Vergabe "PDMS" Referenznummer der Bekanntmachung: FTB 3 23-103 PDMS
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Amberg
NUTS-Code: DE231 Amberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 92224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 9621380
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe "PDMS"
Im Rahmen ihrer Digitalisierungsstrategie beabsichtigt die Auftraggeberin die Beschaffung eines Patientendatenmanagementsystems / Anästhesieinformationsmanagemensystems.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Klinikum St. Marien Amberg ist ein Krankenhaus der Versorgungsstufe II mit 578 Betten, 2000 Mitarbeitende, 17 Fachbereiche und einer Versorgung von 28.000 Patienten pro Jahr. Das medizinische Spektrum der Klinik deckt alle Bereiche der modernen, differenzierten Schwerpunktversorgung der Region ab.
Die aktuell in großen Teilen papiergestützte Dokumentation der administrativen, ärztlichen, pflegerischen und therapeutischen Daten und Informationen, sollen für die Pflege- und Behandlungsdokumentation digitalisiert werden.
Im Rahmen ihrer Digitalisierungsstrategie hat das Klinikum St. Marien Amberg für förderfähige Vorhaben Zuwendungen gem. §19 Abs. 1 der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) beantragt.
Für den Fördertatbestand 3 „Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation“, gem. § 19 Abs. 1 Nr. 3 KHSFV, werden ein Patientendatenmanagementsystem / Anästhesieinformationsmanagemensystem, beschafft.
Die Servicezeit verlängert sich bis zu zwei Mal um jeweils 12 Monate, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht mindestens drei Monate vor Ablauf der Servicezeit kündigt.
Die Auswahl der geeignetsten Bewerber erfolgt gemäß nachstehender zweistufiger Prüfung der von den Bewerbern im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung 2“ benannten und gem. Ziff. III.1.3) (1) und (2) geforderten Referenzen:
Zunächst wird geprüft, wie viele Referenzen, welche die Mindestanforderungen erfüllen, von den betreffenden Bewerbern / Bewerbergemeinschaften benannt wurden. Es wird hierbei die Gesamtsumme der Referenzen betrachtet, welche zur Erfüllung der Eignungsanforderungen gem. Ziff. III.1.3) (1) und (2) benannt werden. Werden einzelne Referenzen für beide betreffenden Referenzforderungen genannt, zählen dieselben nur einfach. Je mehr geeignete Referenzen ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft vorlegt, je geeigneter ist der- / dieselbe.
In der zweiten Stufe wird unter mehreren Bewerbern / Bewerbergemeinschaften, welche gleich viele den Mindestanforderungen entsprechende Referenzen vorgelegt haben, geprüft, wie viele Krankenhausbetten in den Stationen ITS, OP, AWR, NEO und IMC von den referenzgegenständlichen Leistungen erfasst sind. Hierbei werden die Zahlen der Krankenhausbetten aller geeigneten Referenzen eines Bewerbers / einer Bewerbergemeinschaft addiert. Werden einzelne Referenzen für beide betreffenden Referenzforderungen genannt, wird die hierauf entfallende Bettenzahl nur einfach berücksichtigt. Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft, welche mehr Krankenhausbetten in dergleichen Anzahl an geeigneten Referenzen vereint, ist geeigneter.
Europäische Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Nachweis der Berechtigung zur erlaubten Berufsausübung durch Übersendung eines aktuellen Nachweises, nicht älter als sechs Monate vor dem Datum der EU-Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens, über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder auf andere Weise (je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist) gemäß Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung 2“.
(2) Es sind Bieterangaben zur Abfrage des Wettbewerbsregisters zu tätigen.
(3) Der Bewerber / das jeweilige Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat unter Verwendung des Formblatts „Eigenerklärung zur Eignung 1“ eine Erklärung zu dem Vorliegen bzw. Nichtvorliegen der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe, abzugeben.
(1) Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft muss Angaben zu seinem Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre 2020, 2021 und 2022 machen.
Für die Erklärung zum Umsatz im hat der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft eine entsprechende Eigenerklärung nach dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung 2“ vorzulegen.
(2) Der Bewerber/Bieter muss spätestens mit Auftragserteilung über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung verfügen. Zum Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung ist neben der Erklärung gemäß Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung 2“ ein entsprechender Versicherungsschein oder ein Nachweis in Gestalt einer unwiderruflichen Deckungszusage eines Versicherers, dass im Falle des Zuschlags eine Versicherung mit den zuvor genannten Mindestsummen abgeschlossen wird, vorzulegen
Zu (2): Die Deckungssummen der Versicherung müssen mindestens EUR 5.000.000,00 (in Worten: fünf Millionen) für Personenschäden je Schadensfall sowie mindestens EUR 2.500.000,00 (in Worten: zweieinhalb Millionen) für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall betragen.
