Umbau Plattform Nienhagen - PR337372-2780-I Referenznummer der Bekanntmachung: PR337372-2780-I
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.fraunhofer.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau Plattform Nienhagen - PR337372-2780-I
Umbau Plattform Nienhagen
IGD-R
Joachim-Jungius-Str. 11
18059 Rostock
Das Fraunhofer IGD betreibt seit 30 Jahren sehr erfolgreich anwendungsorientierte Forschung in Maritime Graphics und Visual Computing.
Mit dem Großprojekt »Ocean Technology Campus« (OTC) wird in den kommenden Jahren ein führender Standort der technologischen Unterwasserforschung ausgebaut. Das Herzstück des OTC ist das »Digital Ocean Lab« (DOL) des Fraunhofer-Instituts IGD, ein vielseitig einsetzbares Unterwassertestfeld in Küstennähe, das für unterschiedliche Anwendungsszenarien vorausgerüstet und in dieser Form einzigartig ist. Es wird dazu dienen, Materialien, Module und komplette Unterwassersysteme unter kontrollierten Bedingungen in einem realen Umfeld testen,
bewerten und optimieren zu können. Im Vorfeld der Inbetriebnahme des Unterwassertestfeldes und der Forschungsplattform sollen diverse Arbeiten an der Plattform und im angrenzenden Testfeld durchgeführt werden. Die
Arbeiten sollen von einem Auftragnehmer ausgeführt werden, der auch für die Koordination zuständig sein wird.
Die Arbeiten sollen innerhalb der Kalenderwochen 24 - 26 im Jahr 2023 stattfinden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-187931df30f-1d1ef89f4627abaa
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-187931df30f-1d1ef89f4627abaa
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-187931df30f-1d1ef89f4627abaa
Bei evtl. Einsatz von Nachunternehmern sind diese zu benennen, ihre Eignung ist ebenfalls anhand der unter III.1.) aufgeführten Eignungskriterien nachzuweisen. Ferner ist zu bestätigen, dass sie im Auftragsfall zur Verfügung stehen; deren Anteil am Umfang des Auftragsgegenstandes ist darzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Der Umbau der Plattform kann aufgrund der Herbst- und Winterstürme nur im Sommer oder Frühjahr geschehen. Es wird ein "Schönwetterfenster" von mind. 7 Tagen benötigt, welches wir im Herbst i.d.R. nicht mehr finden. Auch sind die Beschichtungsarbeiten (Korrosionsschutz) nur bei Temperaturen über 10 °C, idealerweise über 15°C möglich. Da die Schiffe aufgrund der enorm gestiegenen Ausbauziele für Offshore Wind fast alle gebucht sind, müssen wir sehr frühzeitig ein Zeitfenster buchen. Frühzeitig heißt eigentlich mind. 3 bis 4 Monate im Voraus. Um im Wettbewerb einen möglichst großen Bieterkreis zu erhalten und die Arbeiten noch in 2023 (Mittelverfall) durchführen zu können, ist es wünschenswert, das Ausschreibungsverfahren so kurz wie möglich zu gestalten.
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.fraunhofer.de