Laserscanningbefliegung 2023-2024, LDBV Referenznummer der Bekanntmachung: 2023SBA000001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Laserscanningbefliegung 2023-2024, LDBV
Befliegung mit Airborne-Laserscannern zur Ableitung eines hochgenauen digitalen Geländemodells(DGM) und eines digitalen Oberflächenmodells (DOM) mit einer Punktdichte von mindestens 4 Punkten/m² zur Erfassung von Geländehöhen.
Das zu befliegende Gesamtgebiet ist in 7 Gebietslose mit einer Gesamtfläche von 7.551 km² aufgeteilt.
Die Bieter können Angebote für ein, mehrere oder alle Gebietslose abgeben.
Die Loszuteilung ist auf max. 3 LOSE je Bieter begrenzt.
Für weitere Inhalte und Details wird während der laufenden Ausschreibung auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Miltenberg_2023
Gebietslos 2023_01_Miltenberg_2023
Aschaffenburg_2023
Gebietslos 2023_02_Aschaffenburg_2023
Bamberg_2023
Gebietslos 2023_03_Bamberg_2023
Regensburg_2023
Gebietslos 2023_04_Regensburg_2023
Bad Brueckenau_2023
Gebietslos 2023_05_Bad_Brueckenau_2023
Wertingen_2023
Gebietslos 2023_06_Wertingen_2023
Hof_2023
Gebietslos 2023_07_Hof_2023
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung (eVergabe)
- Erklärung zur Struktur Bieter (eVergabe)
- Eigenerklärung Russland (eVergabe)
- Erklärung Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, Wettbewerbsregister, USt-ID (eVergabe)
- Verpflichtungserklärung für Unterauftragnehmer (eVergabe)
- Verpflichtungserklärung andere Unternehmen (eVergabe)
- Flächenflugzeug
- Lineare/r Scanner mit Kalibrierungszertifikat/en
- Deutschsprachiger Mitarbeiter/ Ansprechpartner
- Vier Referenzen über abgeschlossene, erfolgreiche, unterschiedliche Projekte (Projektbeginn nicht mehr als 3 Jahre zurückliegend, Projektfläche mind. 500 km², Punktdichte mind. 4
Punkte/m²)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Der Angebots- bzw. Auftragswert wird aus Datenschutzgründen nicht angezeigt (Hinweis dazu auch auf § 39Abs. 6 VgV).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.