Rückdeckung/Insolvenzsicherung der Langzeitkonten der kbo Kliniken des Bezirks Oberbayern
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kbo.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rückdeckung/Insolvenzsicherung der Langzeitkonten der kbo Kliniken des Bezirks Oberbayern
Die kbo Kliniken des Bezirks Oberbayern planen die Einführung von Langzeitkonten (= Wertguthaben im Sinne des § 7b SGB IV) für ihre Mitarbeiter.
Die Ausschreibung der Rückdeckung/Insolvenzsicherung der Langzeitkonten findet voraussichtlich im zweiten Quartal 2023 statt, spätestens bis 30.06.2023.
-Die wichtigsten Inhalte des Modells:
Start des Modells: Das Modell soll voraussichtlich zum 01.01.2024 starten.
Teilnehmerkreis und rechtliche Einheiten: Teilnahmeberechtigt sind in etwa 7.800 Mitarbeiter der kbo bei 12 Kliniken und Gesellschaften bzw. eigenständigen rechtlichen Einheiten.
Wertguthabenbegriff: Es soll der „statische“ Wertguthabenbegriff abgebildet werden. Die Umwandlungen der Mitarbeiter und die darauf – unbeachtlich der Beitragsbemessungsgrenzen – entfallenden Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag sollen gemeinsam geführt und damit auch in einer Rückdeckungsversicherung angelegt werden.
Partizipationsmodell: Das Arbeitsentgeltguthaben soll sich am Wert der Rückdeckungsversicherung bemessen, sofern nicht aufgrund von Produktkosten zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Wertguthabens für eine Freistellung die Werterhaltungsgarantie greift. Hier sollte durch attraktive Konditionen möglichst sichergestellt werden, dass etwaige kostenbedingte Unterdeckungen schnellstmöglich durch die (Garantie-)Verzinsung geschlossen werden.
Freistellungsmöglichkeiten: Das Arbeitsentgeltguthaben kann von den Mitarbeitern für den vorzeitigen Ruhestand oder eine Auszeit genutzt werden.
-Anforderungen an die Rückdeckungsversicherung
Hinsichtlich der Kapitalanlage spielen insbesondere folgende Kriterien eine wichtige Rolle:
Werterhaltungsgarantie und Kapitalanlagevorgaben: Sämtliche gesetzlich bzw. steuerlich geforderten Werterhaltungsgarantien nach § 7d Abs. 3 SGB IV bzw. BMF-Schreiben vom 17.06.2009 sollen nach Möglichkeit durch das Versicherungsprodukt abgebildet werden. Für das Unternehmen sollen damit – soweit möglich – keinerlei Nachhaftungsrisiken aufgrund der Werterhaltungsgarantie bestehen. Gleiches gilt für die Kapitalanlagevorschriften nach § 7d Abs. 3 SGB IV, die bei klassischen Versicherungsprodukten allerdings gemäß Schreiben der Sozialversicherungsträger vom 31.03.2009 ohnehin „automatisch“ erfüllt sind.
Attraktive Konditionen: Aufgrund der Anwendung des Partizipationsmodells sollte die Kapitalanlage eine möglichst hohe Rendite bei gleichzeitig niedrigen Kosten erwirtschaften und damit zu einem Erfolg des Modells und einer hohen Beteiligungsquote beitragen.
Flexible Beitragszahlung: Nachdem die Mitarbeiter unterschiedliche Zeit- und Entgeltbestandteile in variabler Höhe umwandeln können, soll die Beitragszahlung vollständig flexibel sein. D.h. es sollen sowohl laufende als auch einmalige Beiträge in flexibler Höhe in das Produkt eingezahlt werden können.
Endalter: Als Endalter soll das vollendete 67. Lebensjahr gelten. Wenn möglich sollte es sich um eine flexible Altersgrenze handeln, bei der z. B. auch dann noch das aufgebaute Wertguthaben für eine Freistellung genutzt werden kann, wenn der Mitarbeiter über das vereinbarte Endalter hinaus im Unternehmen beschäftigt wird und eine Freistellungsphase nutzt.
Überschussverwendung: Sämtliche Überschüsse sollen das Wertguthaben erhöhen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dienstleistungsbausteine Verwaltung und Insolvenzsicherung:
Die Insolvenzsicherung der angesparten Guthaben soll entweder über eine Verpfändung der Rückdeckungsversicherung oder über eine Treuhandlösung abgebildet werden.
Außerdem sollen auch einige Verwaltungsdienstleistungen erbracht werden. Folgende Punkte sind hierbei wichtig:
Online-Portal / Schnittstelle für Arbeitgeber sowie Mitarbeiter: Die mit Ihnen als Versicherer einzurichtenden Prozesse innerhalb eines Modells (Anmeldung der Mitarbeiter, Umwandlungsbeträge, Meldung von Änderungen, Abrechnungen, Stand der Wertguthaben zum Zeitpunkt eines Störfalls zur Auszahlung und Abgrenzung der SV-Luft etc.) sollen nach Möglichkeit über ein Online-Portal mit geeigneter Schnittstelle (z. B. csv-Datei oder zumindest vordefinierte Excel-Listen / EDV-Formulare) abgewickelt werden können. Da sich hier das praktische Vorgehen von Anbieter zu Anbieter unterscheidet, wären wir für eine möglichst detaillierte Darstellung der zu erwartenden Prozesse dankbar. Ebenfalls ausdrücklich gewünscht ist die Möglichkeit des Zugriffs durch die Mitarbeiter. Für sie soll eine möglichst umfangreiche Einsichtnahme möglich sein inkl. z.B. Nutzung eines geeigneten Freistellungsrechners, Kontaktmöglichkeit zu Ansprechpartnern, Hinterlegung von Produktinfos etc.
Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers nach § 23b SGB IV: Die gesetzlichen Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers nach § 23b SGB IV („SV-Luft“) werden ggf. ebenfalls ausgelagert (Entscheidung noch nicht getroffen).
Ort: München
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]