Durchführung von Ordnungs-, Kontroll-, Einlass-, Garderoben- und Kassendienste Referenznummer der Bekanntmachung: MK-2023-0002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE129524000
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung von Ordnungs-, Kontroll-, Einlass-, Garderoben- und Kassendienste
Ordnungs-, Kontroll-, Einlass-, Garderoben und Kassendienste für die Münchner Kammerspiele in der Falckenbergstraße 2 in 80539 München
sowie
Garderobendienste in der Schauburg in der Franz-Joseph-Straße 47 in 80801 München
Münchner Kammerspiele
Falckenbergstr. 2
80539 München
Deutschland
Schichtleitung ca. 3.135 Stunden pro Jahr
Einlasskontrollkräfte ca. 11.770 Stunden pro Jahr
Garderobenkräfte ca. 14.065 Stunden pro Jahr
Gelegentlich finden zusätzlich zu den oben genannten Veranstaltungen Matineen, Nachmittags- oder Spätvorstellungen sowie andere sonstige Veranstaltungen statt.
Diese Termine werden dem Auftragnehmer rechtzeitig vom Auftraggeber bekannt gegeben.
Schätzmenge basiert auf vorherigen Spielzeiten und dienen zur Ermittlung des wirtschaftlichen Angebotes. Die geschätzten Stunden können in der Praxis abweichen.
Der Vertrag beginnt am 01.09.2023 und endet am 31.08.2024. Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern er nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf der Jahresfrist (31.08.) schriftlich von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wird. Dieser Vertrag endet automatisch spätestens zum 31.08.2028.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-186c6525912-765308fc66f30e35
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-186c6525912-765308fc66f30e35
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-186c6525912-765308fc66f30e35
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).