Polymere Flockungsmittel zur Faulschlammentwässerung Referenznummer der Bekanntmachung: E50107323
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Polymere Flockungsmittel zur Faulschlammentwässerung
Lieferung von polymeren Flockungsmitteln (als Flüssigpolymer) für die mechanische
Entwässerung von Faulschlamm mit Hilfe von Zentrifugen in der Klärschlammverbrennungsanlage. Anlieferung überwiegend mit Tanklastzügen mit ca. 20 Mg
Produkt, in der Regel im dreiwöchigem Turnus. Lieferung von 1.000 Liter-Gebinden (IBC
Behältern) in begründeten Ausnahmefällen.
Voraussichtliche Wirksubstanzmenge (Lieferung mit Tanklastzug): ca. 250.000 kg/Jahr
Voraussichtliche Wirksubstanzmenge (Lieferung in IBC Gebinden): ca. 5.000 kg/Jahr
Klärwerk Gut Großlappen,
Klärschlammverbrennungsanlage
Freisinger Landstraße 187
80939 München
In den Klärwerken Gut Großlappen und Gut Marienhof der Münchner Stadtentwässerung fällt
bei der Reinigung des Abwassers Faulschlamm mit einem Feststoffgehalt von ca. 1,9 – 3,2 %
Trockenrückstand (TR) an. Ein Teil dieses Schlammanfalls (750 – 800.000 m3/a, entspricht ca.
23.000 Mg TR pro Jahr - Mengen können schwanken) wird in der
Klärschlammverbrennungsanlage des Klärwerks Gut Großlappen nach Vorwärmung auf ca.
50 °C mit Schnellläuferzentrifugen (Typ Alfa Laval DS 706 – 2400 U/min) mittels polymerer
Flockungsmittel auf ca. 26 % TR konditioniert. Der Ansatz des polymeren Flockmittels zur
gebrauchsfertigen Lösung erfolgt mit Betriebswasser in zwei Stufen. In den
Flockmittellöseanlagen wird zunächst eine Stammlösung mit ca. 0,85 % Wirksubstanz
angesetzt, in einer Nachverdünnung mittels eines statischen Mischers wird eine
Gebrauchslösung mit ca. 0,2 % Wirksubstanz erzeugt. Die Lösekonzentrationen der
Gebrauchslösung sind nach den jeweiligen Bedürfnissen einstellbar. Die Dosierung der
Gebrauchslösung zur jeweiligen Zentrifuge erfolgt über Automatisierungssysteme in
Abhängigkeit der Feststofffracht. Die Dosierung der Gebrauchslösung erfolgt über ein
Aufgaberohr in die Trommel der Entwässerungsmaschine.
Der Vertrag kann zu den gleichen Konditionen einvernehmlich zwischen den beiden Vertragspartnern maximal einmal um jeweils 12 Monate verlängert werden.
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die unter Ziff. III.1.1. bis III.1.3 aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die in Punkt 7 Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb, Formblatt L 1311 EU, dargestellte Matrix verwenden.
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Erfüllen mehrere Bewerber an dem Teilnahmewettbewerb gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der Auswahlmatrix zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
Ankündigung Stoffpreisgleitklausel:
Eine Preisgleitklausel mit einer quartalsweisen Anpassung der Preise an die Preisentwicklung wird vorgesehen. Die finale Stoffpreisgleitklausel steht noch nicht fest und befindet sich noch in Bearbeitung. Die Stoffpreisgleitklausel wird mit Einleitung der Erstangebotsphase zur Verfügung gestellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage mit der Bewerbung
1) Der Bewerber hat mit seiner Bewerbung den Nachweis über seine Gewerbeanmeldung (Vorlage der Handelsregisternummer) bzw. Anmeldung bei der Industrie- und Handelskammer zu erbringen.
Vorlage mit der Bewerbung:
1) Eigenerklärung und Nachweis über den gemittelten Jahresumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (netto).
Der geforderter Mindestjahresumsatz beträgt [Betrag gelöscht] EUR (netto).
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Das Kriterium „Jahresumsatz“ wird mit 40 % gewichtet.
Dabei erhält der Bewerber ab einem gemittelten Jahresumsatz i.H.v. [Betrag gelöscht] EUR einen Punkt, ab [Betrag gelöscht] EUR zwei Punkte, ab [Betrag gelöscht] EUR drei Punkte (siehe auch Punkt 7 Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb, Formblatt L 1311 EU).
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Erfüllt der Bewerber den geforderten Mindestjahresumsatz i.H.v. [Betrag gelöscht] EUR nicht, wird er nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert.
