Rahmenverträge für Transkriptionen Referenznummer der Bekanntmachung: 004-2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81541
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dji.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenverträge für Transkriptionen
Das Deutsche Jugendinstitut e.V. als sozialwissenschaftliches Forschungsinstitut, beabsichtigt im Rahmen eines Offenen Verfahrens den Abschluss von Rahmenvereinbarungen für hochwertige Transkriptionsleistungen in sozialwissenschaftlichen Kontexten von qualitativen Einzel- und Gruppeninterviews mit Erwachsenen und Kindern, Gruppendiskussionen, Tagungsmitschnitten und Filmaufnahmen
Deutsches Jugendinstitut e.V. Nockherstr.2 81541 München
Das Deutsche Jugendinstitut e.V. als sozialwissenschaftliches Forschungsinstitut, beabsichtigt im Rahmen eines Offenen Verfahrens den Abschluss von Rahmenvereinbarungen für hochwertige Transkriptionsleistungen in sozialwissenschaftlichen Kontexten von qualitativen Einzel- und Gruppeninterviews mit Erwachsenen und Kindern, Gruppendiskussionen, Tagungsmitschnitten und Filmaufnahmen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung für die zu vergebenden Leistung ist vorläufig durch die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" mit dem Angebot nachzuweisen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß der Eigenerklärung zur Eignung auch für diese Unternehmen auf Verlangen innerhalb der Frist von sechs (6) Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Bescheinigungen die nicht in deutscher Sprache gefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Die Eignung für die zu vergebenden Leistung ist vorläufig durch die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" mit dem Angebot nachzuweisen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß der Eigenerklärung zur Eignung auch für diese Unternehmen auf Verlangen innerhalb der Frist von sechs (6) Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Bescheinigungen die nicht in deutscher Sprache gefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Die Eignung für die zu vergebenden Leistung ist vorläufig durch die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" mit dem Angebot nachzuweisen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß der Eigenerklärung zur Eignung auch für diese Unternehmen auf Verlangen innerhalb der Frist von sechs (6) Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Bescheinigungen die nicht in deutscher Sprache gefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y066K2Q
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.