(1) Nachweis über mindestens fünf geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren (2020, 2021, 2022) erbrachten wesentlichen vergleichbaren Leistungen mit einer Beschreibung der referenzgegenständlichen Leistung. Es ist hierfür das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung 2“ zu verwenden. Sofern ein Bewerber mehr als fünf Referenzen benennen möchte, ist das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung 2“ dem Teilnahmeantrag in mehrfacher Ausfertigung beizufügen.
Geeignet ist eine Referenz im vorstehenden Sinne, wenn sie der ausgeschriebenen Leistung im Hinblick auf Umfang, Komplexität und Anforderungen so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet. Die Angaben zur jeweiligen Referenz müssen die Anschrift des Referenzhauses, dessen Versorgungsstufe im Krankenhausbedarfsplan des Auftraggebers, die Bettenzahl des Auftraggebers insgesamt, die Bettenanzahl des Auftraggebers auf einzelnen Stationen (ITS, OP, AWR, NEO, IMC), eine Angabe an welches KIS angebunden wurde, den Erbringungszeitpunkt (Start des Produktivbetriebs) sowie die Benennung eines Ansprechpartners beim Referenzgeber nebst dessen aktuellen Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail-Adresse) umfassen.
Es ist zulässig, eine zur Erfüllung dieser Anforderung benannte Referenz gleichzeitig zur Erfüllung der Anforderung gem. nachstehend (2) zu benennen.
(2) Nachweis über mindestens zwei geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren (2020, 2021, 2022) erbrachten wesentlichen vergleichbaren Leistungen mit einer Beschreibung der referenzgegenständlichen Leistung. Es ist hierfür das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung 2“ zu verwenden. Sofern ein Bewerber mehr als zwei Referenzen benennen möchte, ist das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung 2“ dem Teilnahmeantrag ggf. in mehrfacher Ausfertigung beizufügen. Die Angaben zur jeweiligen Referenz müssen die Anschrift des Referenzhauses, dessen Versorgungsstufe im Krankenhausbedarfsplan des Auftraggebers, die Bettenzahl des Auftraggebers insgesamt, die Bettenanzahl des Auftraggebers auf einzelnen Stationen (ITS, OP, AWR, NEO, IMC), eine Angabe an welches KIS angebunden wurde, den Erbringungszeitpunkt (Start des Produktivbetriebs) sowie die Benennung eines Ansprechpartners beim Referenzgeber nebst dessen aktuellen Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail-Adresse) umfassen.
Es ist zulässig, eine zur Erfüllung dieser Anforderung benannte Referenz gleichzeitig zur Erfüllung der Anforderung gem. vorstehend (1) zu benennen.
(3) Eigenerklärung zur Zahl der Inbetriebnahmen vergleichbarer Systeme in den letzten fünf Jahren (per anno). Es ist hierfür das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung 2“ zu verwenden.
(4) Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft gibt in der „Eigenerklärung zur Eignung 2“ an, wie viele Mitarbeiter im Tätigkeitsbereich des Auftrags in Deutschland beschäftigt werden, welche regelmäßig für die Inbetriebnahme entsprechender Systeme eingesetzt werden.
(5) Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft gibt in der „Eigenerklärung zur Eignung 2“ an, nach welchem Qualitätssicherungssystem eine Zertifizierung besteht.
(6) Der Bewerber / das jeweilige Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gibt in der „Eigenerklärung zur Eignung 2“ eine Eigenerklärung zum Lieferketten-management innerhalb des Bewerberunternehmens ab.
Zu (1): Mindestanforderungen ist dabei,
• dass die Installationen deutschsprachig erfolgt sind und
• der Produktivbetrieb des Systems in den letzten drei Jahren (2020, 2021, 2022) aufgenommen wurde.
Zu (2): Mindestanforderungen ist dabei,
• dass eine bidirektionale Integration in das NEXUS KIS der Fa. NEXUS AG erfolgt ist und
• der Produktivbetrieb des Systems in den letzten drei Jahren (2020, 2021, 2022) aufgenommen wurde.
Zu (5): Mindestanforderung ist eine Zertifizierung gem. DIN 9001 (oder vergleichbar).
Zu (6): Das Lieferkettenmanagement muss hierbei ab dem 1. Januar 2023 den für das Bewerberunternehmen geltenden Anforderungen des LkSG entsprechen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.