Neubau Landschaftspark Tappertaue Referenznummer der Bekanntmachung: VGV-TAP-FA
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95444
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bayreuth.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Landschaftspark Tappertaue
Im Rahmen des B-Plan Verfahrens Nr. 4/18 soll auf dem ehemaligen Zapf-Areal neben dem „Neuen Misch- und Wohnquartier Kreuzstein“ ein öffentlicher Grünzug entstehen. Dieser Grünzug soll zum Landschaftspark Tappertaue entwickelt werden.
Das Herzstück des geplanten Landschaftsparks bildet die Freilegung des Tapperts, in dessen Umfeld eine naturnahe Parklandschaft entstehen soll.
Bayreuth
Für das Projekt „Landschaftspark Tappertaue“ werden Grundleistungen nach HOAI im Bereich der Freianlagenplanung gemäß HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 2, § 38 ff. benötigt.
Es werden Leistungen der Leistungsphasen 5 bis 7 vergeben.
Zusätzlich sollen folgende besondere Leistungen angeboten werden:
- Darstellung der Abrechnungsgrenze und Zuordnung zu den Projektteilen 1 und 2 in den
Ausführungsplänen (LPH 5)
- Mehraufwand für die Teilung des Projekts in zwei Teilbereiche z. B. getrennte Ermittlung von
Mengen (LPH 6)
- Mehraufwand für die Teilung des Projekts in zwei Teilbereiche (LPH 7)
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt:
- Stufe 1: Leistungsphase 5 – 6, inkl. besonderer Leistungen
- Stufe 2: Leistungsphase 7, inkl. besonderer Leistungen
Der Auftraggeber wird mit Zuschlagerteilung zunächst nur die Leistungen der Leistungsphasen 5 – 6 (Stufe 1) beauftragen. Der AG behält sich vor, die Übertragung der weiteren Leistungsstufen zu beschränken. Der AG ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf
Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punktzahl maßgebend. Pro Kriterium werden nach individuellem Wertungsschema maximal 5 Punkte vergeben und mit der jeweiligen Gewichtung multipliziert. Maximal sind somit 500 Punkte erreichbar. Bei Punktegleichstand entscheidet das Los.
Auswahlkriterien siehe Vergabeunterlagen.
Für das Projekt „Landschaftspark Tappertaue“ werden Grundleistungen nach HOAI im Bereich der Freianlagenplanung gemäß HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 2, § 38 ff. benötigt.
Es werden Leistungen der Leistungsphasen 5 bis 7 vergeben.
Zusätzlich sollen folgende besondere Leistungen angeboten werden:
- Darstellung der Abrechnungsgrenze und Zuordnung zu den Projektteilen 1 und 2 in den
Ausführungsplänen (LPH 5)
- Mehraufwand für die Teilung des Projekts in zwei Teilbereiche z. B. getrennte Ermittlung von
Mengen (LPH 6)
- Mehraufwand für die Teilung des Projekts in zwei Teilbereiche (LPH 7)
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt:
- Stufe 1: Leistungsphase 5 – 6, inkl. besonderer Leistungen
- Stufe 2: Leistungsphase 7, inkl. besonderer Leistungen
Der Auftraggeber wird mit Zuschlagerteilung zunächst nur die Leistungen der Leistungsphasen 5 – 6 (Stufe 1) beauftragen. Der AG behält sich vor, die Übertragung der weiteren Leistungsstufen zu beschränken. Der AG ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe III.2.1).
1. Eignungskriterium: Vollständige Angaben zum Unternehmen des Bewerbers:
Nachweis: Eigenerklärung oder EEE, ggf. auf gesondertes Verlangen:
— Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister (soweit eingetragen).
2. Eignungskriterium: Bestehen oder Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung Nachweis: Eigenerklärung,
EEE, Präqualifikation, ggf. auf gesondertes Verlangen:
— Kopie der Versicherungspolice,
— Erklärung des Versicherers (nicht des Maklers).
3. Eignungskriterium: Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (2019/2020/2021):
Nachweis: Eigenerklärung, EEE, Präqualifikation, ggf. auf gesondertes Verlangen:
— testierte Bilanzen oder Bilanzauszügen (soweit Veröffentlichungspflicht),
— testierte Gewinn-/Verlustrechnung,
— Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.
