Rahmenvertrag für ein Dienstleistungsunternehmen für die Betreuung auf den Gebieten des Arbeits-, Umwelt-, Gesundheits- und Strahlenschutzes - PR322643-2800-I Referenznummer der Bekanntmachung: PR322643-2800-I
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.fraunhofer.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für ein Dienstleistungsunternehmen für die Betreuung auf den Gebieten des Arbeits-, Umwelt-, Gesundheits- und Strahlenschutzes - PR322643-2800-I
Rahmenvertrag für ein Dienstleistungsunternehmen für die Betreuung auf den Gebieten des Arbeits-, Umwelt-, Gesundheits- und Strahlenschutzes
ZV
Hansastraße 27C
80686 München
Die Fraunhofer-Gesellschaft schreibt für die Betreuung der Zentrale und der Einrichtungen und Institute einen Rahmenvertrag für ein in Deutschland flächendeckend vertretenes Dienstleistungsunternehmen auf den Gebieten des Arbeits-, Umwelt-, Gesundheits- und Strahlenschutzes aus.
Umfang der Betreuungsleistungen:
1. Sicherheitstechnische Betreuung, ca. 42.400 Stunden/Jahr
2. Betriebsärztliche Betreuung, Gesundheitsförderung, ca. 18.000 Stunden/Jahr
Die Stunden der sicherheitstechnischen Betreuung orientieren sich an den Werten für 2022. Sie beinhalten einerseits die Leistungen für die Institute und Einrichtungen zur Grund- und betriebsspezifischen Betreuung im Arbeitsschutz (ca. 18.000 Stunden/Jahr), zum Gefahrstoff-, Gefahrgut- und Umweltmanagement (ca. 1.800 Stunden/Jahr) und zum Brand-, Laser und Explosionsschutz (ca. 3.100 Stunden/Jahr) als auch für die zentrale Betreuung des Auftraggebers (ca. 8.000 Stunden/Jahr). Eingestellt sind auch die Angebotsleistungen für Elektro- und VdS-Prüfungen (ca. 11.500 Stunden/Jahr), die je nach Anforderungen des Auftraggebers variieren können.
Die Grundlaufzeit beträgt 2 Jahre. Es besteht eine Verlängerungsoption um maximal 2 x 12 Monate.
Es besteht eine Verlängerungsoption um maximal 2 x 12 Monate.
Verlängerungsoption: 2 x 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-186ff62725b-252660b0a7ead4c6
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-186ff62725b-252660b0a7ead4c6
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-186ff62725b-252660b0a7ead4c6
Der Einsatz von Subunternehmern oder Bietergemeinschaften ist nicht vorgesehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.fraunhofer.de