Max-Planck-Forschungsstelle- Wissenschaft der Pathogene - Institutsneubau- Landschaftsarchitektur LPH 5-9 Referenznummer der Bekanntmachung: Z.WIPA.A.000001.VgV.LAPL.2377
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mpg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutsche-evergabe.de/
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutsche-evergabe.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Max-Planck-Forschungsstelle- Wissenschaft der Pathogene - Institutsneubau- Landschaftsarchitektur LPH 5-9
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Architektenleistungen aus dem Bereich der Freianlagenplanung gemäß §§ 39 f HOAI 2021.
Die Kostenobergrenze für die Bauwerkskosten Neubaumaßnahme nach KGR 500 und teilweise KGR 200 beträgt voraussichtlich 1,325 Mio. EUR (netto).
Honorarparameter: Honorarzone IV Mindestsatz. Maßgebend für die zu vergebenden Leistungen als auch für die Honorierung ist das bereitgestellte Vertragsdokument.
Nähere weiterführende und wichtige Informationen zu den zu vergebenden Planungsleistungen (Auftragsgegenstand) sind unter Punkt II.2.4) der Bekanntmachung beschrieben.
Beginn: 3. Quartal 2023 (Nach Beendigung des VgV-Verfahrens)
Ende: 3. Quartal 2027.
Der zu vergebende Planungsumfang der LPH 5 bis 9 umfasst ca. 1.800 m² Grünanlagen und Wegeführungen, ca. 30 m² Terrassen, 2 PKW- Parkplätze und 40 Fahrradstellplätze.
Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind die Leistungsphasen 5-9 gemäß § 39 HOAI 2021. Die wesentlichen planerischen Anforderungen bestehen in folgenden Aspekten:
Aufgrund der innerstädtischen Lage des Neubaus wird das sehr enge Baufeld stark eingeschränkt, so dass die diversen unter- und oberirdischen technischen Anlagen und Bauwerke durch den Freianlagenplaner koordiniert werden müssen.
Die Leistungen müssen in Abhängigkeit vom Baufortschritt des Hochbaus und den Erfordernissen der Ver- und Entsorgung in mehreren zeitlich voneinander getrennten Bauabschnitten realisiert und mit allen Planungs- und Ausführungsbeteiligten abgestimmt und koordiniert werden. Interimslösungen sind zu berücksichtigen.
Bei der Auswahl der Landschaftsarchitekten wird großer Wert gelegt auf folgende Kompetenzen und Erfahrungen:
- Planung im beengten Baufeld
- Planung u. Dimensionierung von Entwässerungsanlagen mit dezentraler Versickerung
- Planung u. Dimensionierung von Regenspeicher mit gedrosselter Ableitung
- Erstellung bzw. Fortschreibung eines Überflutungsnachweises
- Leitungskoordination
- Planung im Umfeld eines denkmalgeschützten Gebäudeensembles
- Bauen im Bestand (unterirdische Kanäle, belastetete Böden, Bestandsgebäude)
- Integrierung Technischer Anlagen u. Leitungen anderer Gewerke –(Fachplaner)
- Baukonstruktionen in Außenanlagen: Mülleinhausung, Überdachungen, Terrassen
- Barrierefreie Erschließung
Die Bewerber erklären mit Abgabe eines Teilnahmeantrages, dass sie in der Lage sind die Leistungen innerhalb des Zeitraumes, wie unter Ziffer II.2.7 genannt, zu erbringen, und dass sie über die hierfür notwendigen fachlichen, personellen und sachlichen Mittel verfügen. Die besonderen Anforderungen an die Leistungserbringung können es erforderlich machen, häufig/kurzfristig auf Anforderung des Auftraggebers zu Abstimmungs¬gesprächen vor Ort bzw. in München zur Verfügung zu stehen
Unter den Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen und nicht aus formalen Gründen auszuschließen sind (siehe Ziffer III.1), erfolgt die Auswahl nach folgenden Kriterien:
1) Inhaltlich zur Projektaufgabe 2 vergleichbare Referenzprojekte zu den Ziffern II.1.4, II.2.4 und III.1.3 (1), Gewichtung 30 %.
