Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU)?
K1.3: [I] Bitte geben Sie hier den NUTS-Code an, der dem Sitz Ihres Unternehmens entspricht.
2. Angaben Gewerbezentral-/Wettbewerbsregister
K2.1: Öffentliche Auftraggeber sind nach § 19 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen
Mindestlohns (MiLoG) bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € verpflichtet, für den Bieter, der den Zuschlag
erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a GewO
anzufordern.
K2.2: Öffentliche Auftraggeber sind nach § 6 Abs. 1 des Wettbewerbsregistergesetzes ab einer Höhe von
30.000 € verpflichtet, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft
aus dem Wettbewerbsregister anzufordern.
Daher sind durch den Bieter Angaben zu folgenden Punkten zu machen:
K2.3: [I] Name des Unternehmens
K2.4: [I] Angaben zur Postanschrift
K2.5: [I] Angaben zur Rechtsform
K2.6: [I] Registerangaben (inländische oder ausländische Register bzw. Angaben zu Gesellschaftern; ggf.
Umsatzsteueridentifikationsnummer)
3. Eigenerklärungen:
K3.1: [A] Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt.
- Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1
GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 129 - 129b, 89c, 261, 263, 264, 299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a
StGB, Art. 2 § 2 IntBestG) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch
nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden.
- Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
- Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende menschen-, umwelt-,
sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Insbesondere
wird gem. § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG Frauen und Männern für gleiche oder
gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt.
werden gem. § 3 Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten die in Abschnitt 2 dieses
Gesetzes festgelegten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise
beachtet.
werden den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen
einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach
dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein
verbindlich erklärten Tarifvertrag, oder einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AÜG erlassenen
Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden.
- Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens kein
Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder mangels Masse abgelehnt
worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt.
- Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Integrität als Auftragnehmer
für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen
zuzurechnen ist.
- Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine
irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
- Es liegt kein Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 19 MiloG, § 21 SchwarzArbG und § 98c AufenthG
vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen eines
Verstoßes nach § 23 AEntG oder § 21 MiloG verhängt. Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen
Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als
90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen Verstoßes gegen eine in § 21 SchwarzArbG
aufgeführte Vorschrift verhängt.
K3.2: [A] Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt.
1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.
833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über
restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a. durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers /
Bieters in Russland,
b. durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach
Buchstabe a zutrifft, am Bewerber / Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 %,
c. durch das Handeln der Bewerber / Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen,
auf die die Kriterien der Buchstaben a und / oder b zutrifft.
2. Es wird bestätigt, dass die am Auftrag beteiligten Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen,
deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen
werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten
Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer,
Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des
Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, die zu dem
in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören und
auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
K3.3: [A] Im Falle einer Beteiligung als Bewerber- oder Bietergemeinschaft: Als bevollmächtigter Vertreter
bestätige ich, dass auch sämtliche Unternehmen den Inhalt der Eigenerklärungen zur Kenntnis genommen und
bestätigt haben.
K3.4: [I]: Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen,
schildern Sie bitte, warum diese nicht zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen. Der Auftraggeber
entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss. Sie können ausführlichere Angaben zum
Sachverhalt auch im Arbeitsschritt Eigene Anlagen als Dokument hochladen.
4. Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB
4.1: [I] Ein Eintrag zu den folgenden Punkten erfolgt erst bei der Angebotsprüfung durch den Auftraggeber, es
ist kein Eintrag durch den Bieter zulässig.
5. Verfügen Sie über eine Lizenz zur Postbeförderung nach §§ 5, 6 des Postgesetzes (PostG)? (A-Kriterium)
6. Legen Sie als Nachweis zum Ausschlusskriterium K5 eine Kopie der Lizenzurkunde der Bundesnetzagentur
(BNetzA) vor, indem Sie diese Ihrem Angebot unter "Eigene Anlagen" beifügen. (I-Kriterium)
7. Wie hoch war Ihr Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren? Weisen Sie den Anteil des Bereichs für die
Ausführung des Briefversands separat aus. (I-Kriterium)
8. Wie viele Arbeitskräfte (untergliedert nach Fachkräften, Auszubildenden, Verwaltung und sonstigen
Mitarbeitern) haben bzw. hatten Sie in den letzten drei Geschäftsjahren beschäftigt? Wie viele dieser
Beschäftigten (untergliedert w. o.) arbeiten bei Ihnen seit mindestens drei Jahren? Wie hoch ist der Anteil der
seit mindestens drei Jahren in Ihrem Unternehmen tätigen Bediensteten, die regelmäßig mit der Ausführung des
Briefversands beschäftigt sind? (I-Kriterium)
9. Stellen Sie Ihre Organisations- sowie Ihre Infrastruktur dar und beschreiben Sie, über welche logistische
Infrastruktur (Transport-, Sortierzentralen o.ä.) Sie ggf. in Kooperation mit anderen (Nach-) Unternehmen
verfügen. Geben Sie ferner an, über welche Transportmittel (Pkw, Lkw, Bahn, Flugzeuge etc.) Sie bzw. Ihre
Kooperationspartner bzw. Unterauftragnehmer verfügen und zur Auftragserfüllung einzusetzen beabsichtigen.
Aus den Darstellungen muss hervorgehen, dass Sie ggf. in Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen die
vertraglichen Anforderungen erfüllen können. (B-Kriterium)
10. Benennen Sie maximal drei Referenzen über Vertragsverhältnisse, die mit der Art und dem Umfang der
ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Bitte benennen Sie gleichzeitig die jeweiligen Ansprechpartner
mit Kontaktdaten (insbesondere die Telefonnummern). Die Vergabestelle behält sich vor, die Angaben bei dem
Referenzgeber zu verifizieren.
Bewertet wird jede Referenz für sich. Für das Erreichen der Maximalpunktzahl reicht eine sehr gute Referenz
aus. Defizite können mit einer anderen Referenz nicht ausgeglichen werden.
Bei der Bewertung liegt der Fokus auf der Vergleichbarkeit hinsichtlich Umfang, Inhalt, Dauer und Komplexität.
Aus Ihrer Antwort müssen diese Anforderungen daher eindeutig zu entnehmen sein. (B-Kriterium)
Der Bieter muss bei den B-Kriterien Nrn. 9 und 10 insgesamt mindestens sechs von zehn möglichen Punkten
erreichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Es muss eine Interimsvergabe erfolgen, da sich eine Entscheidung im Nachprüfungsverfahren des
Hauptverfahrens hinauszögert. Um eine Leistungserbringung zum 01.07.23 zu ermöglichen, wird dieser
Interimsvertrag wegen Dringlichkeit gemäß § 15 Abs. 3 VgV mit einer verkürzten Frist vergeben.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
- Der Bieter hat von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen zu rügen.
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
- Falls der Auftraggeber mitteilt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, hat der Bieter die Möglichkeit, die Vergabekammer anzurufen, solange nicht eine Frist (gerechnet
nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers) von mehr als 15 Kalendertagen vergangen ist.