Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im Sinne des Art. 5 Abs. 1 der VO (EG) 1370/2007 vom 23.10.2007: Werdenfels 2026+
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2020/S 076-179952)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81379
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bahnland-bayern.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Innsbruck
NUTS-Code: AT332 Innsbruck
Postleitzahl: 6020
Land: Österreich
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vvt.at
Abschnitt II: Gegenstand
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im Sinne des Art. 5 Abs. 1 der VO (EG) 1370/2007 vom 23.10.2007: Werdenfels 2026+
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im Sinne des Artikels 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007: Werdenfels 2026+
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im Sinne des Art. 5 Abs. 1 der VO (EG)1370/2007 vom 23.10.2007: Werdenfels 2027+
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im Sinne des Art. 5 Abs. 1 der VO (EG)1370/2007 vom 23.10.2007: Werdenfels 2028+
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im Sinne des Artikels 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007: Werdenfels 2027+
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im Sinne des Artikels 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007: Werdenfels 2028+
Veröffentlichung nach Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 sowie § 38 VgV über die beabsichtigte Vergabe der folgenden Leistungen: Betrieb eines Regionalverkehrs auf voraussichtlich folgenden Linien:
— München – Garmisch-Partenkirchen – Mittenwald Staatsgrenze DE/AT,
— Garmisch-Partenkirchen – Reutte in Tirol – Pfronten-Steinach,
— München – Tutzing – Kochel,
— Murnau – Oberammergau
Betriebsaufnahme ist voraussichtlich zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026. Die Laufzeit des Vertrags wird voraussichtlich mindestens 12 Jahre betragen. Es werden voraussichtlich Angebote mit Gebrauchtfahrzeugen zugelassen. Die Leistungen werden im Rahmen eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens nach den Bestimmungen des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) bzw. den entsprechenden Vorschriften des Vergaberechts der Republik Österreich vergeben.
Veröffentlichung nach Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 sowie § 38 VgV über die beabsichtigte Vergabe der folgenden Leistungen: Betrieb eines Regionalverkehrs auf voraussichtlich folgenden Linien:
— München – Garmisch-Partenkirchen – Scharnitz,
— Garmisch-Partenkirchen – Reutte in Tirol – Pfronten-Steinach,
— München – Tutzing – Kochel,
— Murnau – Oberammergau
Betriebsaufnahme ist voraussichtlich zum Fahrplanwechsel im Dezember 2027. Die Laufzeit des Vertrags wird voraussichtlich mindestens 12 Jahre betragen. Es werden voraussichtlich Angebote mit Gebrauchtfahrzeugen zugelassen. Die Leistungen werden im Rahmen eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens nach den Bestimmungen des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) bzw. den entsprechenden Vorschriften des Vergaberechts der Republik Österreich vergeben.
Es handelt sich bei dieser Vorinformation lediglich um eine Berichtigung gem. Art. 7 Abs. 2 VO 1370 der unter der Referenznummer 2020/S 076-179952 am 17.04.2020 erfolgten und unter der Referenznummer 2022/S 084-227364 am 29.04.2022 erstmals berichtigten Vorinformation. Die erneute Berichtigung enthält sämtliche Änderungen gegenüber dem Stand nach der ersten Berichtigung und wurde erforderlich, da sich u.a. Inbetriebnahmedatum und Bezeichnung des Netzes geändert haben. Sie stellt keine neue Vorinformation dar. Diese Berichtigung hat keine Auswirkungen auf die in Art. 7 Abs. 2 der VO 1370/2007 geregelte Jahresfrist.