Für das Kriterium (1) können je anzugebender Referenz maximal 4 Punkte erreicht werden. Die erreichten Punkte werden durch 2 dividiert und mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor 30% multipliziert. Der ermittelte Teilwert fließt dann in die Gesamtwertung ein.
2) Hinsichtlich Leistungsumfang 2 vergleichbare Referenzprojekte öffentlicher Auftraggeber zu Ziffer III.1.3 (2), Gewichtung 20 %.
Für das Kriterium (2) können je anzugebender Referenz maximal 4 Punkte erreicht werden. Die erreichten Punkte werden durch 2 dividiert und mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor 20 % multipliziert. Der ermittelte Teilwert fließt dann in die Gesamtwertung ein.
Hinweis zu Kriterium (1) und (2):
Die für die Kriterien (1) und (2) je einzelner Referenz erreichbare Höchstpunktzahl (4 Punkte) wird vergeben, wenn die Darstellung der benannten Referenzen im Vergleich dem zu realisierenden Projekt bestmöglich entsprechen. Gleichwertige Darstellungen erhalten gleichviele Punkte.
Die reine Menge der benannten Referenzen ist nicht ausschlaggebend, sondern vor allem deren Vergleichbarkeit mit der hier zur Vergabe anstehenden Leistung. Vor diesem Hintergrund und im Interesse der Aufwandsminimierung für die Bewerber sind hinsichtlich der Referenzen zu Kriterium (1) und (2) jeweils zwei Referenzen wertbar. Sofern geeignet, können die Referenzen auch für beide Kriterien angeben werden.
Die vom Bewerber anzugebenden Referenzen sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen und mit den entsprechenden Angaben/ Nachweisen/ Erklärungen/ Unterlagen zu ergänzen.
3) Angaben zum Personalstand, Gewichtung 10%
Die konkreten Anforderungen und ggf. geforderten Mindestbedingungen sind unter Ziffer III.1.3 beschrieben.
Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter (einschließlich Büroinhaber/Innen, ohne Praktikanten und Hilfskräfte) in den letzten drei Geschäftsjahren und heute gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV [bezogen auf Planungsleistungen im Bereich Freianagenplanung].
Eine durchschnittliche Anzahl von 11 Mitarbeitern pro Jahr führt zur Maximalpunktzahl. Wird dieser Wert überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung.
Diese Angaben sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen. Die Bewertung erfolgt nach nachstehendem Schema:
2 bis 4 Mitarbeiter=1 Punkt;
5 bis 7 Mitarbeiter =2 Punkte;
8 bis 10 Mitarbeiter =3 Punkte;
ab 11 Mitarbeiter = 4 Punkte.
4) Angaben zur Büroorganisation zu Ziffer III.1.3(5), Gewichtung: 10%
Beschreibung der Maßnahmen und Mittel zur Sicherstellung des Prozess- und Qualitätsmanagements, nach den Leistungsphasen 5 bis 9 HOAI gegliedert (siehe Ziffer 3.4 MPG-Bewerbungsbogen).
5) Detailangaben zu Kostenverfolgung und Kostenfeststellung, Gewichtung: 10 %
Aussagekräftige Detailangaben zu strukturierten Kostenverfolgung sowie zur finalen Kostenfeststellung führen zur Höchstpunktzahl mit 4 Punkten.
Diese Angaben sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen und mit den entsprechenden Angaben/ Nachweisen/ Erklärungen/ Unterlagen zu ergänzen.
6) Detailangaben zu Terminplanungen, Gewichtung: 10 %
Aussagekräftige Detailangaben zu strukturierten Terminplanungen mit Vorlage von Mustern zu Rahmen- und Detailterminplänen (Bauablaufplanung) führen zur Höchstpunktzahl mit 4 Punkten.
Diese Angaben sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen und mit den entsprechenden Angaben/ Nachweisen/ Erklärungen/ Unterlagen zu ergänzen.
Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
7) Durchschnittlicher Netto-Geschäftsumsatz für das Leistungsbild gemäß HOAI Teil 3 Abschnitt Freianlagen, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, , Gewichtung: 10%
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Angaben von jedem Mitglied jeweils bezogen auf den eigenen Leistungsanteil gemäß HOAI Teil 3 Abschnitt Freianlagen anzugeben.
Die konkreten Anforderungen und ggf. geforderten Mindestbedingungen sind unter Ziffer III.1.2 beschrieben.
100.000-149.999 € = 1 Punkt;
150.000-199.999 € = 2 Punkte;
200.000-250.000 € = 3 Punkte;
ab 250.001 = 4 Punkte.
Wird ein Netto-Umsatz > 250.001 € nachgewiesen, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung.
Erläuterung allg. Punktevergabe:
Die je Kriterium erzielten Bewertungspunkte werden mit der jeweiligen Gewichtung multipliziert. Die Gesamtleistungspunktzahl ergibt sich aus der Summe der gewichteten Bewertungspunkte bei den vorstehend genannten Bewertungskriterien.
Bei den vorgenannten Bewertungskriterien (3) und (7) erfolgt die Bewertung entsprechend der bei diesen Kriterien jeweils spezifisch angegebenen Bewertungsabstufung.
Für alle anderen Kriterien (Unterkriterien) erfolgt die Bewertung anhand einer Wertungsskala von 0-4 Punkten, wobei 4 Punkte die bestmögliche Bewertung darstellt. Gleichwertige Darstellungen erhalten gleichviele Punkte.
Der im jeweiligen Kriterium/Unterkriterium jeweils vorteilhafteste Teilnahmeantrag erhält 4 Punkte.
Die weitere Punktevergabe erfolgt nach dem Grad der Nachteile gegenüber den Projektvorgaben bezogen auf das jeweilige Kriterium.
3 Punkte: Der Teilnahmeantrag bezogen auf das jew. Kriterium weist geringfüge Abstriche gegenüber den Projektvorgaben auf;
2 Punkte: Der Teilnahmeantrag bezogen auf das jew. Kriterium weist deutliche Abstriche gegenüber den Projektvorgaben auf;
1 Punkt: Der Teilnahmeantrag bezogen auf das jew. Kriterium weist schwerwiegende Abstriche gegenüber den Projektvorgaben auf;
0 Punkte: Der Teilnahmeantrag weist gegenüber dem besten Teilnahmeantrag nicht oder kaum einschlägige/ unbrauchbare Angaben auf.
Die Bewertung erfolgt im Vergleich zueinander unter Abwägung der jeweiligen guten und weniger guten Aspekte (sogenannte diskursive Wertung).
Zu Ziffer II.2.5): Im Rahmen der Ermittlung des besten Preis-Leistungsverhältnisses nimmt der Preis nach Art. 67 Abs. (2) der RL 2014/24/EU und dem hierauf beruhenden § 58 Abs. (2) VgV - die Form von Festpreisen an, so dass sich das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach den in § 58 Abs. (2) VgV genannten Kriterien bestimmt. Alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Architekten im Sinne von § 75 Abs. 1 VgV.
Falls Sie sich als Bewerbergemeinschaft bewerben ist Folgendes zu beachten:
Bewerbergemeinschaften sind als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), als offene Handelsgesellschaft (oHG) sowie in haftungsrechtlich vergleichbarer Form einer anderen EU-Rechtsordnung zugelassen. Es ist im Teilnahmeantrag aufzuzeigen, wer an der Bewerbergemeinschaft beteiligt ist. Dem Auftraggeber ist im Teilnahmeantrag ein verantwortlicher Ansprechpartner aus der Bewerbergemeinschaft zu benennen.
Die Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung ist mit dem Teilnahmeantrag durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erklären. Im Teilnahmeantrag ist außerdem detailliert die aufgabenspezifische Aufteilung der Leistungserbringung darzulegen. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag den vom Auftraggeber hierfür vorgegebenen Vordruck einzureichen. Die Bewerbergemeinschaftserklärung ist als Anlage zum Vordruck „MPG-Bewerbungsbogen“, von den Bewerbern von der Ausschreibungsplattform herunterzuladen und für den Teilnahmeantrag zu verwenden.
