Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im Sinne des Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EG) 1370/2007 vom 23.10.2007: Werdenfels Übergang
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 084-225586)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81379
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.beg.bahnland-bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im Sinne des Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EG) 1370/2007 vom 23.10.2007: Werdenfels Übergang
Veröffentlichung nach Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 sowie § 38 VgV über die beabsichtigte Vergabe der folgenden Leistungen: Betrieb eines Regionalverkehrs vom 14.12.2025 bis 12.12.2026 (mit einjähriger Verlängerungsoption) im Umfang von voraussichtlich rund 3,8 Mio. Zugkilometern pro Jahr auf voraussichtlich folgenden Strecken: München Hbf – Mittenwald Staatsgrenze DE/AT, Tutzing – Kochel, Murnau – Oberammergau, Garmisch-Partenkirchen – Griesen Staatsgrenze DE/AT und Pfronten-Steinach Staatsgrenze DE/AT – Pfronten-Steinach
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Veröffentlichung nach Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 sowie § 38 VgV über die beabsichtigte Vergabe der folgenden Leistungen: Betrieb eines Regionalverkehrs vom 14.12.2025 bis 12.12.2026 (mit einjähriger Verlängerungsoption) im Umfang von voraussichtlich rund 3,8 Mio. Zugkilometern pro Jahr auf voraussichtlich folgenden Strecken: München Hbf – Mittenwald Staatsgrenze DE/AT, Tutzing – Kochel, Murnau – Oberammergau, Garmisch-Partenkirchen – Griesen Staatsgrenze DE/AT und Pfronten-Steinach Staatsgrenze DE/AT – Pfronten-Steinach
Veröffentlichung nach Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 sowie § 38 VgV über die beabsichtigte Vergabe der folgenden Leistungen: Betrieb eines Regionalverkehrs vom 14.12.2025 bis 11.12.2027 im Umfang von voraussichtlich rund 3,8 Mio. Zugkilometern pro Jahr auf voraussichtlich folgenden Strecken: München Hbf – Mittenwald Staatsgrenze DE/AT, Tutzing – Kochel, Murnau – Oberammergau, Garmisch-Partenkirchen – Griesen Staatsgrenze DE/AT und Pfronten-Steinach Staatsgrenze DE/AT – Pfronten-Steinach
Veröffentlichung nach Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 sowie § 38 VgV über die beabsichtigte Vergabe der folgenden Leistungen: Betrieb eines Regionalverkehrs im Umfang von voraussichtlich rund 3,8 Mio. Zugkilometern pro Jahr auf voraussichtlich folgenden Strecken: München Hbf – Mittenwald Staatsgrenze DE/AT, Tutzing – Kochel, Murnau – Oberammergau, Garmisch-Partenkirchen – Griesen Staatsgrenze DE/AT und Pfronten-Steinach Staatsgrenze DE/AT – Pfronten-Steinach
Die Leistungen auf den oben genannten Strecken sind im derzeit laufenden Verkehrsdurchführungsvertrag „Werdenfels“ mit der DB Regio AG bis Dezember 2025 fixiert und sollen für den Zeitraum ab voraussichtlich Dezember 2026 im Rahmen des offenen Vergabeverfahrens „Werdenfels 2027+“ neu ausgeschrieben werden. Geplant ist daher ein Übergangskonzept für ein Jahr (mit Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr).
Da nach unserer Kenntnis nur die DB Regio AG über geeignete Gebrauchtfahrzeuge in ausreichender Anzahl verfügt, kommt, insbesondere auch angesichts der kurzen Vertragslaufzeit, nur die DB Regio AG für die Erbringung der Leistungen in Frage. Die BEG beabsichtigt daher, die Leistungen auf den o. g. Strecken für einen Übergangszeitraum von Dezember 2025 bis Dezember 2026 (mit Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr) an die DB Regio AG, Richelstraße 3, 80634 München zu vergeben.
