Kauf und Aufbau von Telefonen Referenznummer der Bekanntmachung: BUL 64/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80331
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dpma.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Kauf und Aufbau von Telefonen
Der Auftrag ist in zwei Lose aufgeteilt:
Los 1: Kauf und Lieferung von IP-Telefonen Alcatel-Lucent ALE-400, sowie ggf. der dazugehörigen IP-Lizenzen
Los 2: Aufbau der IP-Telefone
Kauf und Lieferung von Telefonen
Die Telefone sind wie folgt zu liefern:
1.600 Stück an den Standort München: Deutsches Patent- und Markenamt, Zweibrückenstr. 12, 80331 München
250 Stück an den Standort Jena: Deutsches Patent- und Markenamt, Goethestr. 1, 07743 Jena
Die Lizenzen sind elektronisch zu liefern.
Los 1 umfasst den Kauf von insgesamt 1.850 IP-Telefonen ALE-400 des Herstellers Alcatel-Lucent, sowie die Lieferung an die genannten Standorte des Auftraggebers sowie die Überlassung der dazugehörigen Lizenzen.
Aufbau der Telefone
ca. 1.600 Stück an den Standort München: Deutsches Patent- und Markenamt, Zweibrückenstr. 12, 80331 München
ca. 200 Stück an den Standort Jena: Deutsches Patent- und Markenamt, Goethestr. 1, 07743 Jena
Vorbereitung, Aufbau und Inbetriebnahme von insgesamt 1.800 Stück ALE-400 Telefonen an den Standorten München und Jena
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kauf und Lieferung von Telefonen
Ort: Bad Homburg
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Aufbau der Telefone
Ort: Grasbrunn
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Erforderlich ist eine Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Nachweis: Eigenerklärung.
Erforderlich ist ferner die Abgabe einer Eigenerklärung zum Russland-Bezug nach der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Nachweis: Eigenerklärung
Die weiteren Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Diese Regelungen zur Unzulässigkeit gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.