Zur Umsetzung des ab 01.01.2023 geltenden Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz; kurz: LkSG) ist mit dem Angebot von jedem Bieter, Mitglied einer BG oder Unternehmen, dessen Eignung herangezogen wird nachfolgende Eigenerklärung abzugeben.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
aufgrund einer Mitarbeiterzahl (innerhalb und außerhalb von Deutschland), die unterhalb der einschlägigen gesetzlichen Schwellenwerte liegt (2023: ≥ 3.000, 2024 ≥ 1.000) oder
mangels Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz, satzungsmäßigem Sitz oder Zweigniederlassung gemäß § 13d HGB im Inland die Bestimmungen des Gesetzes über unternehmerische Pflichten in Lieferketten nicht zu beachten hat
oder
aufgrund einer Mitarbeiterzahl (innerhalb und außerhalb von Deutschland), die oberhalb der einschlägigen gesetzlichen Schwellenwerte liegt (2023: ≥3.000, 2024 ≥ 1.000) die geltenden Bestimmungen des Gesetzes über unternehmerische Pflichten in Lieferketten beachtet und umsetzt und
gegen unser Unternehmen in den vergangenen 3 Jahren kein Verstoß gegen § 24 Abs. 1 LkSG rechtskräftig festgestellt und mit einer Geldbuße nach Maßgabe des § 22 Abs. 2 LkSG belegt wurde;
Hierfür ist die, in den Vergabeunterlagen im Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellte Eigenerklärung ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.
Mit dem MPG-Teilnahmeantrag sind folgende Nachweise, Erklärungen und Unterlagen einzureichen (hinsichtlich Bewerbergemeinschaft s. Ziffer III.1.1):
Der Auftraggeber fordert von seinem zukünftigen Vertragspartner, dass er für das Projekt eine adäquate Deckung seines Berufshaftpflichtrisikos über eine Versicherung sicher stellt. Mindestens folgende Deckungssummen werden dabei erwartet:
- 5 Mio. EUR für Personenschäden
- 2 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Der Auftraggeber akzeptiert hierfür entweder eine spezifische Projektdeckung (Hinweis: bei
Projektversicherung/ Excedentendeckung genügt stets 1-fach maximiert), alternativ den Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung mit mindestens den genannten Deckungssummen, jedoch in diesem Fall mit einer 2-fach Maximierung je Versicherungsjahr.
Im Rahmen des Teilnahmeantrages ist vom Bewerber nur eine Erklärung (siehe Ziffer 2.1 im MPG-Bewerbungsbogen) über das Bestehen bzw. die Verpflichtung zum Abschluss einer derartigen Berufshaftpflichtversicherung vor Zuschlagserteilung abzugeben.
Der Nachweis einer entsprechenden Versicherung ist vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen (noch nicht mit dem Teilnahmeantrag).
Bitte beachten: Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften fordert der Auftraggeber die vorgenannte Versicherung von jedem Mitglied!; jedes Mitglied hat deshalb im Teilnahmeantrag eine diesbezügliche Erklärung abzugeben (und vor Zuschlagserteilung einen entsprechenden Versicherungsnachweis).
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der MPG-Bewerbungsbogen zu verwenden. Der MPG- Bewerbungsbogen ist von den Bewerbern unter https://portal.deutsche-evergabe.de herunterzuladen und für den Teilnahmeantrag zu verwenden. Fehlen geforderte Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen ganz oder teilweise oder sind diese unvollständig oder entgegen den Vorgaben ausgefüllt, erfolgt, außer bei Angaben, Unterlagen, Nachweisen und Erklärungen, die von der Nachforderung ausgenommen sind, eine einmalige Nachforderung unter Fristsetzung von 6 Kalendertagen. Werden diese nachgeforderten Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, erfolgt der Ausschluss des Teilnahmeantrages.
Als Mindestkriterium gilt ein, bezogen auf die vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, durchschnittlicher Netto-Geschäftsumsatz für Leistungen der Freianlagenplanung der LPH 1 bis 9 in Höhe von 100.000 €. (bei Bewerbergemeinschaften zählt die Summe der Umsätze der Mitglieder).
