Inbetriebnahmemanagement 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: KB.7012.001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80337
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muenchen-klinik.de
Abschnitt II: Gegenstand
Inbetriebnahmemanagement 2023
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen des Inbetriebnahmemanagements der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) nach Kostengruppe 400 DIN 276:2018-12 und der Medizintechnik nach VDI 6039 für den Erweiterungsbau Ost des Klinikums Bogenhausen.
Zielstellung des ausgeschriebenen Leistungsbilds Inbetriebnahmemanagement (im Folgenden auch als "IBM" bezeichnet) der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) nach Kostengruppe 400 DIN 276:2018-12 und der Medizintechnik nach VDI 6039 ist es, entsprechend den Bauherrn- und Nutzungsanforderungen einen optimalen Anlagenbetrieb des Erweiterungsneubaus Ost des Klinikums Bogenhausen zur geplanten "Klinischen Inbetriebnahme" ab Juli 2024 zu gewährleisten.
München Klinik gGmbH Englschalkinger Str. 77 81925 München
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen des Inbetriebnahmemanagements nach VDI 6039.der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) nach Kostengruppe 400 DIN 276:2018-12 einschl. Medizintechnik
Die Abwicklung der Leistungen erfolgt in drei Leistungsstufen.
In Leistungsstufe 1 erfolgt die Analyse und die Konzeption des IBM.
In Leistungsstufe 2 erfolgt die Umsetzung und Durchführung des IBM
In Leistungsstufe 3 erfolgt die Begleitung des technischen Monitorings und des Anlagenbetriebs im 1. Betriebsjahr.
Mit Vertragsschluss erfolgt eine Beauftragung der Leistungsstufen 1 und 2. Der AG behält sich eine optionale Beauftragung der Leistungsstufe 3 - Begleitung Monitoring Anlagenbetrieb - vor. Die Wertung erfolgt unter Einbeziehung der Leistungsstufe 3.
Der Auftragnehmer sichert im Leistungsverlauf qualitätssichernd die Inbetriebnahme und den Anlagenbetrieb bis zur Übergabe an das technische Anlagenmanagement des Bauherrn ab.
Die Projektabwicklung ist in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit dem bereits beauftragten Generalplanungsteam (Planung und Objektüberwachung) vorgesehen und dient als qualitätssichernde Stelle. Das Inbetriebnahmemanagement ist hierarchisch zwischen der Projektleitung München Klinik Baugesellschaft und der Oberbauleitung Generalplaner angegliedert.
Die Verantwortung der Planung und Objektüberwachung nach HOAI verbleibt beim Generalplaner. Ferner werden im Rahmen der schrittweisen Abwicklung auch beratende Komponenten für die Bauherrnorganisation abgefordert.
Mit Vertragsschluss erfolgt eine Beauftragung der Leistungsstufen 1 und 2. Der AG behält sich eine optionale Beauftragung der Leistungsstufe 3 - Begleitung Monitoring Anlagenbetrieb - vor. Die Wertung erfolgt unter Einbeziehung der Leistungsstufe 3.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind abzugeben:
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 Abs. 1-3 GWB
2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 Abs. 4 GWB
3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
Mit dem Angebot sind abzugeben:
1. Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters
a. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und
b. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden),
c. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss,
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Im Falle von geringeren Deckungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter Ziffer a. bis c. genannt, ist eine Eigenerklärung einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen unter Ziffer a. bis c. angepasst werden wird.
Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaften vorzulegen.
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Inbetriebnahmemanagement für Gebäude nach VDI 6039) des Bieters, jeweils der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020-2022), jeweils in EUR netto.
Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher Jahresumsatz des Bieters für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Inbetriebnahmemanagement für Gebäude nach VDI 6039) in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020-2022) von jeweils mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto.
Bei Bietergemeinschaften sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Inbetriebnahmemanagement für Gebäude nach VDI 6039) des Bieters. Letztere Summe ist bei Bietergemeinschaften maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung.
s. oben Ziffer 1. und 2.