Sollten dennoch weitere Unternehmen plausibel darlegen können, dass sie die Leistungen mit den dargestellten Anforderungen in wirtschaftlich sinnvoller Weise erbringen können, können diese Unternehmen bei der BEG ihr Interesse bekunden. Das für die oben genannten Leistungen vorgesehene Konzept ist schriftlich und rechtsverbindlich unterschrieben in deutscher Sprache bei der BEG bis spätestens 10.06.2022, 12:00 Uhr, einzureichen. Das Konzept ist in einem verschlossenen Umschlag einzureichen, der außen mit der Kurzbezeichnung „Nicht öffnen – Werdenfels Übergang “ kenntlich zu machen ist. Sollten entsprechende Konzepte gemäß den beschriebenen Bedingungen eingereicht werden, wird die BEG prüfen, ob das Konzept in den Wettbewerb einbezogen wird.
Veröffentlichung nach Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 sowie § 38 VgV über die beabsichtigte Vergabe der folgenden Leistungen: Betrieb eines Regionalverkehrs im Umfang von voraussichtlich rund 3,8 Mio. Zugkilometern pro Jahr auf voraussichtlich folgenden Strecken: München Hbf – Mittenwald Staatsgrenze DE/AT, Tutzing – Kochel, Murnau – Oberammergau, Garmisch-Partenkirchen – Griesen Staatsgrenze DE/AT und Pfronten-Steinach Staatsgrenze DE/AT – Pfronten-Steinach
Die Leistungen auf den oben genannten Strecken sind im derzeit laufenden Verkehrsdurchführungsvertrag „Werdenfels“ mit der DB Regio AG bis Dezember 2025 fixiert und sollen für den Zeitraum ab voraussichtlich Dezember 2027 im Rahmen des offenen Vergabeverfahrens „Werdenfels 2028+“ neu ausgeschrieben werden. Geplant ist daher ein Übergangskonzept für zwei Jahre.
Da nach unserer Kenntnis nur die DB Regio AG über geeignete Gebrauchtfahrzeuge in ausreichender Anzahl verfügt, kommt, insbesondere auch angesichts der kurzen Vertragslaufzeit, nur die DB Regio AG für die Erbringung der Leistungen in Frage. Die BEG beabsichtigt daher, die Leistungen auf den o. g. Strecken für einen Übergangszeitraum von Dezember 2025 bis Dezember 2027 an die DB Regio AG, Richelstraße 3, 80634 München zu vergeben.
Sollten dennoch weitere Unternehmen plausibel darlegen können, dass sie die Leistungen mit den dargestellten Anforderungen in wirtschaftlich sinnvoller Weise erbringen können, können diese Unternehmen bei der BEG ihr Interesse bekunden. Das für die oben genannten Leistungen vorgesehene Konzept ist schriftlich und rechtsverbindlich unterschrieben in deutscher Sprache bei der BEG bis spätestens 10.06.2022, 12:00 Uhr, einzureichen. Das Konzept ist in einem verschlossenen Umschlag einzureichen, der außen mit der Kurzbezeichnung „Nicht öffnen – Werdenfels Übergang “ kenntlich zu machen ist. Sollten entsprechende Konzepte gemäß den beschriebenen Bedingungen eingereicht werden, wird die BEG prüfen, ob das Konzept in den Wettbewerb einbezogen wird.
Es handelt sich bei dieser Vorinformation lediglich um eine Berichtigung gem. Art. 7 Abs. 2 VO 1370 der unter der Referenznummer 2022/S 084-225586 am 29.04.2022 erfolgten Vorinformation. Die Berichtigung wurde erforderlich, da sich die geplante Vertragslaufzeit des Netzes geändert hat. Sie stellt keine neue Vorinformation dar. Diese Berichtigung hat keine Auswirkungen auf die in Art. 7 Abs. 2 der VO 1370/2007 geregelte Jahresfrist.