Leitzachwerk 1: Revision Kugelschieber und Pumpturbine M11 Referenznummer der Bekanntmachung: SV-MAL-230104-002
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80287
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.swm.de/einkauf/bekanntmachungen
Abschnitt II: Gegenstand
Leitzachwerk 1: Revision Kugelschieber und Pumpturbine M11
Der Pumpspeichersatz besteht aus einer vertikal verbauten Pumpturbine der Firma Escher Wyss und druckseitig einen Kugelschieber ebenfalls von der Firma Escher Wyss im Leitzachwerk 1.
Folgende Leistungen sind Gegenstand der Vergabe:
a) Komplettrevision des Kugelschiebers DN 2300 PN 21
b) Überholung zugehöriger Ventile, Antriebe und Armaturen
c) Überholung der Wellendichtung des Turbinenführungslagers bei der Pumpturbine
d) Begutachtung der Gleitringdichtung
e) Überholung des Turbinenreglers
f) Überholung der vier Generatorbremsen
g) Schweißen von Kavitationsschäden an Laufrad der Pumpturbine
h) Ausbessern der Grundierung und des Anstrichs der Spirale und des Saugschlauches
i) Erneuerung des kompletten Anstrichs des Kugelschiebers (innen und außen)
j) Optional: Erneuerung des kompletten Anstrichs der Spirale und des Saugschlauches
Leitzachwerk 1, Feldkirchen.
Der Pumpspeichersatz besteht aus einer vertikal verbauten Pumpturbine der Firma Escher Wyss und druckseitig einen Kugelschieber ebenfalls von der Firma Escher Wyss im Leitzachwerk 1.
Folgende Leistungen sind Gegenstand der Vergabe:
a) Komplettrevision des Kugelschiebers DN 2300 PN 21
b) Überholung zugehöriger Ventile, Antriebe und Armaturen
c) Überholung der Wellendichtung des Turbinenführungslagers bei der Pumpturbine
d) Begutachtung der Gleitringdichtung
e) Überholung des Turbinenreglers
f) Überholung der vier Generatorbremsen
g) Schweißen von Kavitationsschäden an Laufrad der Pumpturbine
h) Ausbessern der Grundierung und des Anstrichs der Spirale und des Saugschlauches
i) Erneuerung des kompletten Anstrichs des Kugelschiebers (innen und außen)
j) Optional: Erneuerung des kompletten Anstrichs der Spirale und des Saugschlauches
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Leitzachwerk 1: Revision Kugelschieber und Pumpturbine M11
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Einreichung der Teilnahmeanträge erfolgt elektronisch über das Lieferantenportal der SWM.
Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in Ziffer I.3) genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Teilnahmeanträge ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal (URL: s. h. Ziffer I.3)). Diese ist mit Angabe des Aktenzeichens SV-MAL-230104-002 anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen während der Teilnahmefrist auch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bewerberfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein elektronischer Teilnahmeantrag über das Lieferantenportal einzureichen. Die Aufteilung der (Teil)-Leistungen bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft ist für den Auftragsfall darzustellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).