0. Mindestanforderung (Ausschlusskriterium):
— Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB in den letzten 5 Jahren,
— Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach§ 124 GWB in den letzten 3 Jahren,
— ggf. Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
Nachweis: Eigenerklärung, ggf. auf gesondertes Verlangen:
— aktueller Auszug aus Berufszentralregister für alle gesetzlichen Vertreter, Führungskräfte,
— aktueller Auszug aus Berufszentralregister für alle für die Auftragsausführung verantwortlichen Personen,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherungsträger,
— Bescheinigung des Finanzamtes (soweit dieses solche ausstellt),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
Zu 2.
— Deckungssumme je Schaden mind. 3,0 Mio. EUR Personenschäden,
— Deckungssumme je Schaden mind. 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)
steht in jedem Versicherungsjahr mindestens 2-fach zur Verfügung.
Zu 3.
Im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr (netto) (außer bei
Büroneugründungen).
Weitere Einzelheiten zu den Eignungskriterien und den einzuhaltenden Mindeststandards sind in den
Bewerbungsunterlagen aufgeführt.
1. Eignungskriterium:
Referenz 1 des Bewerbers (Unternehmens), Objektplanung Freianlagen, Planungsleistungen für einen öffentlichen Park, Leistungsphasen 5 - 7, Nachweis Eigenerklärung
2. Eignungskriterium:
Referenz 2 des Bewerbers (Unternehmens), Objektplanung Freianlagen, Planungsleistungen für einen öffentlichen Park, Leistungsphasen 5 - 7, Nachweis Eigenerklärung
Zu 1.
a) Die erbrachten Leistungen waren Objektplanungen (Freianlagen) in den Leistungsphasen 5 - 7.
b) Jede Leistungsphase der LPH 5 - 7 wurde im Zeitraum ab 01.01.2016 bis vor Auftragsbekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen.
c) Die anrechenbaren Kosten (Baukosten KG500) der Maßnahme zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen ≥ 1,0 Mio. € netto.
d) Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für Freianlagen der Honorarzone III.
e) Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für einen öffentlichen Park mit einer Fläche von ≥ 13 Hektar oder ein Objekt mit vergleichbaren Anforderungen.
f) Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für ein öffentlich gefördertes Bauvorhaben.
Hinweis: Das Kriterium f) ist nur bei einer der beiden Referenzen (entweder Referenz 1 oder Referenz 2) nachzuweisen.
Zu 2.
a) Die erbrachten Leistungen waren Objektplanungen (Freianlagen) in den Leistungsphasen 5 - 7.
b) Jede Leistungsphase der LPH 5 - 7 wurde im Zeitraum ab 01.01.2016 bis vor Auftragsbekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen.
c) Die anrechenbaren Kosten (Baukosten KG500) der Maßnahme zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen ≥ 1,0 Mio. € netto.
d) Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für Freianlagen der Honorarzone III.
e) Die erbrachten Planungsleistungen waren Planungsleistungen für einen öffentlichen Park mit einer Fläche von ≥ 8 Hektar oder ein Objekt mit vergleichbaren Anforderungen.
f) Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für ein öffentlich gefördertes Bauvorhaben.
Hinweis: Das Kriterium f) ist nur bei einer der beiden Referenzen (entweder Referenz 1 oder Referenz 2) nachzuweisen.
Die Anforderungen zu einem besonderen Berufsstand werden erfüllt durch:
a) Natürliche Personen, die als „Landschaftsarchitekt (m/w/d)“ in der Architektenkammer des jeweiligen Landes eingetragen sind oder
b) Juristische Personen, wenn die verantwortliche Person für die Durchführung der Aufgabe ein Berufsangehöriger nach a) ist. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Landschaftsarchitekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Erlaubnis zur Berufsausübung mindestens von einem Mitglied jeweils für sich selbst und für alle Leistungen des Auftrags nachzuweisen (eine nach Leistungsteilen getrennte Betrachtung ist nicht zulässig).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
-
Ein Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Vertrag wirksam geschlossen wurde. Der Vertrag kann frühestens 10 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation über die Vergabeentscheidung an die betroffenen Bieter erteilt werden. Eine etwaige Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur in einem Nachprüfungsverfahren und nur innerhalb vom 30 Kalendertagen ab der vorgenannten Bieterinformation, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber den Vertragsschluss im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit in einem Nachprüfungsverfahren 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.