Wird dieser geforderte durchschnittliche Netto-Geschäftsumsatz nicht erreicht, führt es zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist der MPG-Bewerbungsbogen inklusive Anlagen einzureichen. Nachfolgend geforderte Angaben bzw. Nachweise, Erklärungen und Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag beizulegen:
(1) Angabe von 2 in den letzten 7 Jahren abgeschlossenen oder gegebenenfalls noch laufenden Referenzprojekten, die der hier beschriebenen Leistung in Bezug auf Art und Umfang der Leistung (Qualität, Quantität, Anforderungsprofil, Größe, Komplexität usw.) entsprechen und bei denen die Leistungsphasen 5 bis 9 nach § 38 ff HOAI (siehe II.1.4 u. II.2.4) vergleichbar sind
Die Leistungsphase 5 muss im genannten Zeitraum abgeschlossenen und die Leistungsphase 8 zu 60% erfolgt sein, nicht aber das gesamte Projekt.
Anzugeben sind:
a) Kurzbeschreibung der Freianlagenplanung
b) Projektgröße nach umbauter Fläche in m²
c) Leistungszeitraum
d) Auftragswert in netto (Bauwerkskosten KG 500)
e) verantwortliche Projektleitung
f) Benennung des Auftraggebers
g) ob Neubau oder Sanierung in freier Landschaft oder in Stadt- und Ortslagen
h) Kontakt Auftraggeber (Name, Telefon).
Die Referenzen sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen.
(2) Angabe von 2 in den letzten 7 Jahren abgeschlossenen oder gegebenenfalls noch laufenden Referenzprojekten für öffentliche Auftraggeber, bei dem mindestens Leistungen der LPH 5 bis 9 wie in Ziffer II.1.4 und II.2.4 beschrieben, erbracht wurden. Die Leistungsphase 5 muss im genannten Zeitraum abgeschlossenen und die Leistungsphase 8 zu 60% erfolgt sein, nicht aber das gesamte Projekt.
Anzugeben sind:
a) einer Kurzbeschreibung des Gebäudes/Projektes mit Angabe der erbrachten Leistungsphasen,
b) die Projektgröße nach NF und der Auftragswert,
c) Leistungsumfang mit kurzer und nachvollziehbarer Darstellung (z.B. alleinige Verantwortung, Zusammenarbeit mit Vergabestellen, Arten der Ausschreibung nach VOB usw.),
d) Auftraggeber und Ansprechpartner des Auftraggebers (Name und Telefonnummer).
Die Referenzen sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen.
(3) Personalstand - Angabe der durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter (einschließlich Büroinhaber/Innen, ohne Praktikanten und Hilfskräfte) in den letzten drei Geschäftsjahren, und heute, gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV [bezogen auf den Bereich Freianlagenplanung].
Diese Angaben sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen und mit den entsprechenden Angaben/ Nachweisen/ Erklärungen/ Unterlagen zu ergänzen.
Sofern die jeweiligen Anforderungen erfüllt werden, können bei der Angabe der Referenzen zu III.1.3 (1) und III.1.3 (2) jeweils die gleichen Referenzen verwendet/ eingereicht werden. Sind die unter Ziffer III.1.3 geforderten Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen im Teilnahmeantrag nicht enthalten, werden diese von der Nachforderung ausgenommen, da es sich um Bewertungskriterien handelt.
Als Mindestbedingung wird für die Objektüberwachung zusätzlich eine angemessene Baustellenpraxis von mind. 5 Jahren vorausgesetzt.
Architekten im Sinne von § 75 Abs. 1 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei diesem Wettbewerb handelt es um ein zweistufiges Vergabeverfahren bestehend aus einem Teilnahmewettbewerb und aus einem Verhandlungsverfahren.
Für die erste Stufe dieses Vergabeverfahrens „den Teilnahmewettbewerb“ ist folgendes zu beachten:
Alle Wesentlichen für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlichen Unterlagen, stehen Ihnen bis zu dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/22c72664-15ae-4a37-9b7f-701b8439d89d
Für den Teilnahmeantrag sind der MPG-Bewerbungsbogen und die Bewerbergemeinschaftserklärung nach Maßgabe der vorliegenden Bekanntmachung zu verwenden.
Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages ist ausschließlich in elektronischer Form zulässig. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich.
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags ist ausschließlich die Textform nach §126b BGB zugelassen. Im Bieterassistenten geben Sie hierfür bitte am Ende beim Schritt „Teilnahmeantrag einreichen“ den natürlichen Namen/jur. (Büro-) Namen in dem dafür vorgesehenen Feld an.
Die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Teilnahmeantrages sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt.
Das Datenvolumen ist pro Datei auf 50 MB begrenzt. Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen.
Hinsichtlich der geforderten Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) sind die diesbezüglichen mit dem MPG-Bewerbungsbogen (Teilnahmeantrag) geforderten Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen formlos und in der in dieser Bekanntmachung vorgegebenen Reihenfolge, in Ergänzung zu den im MPG-Bewerbungsbogen abgeforderten Angaben, beizufügen. Für die Teilnahme wird keine Vergütung gewährt. Mit elektronischer Abgabe eines Teilnahmeantrages wird Einverständnis hiermit erklärt.
Sollten sich aus Sicht der Bewerber Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen. Die eingegangenen Fragen und Antworten zum laufenden Verfahren, stehen stets aktuell ausschließlich in der eVergabe allen Bewerbern zur Einsicht zur Verfügung. Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich bis unmittelbar vor Teilnahmeschluss über den jeweils aktuellen Stand auf der zuvor genannten Website zu informieren und die dort zur Verfügung gestellten Informationen bei der Abgabe des Teilnahmeantrages zu berücksichtigen. Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung der ausschließlich auf der zuvor genannten Website eingestellten Informationen entstehen, gehen zu Lasten des Bewerbers.
Bitte beachten Sie, dass das Übermittelten größerer Datenvolumen (z.B. Pläne) mehr Zeit (ggf. je nach Datenvolumen und Geschwindigkeit der genutzten/ zur Verfügung stehenden Datenleitung) in Anspruch nehmen kann. Beginnen Sie deshalb bitte rechtzeitig vor Teilnahmeschluss mit der Übermittlung der Teilnahmeunterlagen. Sollte es zu Problemen bei der Übermittlung kommen, melden Sie sich bitte rechtzeitig vor Abgabeschluss beim Support der eVergabe.
Für die zweite Stufe dieses Vergabeverfahrens, „das Verhandlungsverfahren“, gilt folgendes:
Alle für die Erstellung Ihres Angebotes erforderlichen Unterlagen (Aufforderung zur Angebotsabgabe und die Vertragsunterlagen nebst Anlagen), stehen Ihnen bis zu dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/22c72664-15ae-4a37-9b7f-701b8439d89d
Mit Aufforderung zur Angebotsabgabe, die den ausgewählten Teilnehmern nach abgeschlossener Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge zugesendet wird, beginnt für die ausgewählten Teilnehmer die Angebotsphase. Ihr Angebot geben Sie bitte bis zum in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Termin und unter Beachtung der dort aufgeführten Bedingungen ausschließlich elektronisch über den Bieterbereich der eVergabe ab.
Für die Angebotsabgabe ist ausschließlich die Textform nach §126b BGB zugelassen. Im Bieterassistenten geben Sie hierfür bitte am Ende beim Schritt „Angebotseinreichung“ den natürlichen Namen/jur. (Büro-) Namen in dem dafür vorgesehenen Feld an.
Dabei ist sichergestellt, dass die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Angebots durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung gewährleistet sind. Über eine etwaige Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden Sie schriftlich informiert. Gemäß § 17 (11) VgV behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag ohne Verhandlungen mit den Bietern zu vergeben.
Sollten sich aus Sicht der ausgewählten Teilnehmer am Verhandlungsverfahren (2. Stufe) Nachfragen ergeben, gilt die gleiche Verfahrensweise wie zur 1. Phase (Teilnahmewettbewerb). Wichtige Fragen und Antworten sind für Sie ausschließlich über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen und werden hierüber auch beantwortet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).