Rahmenvereinbarung Erweiterung und Neubeschaffung Pure Storage System Referenznummer der Bekanntmachung: 2023RBE000001
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Erweiterung und Neubeschaffung Pure Storage System
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Erweiterung und Neubeschaffung des Pure Storage Systems für das RZ Nord und weitere Standorte des Bayerischen Landesamts für Steuern (BayLfSt)
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Erweiterung und Neubeschaffung des Pure Storage Systems für das RZ Nord und weitere Standorte des Bayerischen Landesamts für Steuern (BayLfSt)
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich bis zu zweimal automatisch um ein weiteres Jahr, falls sie nicht vor der automatische Verlängerung unter Einhaltung einer Frist von 6 Monaten von mindestens einer der Parteien gekündigt wird.
- Dienstleistungskontingente im Umfang von 1.152 Personenstunden nach Tz. 8.3. der Leistungsbeschreibung
- Dienstleistungskontingente im Umfang von 400 Personenstunden nach Tz. 9 der Leistungsbeschreibung
- Dienstleistungskontingente Service Account Manager (SAM) nach Tz. 4.2.1 der Leistungsbeschreibung
- weitere Abrufe im Umfang von 15 Mio € nach Herstellerlistenpreis, rabattiert nach vertraglich festgelegtem Rabattsatz
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Scientology Schutzerklärung
- Eigenerklärung zu russischen Unternehmen
- Geheimhaltungsvereinbarung
- Teleservicevereinbarung
- Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
- Verpflichtungserklärung der eingesetzten Mitarbeiter
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.