Termin und Kostenplanung der Projektstufen 1-5 nach Leistungsbeschreibung Referenznummer der Bekanntmachung: E60b164722
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Termin und Kostenplanung der Projektstufen 1-5 nach Leistungsbeschreibung
Klärwerk Gut Marienhof, Neuordnung der Energieanlagen 2. BA, Neuordnung der Lufterzeugung (NOL); Termin- und Kostenplanung über den Zeitraum der Planung der Leistungsphasen 3 bis 9 nach HOAI bzw. den Projektstufen 1 - 5 über
- Terminliche Verfolgung der ausgegliederten Projekte im Hauptprojekt
- Abbruchplanung und Durchführung des alten Maschinenhauses
- Neubau eines Maschinenhauses für die Lufterzeugung beider biologischen Stufen am gleichen Standort nach Abriss des Maschinenhauses
im oben genannten Umfang und nach der Leistungsbeschreibung.
Klärwerk Gut Marienhof
Hauptstraße 30
85386 Eching
Das Projekt umfasst die Neuordnung der Lufterzeugung durch Integration der provisorischen Lufterzeugung in ein neues Maschinenhaus. Dazu wurden im Vorentwurf verschiedene Standortvarianten untersucht. Weiter vorgesehen ist nun die Realisierung eines Neubaus des Maschinenhauses für die technischen Anlagen und Einrichtungen der Lufterzeugung für beide biologischen Stufen am bisherigen Standort, inkl. zugehöriger Elektro- und MSR-Technik, sowie Gebäudetechnik und den Neuaufbau der Flockmittelstation in dem neuen Gebäude. Für den Neubau am bisherigen Standort soll das bestehende Maschinenhaus entkernt, bis auf die Kelleraußenwände sowie Kellerbodenplatte abgerissen werden und darauf das neue Maschinenhaus errichtet werden. Die Abbruchplanung erfolgt durch ein zusätzliches Planungsbüro.
Ausgegliedert ist der funktionale Erhalt der Brauchwasserdruckhaltung, der Steuerluftversorgung, die Gewährleistung eines Zugangs zum Installationskanal sowie die Provisorische Flockmittelstation zum Erhalt der Funktionalität während der Bauzeit. Diese Arbeiten werden eigenständig als vorgezogene Maßnahmen abgewickelt.
All diese Maßnahmen sind durch ihre zeitliche Abhängigkeit miteinander verknüpft. Erst nach Abschluss der ausgegliederten Maßnahmen kann der Abbruch des alten Gebäudes erfolgen und der Neubau beginnen. Eine aktive Terminplanung über alle Maßnahmen ist für den Erfolg des Projektes maßgebend. Daher sind alle Projekte in die Terminplanung zu integrieren.
Der Planungsauftrag für die Termin und Kostenplanung erstreckt sich über den Zeitraum der Planung des beschriebenen Projekts entsprechend der Leistungsphasen 3 bis 9 nach HOAI bzw. den Projektstufen 1 – 5.
- Terminliche Verfolgung der ausgegliederten Projekte im Hauptprojekt
- Abbruchplanung und Durchführung des alten Maschinenhauses
- Neubau eines Maschinenhauses für die Lufterzeugung beider biologischen Stufen am gleichen Standort nach Abriss des Maschinenhauses
im oben genannten Umfang und nach der Leistungsbeschreibung.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung.
Beauftragungsstufe 1:Projektstufe 1 und 2
Beauftragungsstufe 2: Projektstufen 3 bis 5
Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
zu. II.2.7 - die Angaben zur Vertragslaufzeit sind als vorläufige Annahmen des Auftraggebers anzusehen und stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat mit dem Angebot den Nachweis über seine berufliche Qualifikation zur Termin- und Kostenplanung zu erfüllen.
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Ist der Bieter eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bieters nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bieter oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zutragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
siehe Vergabe-/Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder
- gem. § 98c AufenthG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
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2. Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen und Nachweisen; die Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) eingestellt.
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Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
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Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Übermittlung in Textform muss der Bewerber/Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
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Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
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Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
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Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
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Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Teilnahmewettbewerben auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) unter: http://meinauftrag.rib.de/hilfe/index.html?teilnahmewettbewerbe.html.
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3. Beabsichtigt ein Bewerber sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte (z.B. Unterauftragnehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.1 bis III.1.3 benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Nach Aufforderung ist zusätzlich die Verpflichtungserklärung des Dritten vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird.
Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die berufliche Leistungsfähigkeit (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Unterauftragsnehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Soll im Hinblick auf Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, so ist vorgesehen, dass der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Eine entsprechende Erklärung ist auf Anforderung des Auftraggebers vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland