Rahmenvereinbarung Präsentationstechnik Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt3-Z41-2023-0003
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Präsentationstechnik
Rahmenvereinbarung Präsentationstechnik
Displays
Stadtgebiet der Landeshauptstadt München
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens eine zu schließende Rahmenvereinbarung zum Kauf und Lieferung von digitaler Präsentationstechnik sowie dazugehörige Serviceleistungen mit einer Laufzeit von 48 Monaten.
Die Laufzeit beginnt am Tag der Zuschlagserteilung, frühestens aber zum 01.09.2023.
Die Vergabe erfolgt in drei Losen mit 6 Geräteklassen.
Los 1:
Displays
Dienstleistung als Unterstützung vor Ort (Beratung vor Ort)
Montagen
Schulungen für die Displays
Dienstleistungen
Gegenstand der angestrebten Rahmenvereinbarung ist dabei nicht ausschließlich die Lieferung von Hardware,. Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber folgende weiteren Unterstützungsleistungen, welche sowohl werkvertragliche als auch dienstvertragliche Leistungen umfassen:
• Montageleistungen (Werkleistung)
• Schulungen (Dienstleistung)
• Beratung vor Ort (Dienstleistung)
Art und Umfang der Unterstützungsleistungen ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis sowie aus der Leistungsbeschreibung. Die Leistungen werden nur auf Abruf erbracht.
Die Displays werden bedarfsgerecht abgerufen.
Die Modelle können während der vereinbarten Vereinbarungslaufzeit grundsätzlich nach dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik und zu den vereinbarten Konditionen aktualisiert bzw. fortgeschrieben werden (Nachfolgemodell), wobei die jeweils festgelegte Standardkonfiguration für wesentliche Komponenten (Motherboard und andere treiberabhängige Komponenten) eine Verfügbarkeit von mindestens 12 Monaten aufweisen muss.
Im Weiteren beinhaltet die Rahmenvereinbarung folgende Punkte:
a) der Lieferumfang der angebotener Präsentationstechnik enthält mindestens:
Der Lieferumfang hängt maßgeblich von den betreffenden Geräteklassen ab und ist daher spezifisch den Leistungsanforderungen zu entnehmen.
Allen Geräteklassen gemein ist folgender Lieferumfang:
- ein Netzkabel (inklusive Netzteil) für die Anbindung an das Niederspannungsnetz (Netzspannung 230 Volt +/- 10 %, Deutschland), Länge: 1,5 m - 2,0 m
- die Rücknahme der Verpackung der gelieferten Hardware erfolgt durch den Auftragnehmer.
- Sofern für die Nutzung der angebotenen Displays, Treiber benötigt werden oder andere Software standardmäßig enthalten ist, so ist diese für alle genannten Betriebssysteme als Download zur Verfügung zu stellen. Dies gilt für den Zeitraum der Laufzeit der Rahmenvereinbarung ebenso für Updates, Bugfixes oder neue Releases. Die Treiber und die Software können mittels Softwareverteilung, wie z.B. SCCM , integriert werden.
- ein HDMI 4K Kabel St/St mind. 3 m
b) Instandhaltung beim Auftraggeber (vor Ort):
Die Instandhaltung beim Auftraggeber (vor Ort) beträgt 36 Monate ab Lieferung der Geräte (siehe Ziff. 8 der Rahmenvereinbarung).
Störungsbeseitigung nach Aufwand außerhalb der kostenlosen Instandhaltungsleistung
Wenn ein Schadensfall eintritt, der nicht durch die kostenlose Instandhaltungsleistung (z. B. wegen Verschulden des Auftraggebers oder nach Ablauf der Garantiezeit) abgedeckt ist, erstellt der Auftragnehmer einen kostenpflichtigen Kostenvoranschlag (Pauschale für die Bereitstellung eines Kostenvoranschlags gemäß "Leistungsverzeichnis") und sendet diesen an die Beschaffung des Auftraggebers. Der Auftraggeber wird anhand des Kostenvoranschlages über die Störungsbeseitigung entscheiden und den Auftragnehmer gegebenenfalls beauftragen.
c) Entsorgung:
Der Auftragnehmer übernimmt gemäß den gesetzlichen Vorgaben die Entsorgung der gelieferten Displays nach dem Nutzungsende. Die Entsorgung hat fachgerecht zu erfolgen (siehe Ziff. 17 der Rahmenvereinbarung).
Schulungen
Der Auftragnehmer übernimmt die Schulungen des technischen Personals. Hierbei sollen Schulungen zur Administration und Nutzung der angebotenen Hardware durchgeführt werden.
Bedarfsschätzung
Die erwarteten unverbindlichen Bedarfe an Geräten pro Geräteklasse sind nachfolgend dargestellt. Bitte beachten Sie, dass sich aus diesem geschätzten Bedarf kein Anspruch auf vollständige Abnahme begründet.
Los: Gerätetyp: Geplante Anzahl in 48 Monaten:
1 Display mit mindestens 55" 368 Stück
1 Display mit mindestens 65" 228 Stück
1 Display mit mindestens 75" 124 Stück
1 Display mit mindestens 85" 104 Stück
Dies beinhaltet keine projektbezogenen Mengen und Sonderbedarfe einzelner Referate und Eigenbetriebe..
Wir weisen darauf hin, dass trotz einer zentralen Beschaffung keine genauen monatlichen Abnahmemengen vorhergesagt werden können.
Das Vertragsverhältnis wird auf einen Betrag von max. [Betrag gelöscht] Euro zzgl. USt. (Höchstwert) begrenzt und ist damit nicht nur auf die Laufzeit, sondern auch auf den Höchstwert begrenzt.
Whiteboard
Stadtgebiet der Landeshauptstadt München
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens eine zu schließende Rahmenvereinbarung zum Kauf und Lieferung von digitaler Präsentationstechnik sowie dazugehörige Serviceleistungen mit einer Laufzeit von 48 Monaten.
Die Laufzeit beginnt am Tag der Zuschlagserteilung, frühestens aber zum 01.09.2023.
Die Vergabe erfolgt in drei Losen mit 6 Geräteklassen.
Los 2:
Whiteboards
Dienstleistung als Unterstützung vor Ort (Beratung vor Ort)
Montagen
Schulungen für die Whiteboards
Dienstleistungen
Gegenstand der angestrebten Rahmenvereinbarung ist dabei nicht ausschließlich die Lieferung von Hardware, sondern darüber hinaus gehend auch hiermit verbundene logistische Dienstleistungen und Dienstleistung als Unterstützung vor Ort (Beratung vor Ort). Es ist sicherzustellen, dass innerhalb der Logistikkette (Lieferung, Transport, Lagermanagement, Reports) Auslieferungen zum vorgegebenen Termin erfolgen. Die Präsentationstechnik inklusive Zubehör soll hierbei bis einschließlich Montage und Inbetriebnahme von einem Auftragnehmer geliefert werden.
Die Präsentationstechnik wird bedarfsgerecht abgerufen.
Die Modelle können während der vereinbarten Vereinbarungslaufzeit grundsätzlich nach dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik und zu den vereinbarten Konditionen aktualisiert bzw. fortgeschrieben werden (Nachfolgemodell), wobei die jeweils festgelegte Standardkonfiguration für wesentliche Komponenten (Motherboard und andere treiberabhängige Komponenten) eine Verfügbarkeit von mindestens 12 Monaten aufweisen muss.
Im Weiteren beinhaltet die Rahmenvereinbarung folgende Punkte:
a) der Lieferumfang der angebotener Präsentationstechnik enthält mindestens:
Der Lieferumfang hängt maßgeblich von den betreffenden Geräteklassen ab und ist daher spezifisch den Leistungsanforderungen zu entnehmen.
Allen Geräteklassen gemein ist folgender Lieferumfang:
- ein Netzkabel (inklusive Netzteil) für die Anbindung an das Niederspannungsnetz (Netzspannung 230 Volt +/- 10 %, Deutschland), Länge: 1,5 m - 2,0 m
- die Rücknahme der Verpackung der gelieferten Hardware erfolgt durch den Auftragnehmer.
- Sofern für die Nutzung der angebotenen Displays, Treiber benötigt werden oder andere Software standardmäßig enthalten ist, so ist diese für alle genannten Betriebssysteme als Download zur Verfügung zu stellen. Dies gilt für den Zeitraum der Laufzeit der Rahmenvereinbarung ebenso für Updates, Bugfixes oder neue Releases. Die Treiber und die Software können mittels Softwareverteilung, wie z.B. SCCM , integriert werden.
- ein HDMI 4K Kabel St/St mind. 3 m
b) Instandhaltung beim Auftraggeber (vor Ort):
Die Instandhaltung beim Auftraggeber (vor Ort) beträgt 36 Monate ab Lieferung der Geräte (siehe Ziff. 8 der Rahmenvereinbarung).
Störungsbeseitigung nach Aufwand außerhalb der kostenlosen Instandhaltungsleistung
Wenn ein Schadensfall eintritt, der nicht durch die kostenlose Instandhaltungsleistung (z. B. wegen Verschulden des Auftraggebers oder nach Ablauf der Garantiezeit) abgedeckt ist, erstellt der Auftragnehmer einen kostenpflichtigen Kostenvoranschlag (Pauschale für die Bereitstellung eines Kostenvoranschlags gemäß "Leistungsverzeichnis") und sendet diesen an die Beschaffung des Auftraggebers. Der Auftraggeber wird anhand des Kostenvoranschlages über die Störungsbeseitigung entscheiden und den Auftragnehmer gegebenenfalls beauftragen.
c) Entsorgung:
Der Auftragnehmer übernimmt gemäß den gesetzlichen Vorgaben die Entsorgung der gelieferten Präsentationstechnik nach dem Nutzungsende. Die Entsorgung hat fachgerecht zu erfolgen (siehe Ziff. 17 der Rahmenvereinbarung).
Schulungen
Der Auftragnehmer übernimmt die Schulungen des technischen Personals. Hierbei sollen Schulungen zur Administration und Nutzung der angebotenen Hardware durchgeführt werden.
Bedarfsschätzung
Die erwarteten unverbindlichen Bedarfe an Geräten pro Geräteklasse sind nachfolgend dargestellt. Bitte beachten Sie, dass sich aus diesem geschätzten Bedarf kein Anspruch auf vollständige Abnahme begründet.
Los: Gerätetyp: Geplante Anzahl in 48 Monaten:
2 Whiteboard mindestens 105" 72 Stück
Dies beinhaltet keine projektbezogenen Mengen und Sonderbedarfe einzelner Referate und Referate und Eigenbetriebe..
Wir weisen darauf hin, dass trotz einer zentralen Beschaffung keine genauen monatlichen Abnahmemengen vorhergesagt werden können.
Das Vertragsverhältnis wird auf einen Betrag von max. [Betrag gelöscht] Euro zzgl. USt. (Höchstwert) begrenzt und ist damit nicht nur auf die Laufzeit, sondern auch auf den Höchstwert begrenzt.
Digitalprojektor
Stadtgebiet der Landeshauptstadt München
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens eine zu schließende Rahmenvereinbarung zum Kauf und Lieferung von digitaler Präsentationstechnik sowie dazugehörige Serviceleistungen mit einer Laufzeit von 48 Monaten.
Die Laufzeit beginnt am Tag der Zuschlagserteilung, frühestens aber zum 01.09.2023.
Die Vergabe erfolgt in drei Losen mit 6 Geräteklassen.
Los 3:
Digital Projektor
Dienstleistung als Unterstützung vor Ort (Beratung vor Ort)
Montagen
Dienstleistungen
Gegenstand der angestrebten Rahmenvereinbarung ist dabei nicht ausschließlich die Lieferung von Hardware, sondern darüber hinaus gehend auch hiermit verbundene logistische Dienstleistungen und Dienstleistung als Unterstützung vor Ort (Beratung vor Ort). Es ist sicherzustellen, dass innerhalb der Logistikkette (Lieferung, Transport, Lagermanagement, Reports) Auslieferungen zum vorgegebenen Termin erfolgen. Die Präsentationstechnik inklusive Zubehör soll hierbei bis einschließlich Montage und Inbetriebnahme von einem Auftragnehmer geliefert werden.
Die Digital Projektoren werden bedarfsgerecht abgerufen.
Die Modelle können während der vereinbarten Vereinbarungslaufzeit grundsätzlich nach dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik und zu den vereinbarten Konditionen aktualisiert bzw. fortgeschrieben werden (Nachfolgemodell), wobei die jeweils festgelegte Standardkonfiguration für wesentliche Komponenten (Motherboard und andere treiberabhängige Komponenten) eine Verfügbarkeit von mindestens 12 Monaten aufweisen muss.
Im Weiteren beinhaltet die Rahmenvereinbarung folgende Punkte:
a) der Lieferumfang der angebotener Präsentationstechnik enthält mindestens:
Der Lieferumfang hängt maßgeblich von den betreffenden Geräteklassen ab und ist daher spezifisch den Leistungsanforderungen zu entnehmen.
Allen Geräteklassen gemein ist folgender Lieferumfang:
- ein Netzkabel (inklusive Netzteil) für die Anbindung an das Niederspannungsnetz (Netzspannung 230 Volt +/- 10 %, Deutschland), Länge: 1,5 m - 2,0 m
- die Rücknahme der Verpackung der gelieferten Hardware erfolgt durch den Auftragnehmer.
- Sofern für die Nutzung der angebotenen Displays, Treiber benötigt werden oder andere Software standardmäßig enthalten ist, so ist diese für alle genannten Betriebssysteme als Download zur Verfügung zu stellen. Dies gilt für den Zeitraum der Laufzeit der Rahmenvereinbarung ebenso für Updates, Bugfixes oder neue Releases. Die Treiber und die Software können mittels Softwareverteilung, wie z.B. SCCM , integriert werden.
- ein HDMI Kabel zertifiziert: mind. 3 m
b) Instandhaltung beim Auftraggeber (vor Ort):
Die Instandhaltung beim Auftraggeber (vor Ort) beträgt 36 Monate ab Lieferung der Geräte (siehe Ziff. 8 der Rahmenvereinbarung).
Störungsbeseitigung nach Aufwand außerhalb der kostenlosen Instandhaltungsleistung
Wenn ein Schadensfall eintritt, der nicht durch die kostenlose Instandhaltungsleistung (z. B. wegen Verschulden des Auftraggebers oder nach Ablauf der Garantiezeit) abgedeckt ist, erstellt der Auftragnehmer einen kostenpflichtigen Kostenvoranschlag (Pauschale für die Bereitstellung eines Kostenvoranschlags gemäß "Leistungsverzeichnis") und sendet diesen an die Beschaffung des Auftraggebers. Der Auftraggeber wird anhand des Kostenvoranschlages über die Störungsbeseitigung entscheiden und den Auftragnehmer gegebenenfalls beauftragen.
c) Entsorgung:
Der Auftragnehmer übernimmt gemäß den gesetzlichen Vorgaben die Entsorgung der gelieferten Präsentationstechnik nach dem Nutzungsende. Die Entsorgung hat fachgerecht zu erfolgen (siehe Ziff. 17 der Rahmenvereinbarung).
Bedarfsschätzung
Die erwarteten unverbindlichen Bedarfe an Geräten pro Geräteklasse sind nachfolgend dargestellt. Bitte beachten Sie, dass sich aus diesem geschätzten Bedarf kein Anspruch auf vollständige Abnahme begründet.
Los: Gerätetyp: Geplante Anzahl in 48 Monaten:
3 Digitalprojektor 100 Stück
1 bis 3 Installationen 892 Stück
1 bis 2 Schulungen 64 Std.
1 bis 3 Dienstleistung als Unterstützung vor Ort - Beratung vor Ort in PT (in Personenstunden) 116 (464) Std.
Dies beinhaltet keine projektbezogenen Mengen und Sonderbedarfe einzelner Referate und Referate und Eigenbetriebe..
Wir weisen darauf hin, dass trotz einer zentralen Beschaffung keine genauen monatlichen Abnahmemengen vorhergesagt werden können.
Das Vertragsverhältnis wird auf einen Betrag von max. [Betrag gelöscht] Euro zzgl. USt. (Höchstwert) begrenzt und ist damit nicht nur auf die Laufzeit, sondern auch auf den Höchstwert begrenzt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1870e963b4c-10be5dd063915adf
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1870e963b4c-10be5dd063915adf
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1870e963b4c-10be5dd063915adf
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Detaillierte Informationen und Unterlagen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen.
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Bieterfragen:
Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis 18.04.2023 12:00 Uhr über das eVergabe-System des Auftraggebers zu stellen. Die Adresse des eVergabe-Systems ist unter I.1) "Internet-Adresse(n) - Hauptadresse" angegeben.
Auf eine Beantwortung später eingehender Fragen besteht kein Anspruch.
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Höchstmenge/Höchstwert der zukünftigen Rahmenvereinbarung: 2.005.292,80
Schätzmenge/Schätzwert der zukünftigen Rahmenvereinbarung: 2.005.292,80
Die Angabe der Bedarfe gemäß Vergabeunterlagen wurde aufgrund der aktuell vorliegenden Bedarfslage getroffen und begründet keine Abnahmeverpflichtung gegenüber dem Auftragnehmer.
Das dargestellte Mengengerüst beruht auf realistischen Bedarfsschätzungen des Auftraggebers und berücksichtigt die Planungen zum aktuellen Stand.
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Begründung für Loszuschnitt:
Gemäß § 97 Abs. 4 GWB sind Leistungen grundsätzlich in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben. Unter einem Teillos versteht man dabei die Aufteilung in mengenmäßiger oder räumlicher Hinsicht, während das Fachlos auf die Aufteilung in verschiedene Leistungsarten, Gewerbezweige oder Fachgebiete abzielt. Es ist weiter zu beachten, dass die Forderung nach der Bildung von Teil- und Fachlosen selbstständig nebeneinander steht und damit grundsätzlich sowohl Teil- als auch Fachlose zu bilden sind.
Der Schutzzweck des § 97 Abs. 4 GWB gebietet dabei auch, dass mittelständischen Unternehmen grundsätzlich die Möglichkeit einzuräumen ist, sich eigenständig - und nicht nur im Rahmen einer Bietergemeinschaft - an der Ausschreibung zu beteiligen.
Eine Losbildung im vorgenannten Sinn ist nach allgemeiner Ansicht zunächst nur vorzunehmen, soweit dies sinnvoll möglich ist. So ist dem Auftraggeber insbesondere im Hinblick auf die Bildung von Teillosen nicht dazu gehalten, den Beschaffungsgegenstand in so kleine Teile zu zerlegen, dass auch wirklich jedes Unternehmen die Möglichkeit der Beteiligung am Verfahren erhält oder die konkrete Gefahr einer unwirtschaftlichen Zersplitterung besteht.
In der vorliegenden Ausschreibung werden aus technischer Sicht folgende drei Fachlose gebildet:
- Los 1: Displays in verschiedenen Dimensionen
- Los 2: Whiteboard
- Los 3: Digital Projektor
Die benötigten Leistungen lassen sich nach derzeitigem Planungsstand nicht sinnvoll in weitere, als in die beiden bestehenden Fachlose, aufteilen.
Auf die Bildung von Teillosen wird aufgrund der geringen Abnahmemengen innerhalb der beiden Fachlose verzichtet, da während der Vertragslaufzeit von 48 Monaten nach Schätzung der Fachdienststelle nur folgende Präsentationstechnik benötigt wird:
Los: 1 Geplante Anzahl in 48 Monaten:
Display mit mindestens 55" 368 Stück
Display mit mindestens 65" 228 Stück
Display mit mindestens 75" 124 Stück
Display mit mindestens 85" 104 Stück
Los: 2 Geplante Anzahl in 48 Monaten:
Whiteboard mindestens 105" 72 Stück
Los: 3 Geplante Anzahl in 48 Monaten:
Digital Projektor 100 Stück
Los: 1 bis 3 Geplante Anzahl in 48 Monaten:
Installationen 892 Stück
Los: 1 bis 2 Geplante Anzahl in 48 Monaten:
Schulungen 64 Std.
Los: 1 bis 3 Geplante Anzahl in 48 Monaten:
Dienstleistung als Unterstützung vor Ort - Beratung vor Ort in PT (in Personenstunden) 116 (464) Std.
Ferner werden kostenlose Instandhaltungsleistungen für einen Zeitraum von 36 Monaten ab Lieferung der Präsentationstechnik sowie Störungsbeseitigung nach Aufwand außerhalb der kostenlosen Instandhaltungsleistung Vertragsbestandteil.
Durch die relativ geringen geschätzten Auftragswerte werden keine mittelständischen Interessen verletzt, wenn die beiden Fachlose nicht in weitere Mengenlose aufgeteilt werden.
Die Volumenschätzung wurde nach bestem Wissen vorgenommen, jedoch hängt das tatsächliche Bedarfsaufkommen von aktuellen stadtinternen und technischen Entwicklungen ab.
Aufgrund der oben gemachten Ausführungen sind wirtschaftliche und praktische Gründe gegeben, welche gegen eine weitere Aufteilung auf Fach- bzw. Teillose sprechen.
Mit der vorliegenden Losaufteilung ist dem Grundsatz des Mittelstandschutzes aus § 97 Abs. 4 GWB Sorge getragen. Weitere Fachlose und/oder Teillose sind aus fachlichen und organisatorischen Gründen nicht möglich. Ein hinreichender Wettbewerb ist gewahrt. Mit einer weiteren Aufteilung in Lose würde zudem kein anderer, neuer Markt erschlossen werden.
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Rahmenvereinbarung:
Für die drei Lose wird je eine Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Wirtschaftsteilnehmer abgeschlossen.
Schätzmengen der zukünftigen Rahmenvereinbarungen:
Die geschätzte Abrufmenge (Schätzmenge) auf die jeweilige gesamte Vertragslaufzeit von 48 Monaten wurde je Los wie folgt geschätzt:
Los: 1 Geplante Anzahl in 48 Monaten:
Display mit mindestens 55" 368 Stück
Display mit mindestens 65" 228 Stück
Display mit mindestens 75" 124 Stück
Display mit mindestens 85" 104 Stück
Los: 2 Geplante Anzahl in 48 Monaten:
Whiteboard mindestens 105" 72 Stück
Los: 3 Geplante Anzahl in 48 Monaten:
Digitalprojektor 100 Stück
Los: 1 bis 3 Geplante Anzahl in 48 Monaten:
Installationen 892 Stück
Los: 1 bis 2 Geplante Anzahl in 48 Monaten:
Schulungen 64 Std.
Los: 1 bis 3 Geplante Anzahl in 48 Monaten:
Dienstleistung als Unterstützung vor Ort - Beratung vor Ort in PT (in Personenstunden) 116 (464) Std.
Höchstwert der zukünftigen Rahmenvereinbarungen:
Es existiert je Los eine Höchstgrenze in Form eines Höchstwertes in Höhe von:
- Los 1: 1.751.185,60 € netto
- Los 2: 191.016,80 € netto
- Los 3: 63.090,40 € netto
Der Höchstwert über alle Lose beträgt somit 2005.292,80 € netto zzgl. USt.