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2) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt)
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3) Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation; rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (sofern zutreffend)
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4) Eigenerklärung des Bewerbers, dass im Auftragsfall der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgendem Inhalt vorgelegt wird: Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von über mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und mind. [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden). Die Versicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. Zudem muss die Ersatzleistung der Versicherung mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen (zweifach maximiert). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o.g. Bedingungen nachzuweisen. Zudem ist gleichzeitig eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbers als Partner einer Arge, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den genannten Bedingungen eintritt.
Vorlage mit der Bewerbung:
1) Eigenerklärung über den Anbieterstatus
Der Bewerber muss Hersteller von Polyelektrolyten sein bzw. nachweislich als alleiniger Bewerber den Hersteller im Rahmen dieses Verfahrens vertreten.
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2.) Eigenerklärung zur Leistungs-/Reaktionsfähigkeit
Der Bewerber muss die Produkte jederzeit in ausreichender Menge (mindestens 20 Tonnen) auch kurzfristig (10 Tage) liefern können.
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3.) Vorlage einer Liste mit mindestens einer geeigneter Referenz über vergleichbare Leistungen, die in den letzten höchstens drei Jahren erbracht wurden.
Die Leistung ist vergleichbar, sofern die Jahresliefermenge an polymeren Flockungsmittel mindestens 100 Tonnen umfasst.
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Das Kriterium „Referenzen“ wird mit 20 % gewichtet.
Dabei erhält der Bewerber bei Vorlage einer Liste mit einer geeigneten Referenz einen Punkt, bei zwei geeigneten Referenzen zwei Punkte und bei drei geeigneten Referenzen drei Punkte (siehe auch Punkt 7 Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb, Formblatt L 1311 EU).
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Erfüllt der Bewerber das geforderte Mindestkriterium (eine Lieferleistung mit einer Jahresliefermenge von 100 Tonnen) nicht, wird er nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert.
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4) Eigenerklärung über die Anzahl der bundesweit beschäftigten Mitarbeiter mit mindestens 2-jähriger Berufserfahrung, die für die technische Kundenbetreuung vor Ort eingesetzt sind.
Der Bewerber muss mindestens einen Mitarbeiter mit o.g. Anforderungen für die technische Kundenbetreuung vor Ort benennen.
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Das Kriterium „Anzahl der Mitarbeiter und Qualifikationsnachweise“ wird mit 20 % gewichtet.
Dabei erhält der Bewerber 1 Punkt, sofern ein Mitarbeiter mit o.g. Anforderungen benannt wird, 2 Punkte, sofern zwei Mitarbeiter benannt werden, und 3 Punkte, sofern 3 Mitarbeiter benannt werden (siehe auch Punkt 7 Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb, Formblatt L 1311 EU).
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Erfüllt der Bewerber das geforderte Mindestkriterium (ein Mitarbeiter mit o.g. Anforderungen) nicht, wird er nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert.
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5) Eigenerklärung über die Anzahl der Produkte im Produktsortiment für die maschinelle Faulschlammentwässerung.
Der Bewerber muss mindestens drei Produkte für die maschinelle Faulschlammentwässerung im Produktsortiment führen. Die jeweiligen Produktbezeichnungen sind anzugeben.
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Das Kriterium „Produktportfolio“ wird mit 20 % gewichtet.
Dabei erhält der Bewerber einen Punkt, sofern mindestens drei geeignete Produkte angegeben werden, zwei Punkte, sofern mindestens fünf geeignete Produkte angegeben werden und drei Punkte, sofern mindestens 10 geeignete Produkte angegeben werden (siehe auch Punkt 7 Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb, Formblatt L 1311 EU).
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Erfüllt der Bewerber das geforderte Mindestkriterium (drei Produkte zur Faulschlammentwässerung) nicht, wird er nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert.
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Allgemeiner Hinweis:
Der Teilnahmeantrag ist mitsamt den geforderten Eigenerklärungen und Nachweise elektronisch in Textform über die Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de einzureichen.
Bewerber, die anhand der Betriebsversuche die Eignung und Leistungsfähigkeit ihrer Produkte
nachgewiesen haben, werden im weiteren Verfahren zur Abgabe eines Angebotes
aufgefordert. Jeder Bieter kann ein Produkt anbieten. Der bei den Betriebsversuchen ermittelte
spezifische Produktverbrauch wird für die Ermittlung des Angebotspreises herangezogen.
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Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot bezüglich des ermittelten
Preises gemäß Formel:
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Angebotspreis = Verbrauch pFM spez. x 1,20 x Produktpreis Handelsware in EURO pro
Kilogramm x 23.000 t TR
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* Verbrauch pFM spez. = spezifischer Produktverbrauch (in kg Handelsware / t TR)
* TR = Trockenrückstand (in %)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2. Quartal 2024
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.