Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im Sinne des Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EG) 1370/2007 vom 23.10.2007: Neigetechnik Allgäu
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81379
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.beg.bahnland-bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im Sinne des Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EG) 1370/2007 vom 23.10.2007: Neigetechnik Allgäu
Los 1: Beauftragung eines Eisenbahnverkehrsunternehmens mit dem Betrieb eines Regionalverkehrs ab 12/2029 für vsl. 12 Jahre auf voraussichtlich folgenden Strecken:
München – Buchloe – Kempten – Lindau / Oberstdorf, Augsburg – Buchloe – Kempten – Lindau / Oberstdorf, Augsburg – Buchloe – Türkheim – Bad Wörishofen / Memmingen. Optional ist die Durchbindung der Linie Augsburg – Lindau/Oberstdorf aus Nürnberg bei einzelnen Fahrtenpaaren (abhängig vom Fernverkehrsangebot
auf der Strecke Augsburg – Nürnberg). Für die Erbringung dieser Verkehrsleistungen werden neue Neigetechnikfahrzeuge zu beschaffen sein.
Los 2: Beauftragung eines Dienstleisters mit der Beschaffung von neuen Neigetechnikfahrzeugen zur Erbringung von SPNV-Leistungen im heutigen Netz Expressverkehr Nordostbayern.
Neigetechnik Allgäu
Betrieb eines Regionalverkehrs mit neuen Neigetechnikfahrzeugen ab 12/2029 für vsl. 12 Jahre auf voraussichtlich folgenden Strecken:
München – Buchloe – Kempten – Lindau / Oberstdorf
Augsburg – Buchloe – Kempten – Lindau / Oberstdorf
Augsburg – Buchloe – Türkheim – Bad Wörishofen / Memmingen
Optional ist die Durchbindung der Linie Augsburg – Lindau/Oberstdorf aus Nürnberg bei einzelnen Fahrtenpaaren (abhängig vom Fernverkehrsangebot auf der Strecke Augsburg – Nürnberg).
Die Leistungen auf den oben genannten Strecken sind im derzeit laufenden Verkehrsdurchführungsvertrag Dieselnetz Allgäu mit der DB Regio AG fixiert und sollen im Rahmen des Vergabeverfahrens „Neigetechnik Allgäu“ neu vergeben werden.
Für den Betrieb der Linien sind Fahrzeuge notwendig, die sich am „Kernlastenheft Neigetechnik“ orientieren.
Die bayerischen Neigetechniknetze stellen mit ihren sehr langen, bislang nicht elektrifizierten Streckenabschnitten und ihrer anspruchsvollen Topographie komplexe Anforderungen an das Fahrzeug. Vor dem Hintergrund der Forderung nach CO2-freien und emissionsfreien Antrieben sowie der Aufwärtskompatibilität zu geplanten Elektrifizierungen muss das Fahrzeug als Multimodalhybrid mit Speisemöglichkeit aus der Oberleitung ausgelegt werden. Bogenschnelles Fahren mit aktiver Neigetechnik in den streckenseitig zugehörigen Geschwindigkeitsprofilen und überwacht durch GNT / ZUB 262 muss möglich sein. Zulassungen für die Schienennetze in Deutschland und Tschechien sind vorzusehen.
Konkret ist für den elektrischen Antriebsstrang des Fahrzeugs eine Energieversorgung wahlweise aus Akku, Wasserstoffbrennstoffzelle und Oberleitung vorzusehen, mit der gleichzeitigen Möglichkeit der Energierückspeisung. Die Energieversorgung des Fahrzeugs ist skalierbar auszulegen, so dass sie bei fortschreitender Elektrifizierung oder bei derzeit noch nicht verbindlich absehbaren technischen Entwicklungen dem tatsächlichen Bedarf angepasst werden kann.
Das dreiteilige, aus Einzelwagen bestehende Fahrzeug muss an allen Einstiegen eine barrierefreie Einstiegshöhe von 760 mm über SO aufweisen und die TSI PRM einhalten. Die Fahrzeuglänge muss ca. 70 Meter betragen.
Für die Finanzierung der neuen Neigetechnikfahrzeuge wird der Freistaat Bayern vsl. als Unterstützung eine Kapitaldienstgarantie inklusive einer Bauzeit- Kapitaldienstgarantie anbieten.
Beschaffung von Neigetechnikfahrzeugen zur Erbringung von SPNV-Leistungen im Netz EVNO
Beauftragung eines Dienstleisters mit der Beschaffung von neuen Neigetechnikfahrzeugen zur Erbringung von SPNV-Leistungen im heutigen Netz Expressverkehr Nordostbayern (EVNO).
Gegenstand dieses Loses sind nicht die Verkehrsleistungen des Netzes EVNO, sondern ausschließlich die Beschaffung der hierzu erforderlichen neuen Neigetechnikfahrzeuge. Diese sind durch das zu beauftragende Unternehmen zu beschaffen und dem später ausgewählten und mit der Erbringung der Verkehrsleistungen beauftragten Verkehrsunternehmen bereitzustellen.
Für den Betrieb der Linien des Netzes EVNO sind Fahrzeuge notwendig, die sich am „Kernlastenheft Neigetechnik“ orientieren.
Die bayerischen Neigetechniknetze stellen mit ihren sehr langen, bislang nicht elektrifizierten Streckenabschnitten und ihrer anspruchsvollen Topographie komplexe Anforderungen an das Fahrzeug. Vor dem Hintergrund der Forderung nach CO2-freien und emissionsfreien Antrieben sowie der Aufwärtskompatibilität zu geplanten Elektrifizierungen muss das Fahrzeug als Multimodalhybrid mit Speisemöglichkeit aus der Oberleitung ausgelegt werden. Bogenschnelles Fahren mit aktiver Neigetechnik in den streckenseitig zugehörigen Geschwindigkeitsprofilen und überwacht durch GNT / ZUB 262 muss möglich sein. Zulassungen für die Schienennetze in Deutschland und Tschechien sind vorzusehen.
Konkret ist für den elektrischen Antriebsstrang des Fahrzeugs eine Energieversorgung wahlweise aus Akku, Wasserstoffbrennstoffzelle und Oberleitung vorzusehen, mit der gleichzeitigen Möglichkeit der Energierückspeisung. Die Energieversorgung des Fahrzeugs ist skalierbar auszulegen, so dass sie bei fortschreitender Elektrifizierung oder bei derzeit noch nicht verbindlich absehbaren technischen Entwicklungen dem tatsächlichen Bedarf angepasst werden kann.
Das dreiteilige, aus Einzelwagen bestehende Fahrzeug muss an allen Einstiegen eine barrierefreie Einstiegshöhe von 760 mm über SO aufweisen und die TSI PRM einhalten. Die Fahrzeuglänge muss ca. 70 Meter betragen.
Für die Finanzierung der neuen Neigetechnikfahrzeuge wird der Freistaat Bayern vsl. als Unterstützung eine Kapitaldienstgarantie inklusive einer Bauzeit-Kapitaldienstgarantie anbieten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei der hiesigen Bekanntmachung handelt es sich um eine Vorinformation gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 sowie § 38 VgV über die beabsichtigte Vergabe der in dieser Bekanntmachung beschriebenen Leistungen.
Der Auftrag wird im Wege eines wettbewerblichen Verfahrens – voraussichtlich eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb – vergeben.