Die Vertragsverhältnisse sind damit nicht nur auf die Laufzeit, sondern auch auf den Höchstwert begrenzt.
Die Angabe der Bedarfe gemäß Vergabeunterlagen zu den einzelnen Losen wurde aufgrund der aktuell vorliegenden Bedarfslage getroffen und begründet keine Abnahmeverpflichtung gegenüber dem Auftragnehmer. Das dargestellte Mengengerüst beruht auf realistischen Bedarfsschätzungen des Auftraggebers und berücksichtigt die Planungen zum aktuellen Stand.
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Verifizierende Teststellung:
Im Rahmen des Vergabeverfahrens wird eine verifizierende Teststellung der angebotenen Digital Projektoren in Los 3 (inkl. angebotener Treiber) durchgeführt, wobei weder für die durchzuführenden Leistungen, noch für die zeitweise zur Verfügungstellung der Geräte eine Vergütung durch den Auftraggeber erfolgt. Die Teststellung dient der Überprüfung und Bestätigung der vom Bieter schriftlich zugesicherten Angaben in seinem Angebot.
Die im Angebotspreis enthaltene Teststellung beinhaltet folgende Aufwände für den Bieter: Durchzuführende Leistungen (Unterstützung zur Nutzung und Verifizierung der angebotenen Gesamtlösung, technischer Support, etc.), sowie die zeitweise zur Verfügungsstellung des Digital Projektors (inkl. Anlieferung, ggf. Aufbau, Installation, Abbau und Abholung) und Zurverfügungstellung der Gerätetreiber für den Test, Installationshandbuch, Bedienungsanleitung, etc.).
Die Aufforderung zur Teststellung für die zwei führenden Bieter je Los ist für die KW 21 2023, die Lieferung der Testgeräte in den KW 23 2023 sowie die Testphase vor Ort in den KW 25 2023 geplant.
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Innovationsklausel:
Der Auftraggeber behält sich vor, jederzeit eine technische Anpassung der jeweils angebotenen Präsentationstechnik zu verlangen. Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen neue Präsentationstechnik auf dem Markt verfügbar sind.
Die Innovationsklausel gilt auch in den Fällen, in denen angebotene Präsentationstechnik aus unvorhersehbaren Gründen zum Lieferzeitpunkt vom Hersteller nicht mehr hergestellt und auch sonst nicht mehr bezogen werden können oder dass für die Nutzung und den Betrieb der Präsentationstechnik benötigte Teile nicht mehr zur Verfügung stehen.
Die jeweils angebotene Ersatz-Präsentationstechnik muss mindestens den Leistungsmerkmalen des Vorgängermodells entsprechen.
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Technologieklausel:
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere, auch über den vereinbarten Vertragsgegenstand hinaus, Präsentationstechnik schnell und umfänglich abzurufen bzw. zu beauftragen, falls Dienststellen bedient werden müssen, die aufgrund ihres Aufgabenzuschnittes besondere Anforderungen haben, die die angebotene Präsentationstechnik nicht erfüllen kann. Sofern nicht im Einzelfall anders vereinbart, gelten für Lieferungen und Leistungen gem. Technologieklausel die Bedingungen der Rahmenvereinbarungen einschließlich der kostenlosen Instandhaltungsleistung.
Da die Bedarfserhebung nach dem zum Zeitpunkt der Angebotsaufforderung aktuellen Stand getroffen wurde, sich dessen ungeachtet die Anforderungen des Auftraggebers während der Vertragslaufzeit aufgrund von unvorhersehbaren
Ereignissen noch ändern können, ist ein Abruf weiterer als der aufgeführten Kategorien, welche in einem unmittelbaren thematischen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen, möglich. Dies geschieht jeweils nach individueller Absprache und im beiderseitigen Einvernehmen mit dem Auftragnehmer. Es wird keinerlei Verpflichtung für die Vertragsparteien zum Abruf solcher Kategorien begründet.
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Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).