Mit dem Angebot ist abzugeben:
Eigenerklärung des Bieters/ der Mitglieder der Bietergemeinschaft über mindestens drei (3) Referenzen nach folgender Maßgabe, jeweils mit Angabe
- bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat,
- der Rolle des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft in dem Referenzprojekt,
- der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung,
- der beauftragten und erbrachten Leistungen des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft,
- des Auftragswerts dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
- des Zeitraums der Leistungserbringung dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
- des Namens und der Anschrift des Auftraggebers des Referenzprojektes (nicht eines externen Dritten) und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Als Eignungskriterium gefordert sind mindestens drei (3) Referenzen des Bieters/ der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die jeweils - soweit nicht anders vermerkt - alle folgenden Anforderungen erfüllen:
1. Es handelt sich um ein Referenzprojekt über Leistungen des Inbetriebnahmemanagements für Gebäude nach VDI 6039 für den Neubau und/oder Umbau von Gebäuden.
2. Brutto-Grundfläche gemäß DIN 277-1:2016-01 des Referenzprojekts: Mindestens 15.000 m2 BGF. Brutto-Grundfläche in diesem Sinne sind nur solche Brutto-Grundflächen, die vom Auftragsumfang des Bieters erfasst sind.
3. Es handelt sich bei dem Referenzprojekt um ein hochtechnisiertes Gebäude (Krankenhaus oder vergleichbar), bei dem vom Bieter mindestens 10 verschiedene technische Anlagen in Betrieb genommen wurden, einschließlich der gesamten Gebäudeautomation, als zentralem Werkzeug des Inbetriebnahmemanagements. Technische Anlagen in diesem Sinne sind nur Anlagen im Sinne der Kostengruppe 400 nach DIN 276:2018-12.
4. Projektstand des Referenzprojekts bei Ablauf der Frist für Angebote in diesem Verfahren: der Bieter hat das Referenzprojekt im Zeitraum 01.01.2018 bis zum Fristablauf zur Abgabe der Angebote fertiggestellt (das Referenzprojekt kann insgesamt vor 2018 begonnen worden sein).
5. In mindestens einem (1) der drei (3) Referenzprojekte hat der Bieter/die Bietergemeinschaft ein technisches Monitoring über die referenzgegenständlichen Anlagen im ersten Betriebsjahr nach Inbetriebnahme durchgeführt.
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.
Es werden nur die vom Bieter im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage 3 der Vergabeunterlagen) an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (max. 1 DIN-A-4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet, das ebenfalls berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Auf die weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der geforderten Form der Referenzangaben wird auf die Angaben im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage 3 der Vergabeunterlagen) verwiesen.
s. vorstehend.
Mindestanforderung ist zunächst die für die Vertragsdurchführung verbindliche namentliche Benennung des Projektleiters. Der benannte Projektleiter muss im Auftragsfall in der Auftragsdurchführung zwingend zum Einsatz kommen und die Aufgaben der Projektleitung übernehmen. Aufgaben der Projektleitung sind u.a. die Vertretung des Auftragnehmers als Teilnehmer in den Bauherrn-Jour Fixe, die Vertretung des Auftragnehmers als Teilnehmer in den Planer-Jour Fixe, die Vertretung des Auftragnehmers als Teilnehmer in den Nutzer-Jour Fixe, die dauerhafte Abstimmung mit den Nutzern des in Betrieb zu nehmenden Gebäudes, das jederzeitige und vollständige Eingearbeitetsein in alle Themen und Leistungsbereiche und die verantwortliche und - auch kapazitativ - hauptsächliche Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen in eigener Person. Ein Wechsel des benannten Projektleiters ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Der benannte Projektleiter muss zudem über die berufliche Qualifikation eines abgeschlossenen Fachhochschul- oder Hochschulstudiums (Dipl.-Ing., Master oder Bachelor im Bereich Bauingenieurwesen, Wirtschaftsingenieurwesen, Architektur, Immobilienwirtschaft o.Ä.) und über mindestens sechs (6) Jahre Berufserfahrung in der hier gegenständlichen Funktion verfügen. Als Berufserfahrung gilt die tatsächliche Tätigkeit als Projektleiter bei Leistungen des Inbetriebnahmemanagements für Gebäude nach VDI 6039.
Die berufliche Qualifikation und die Berufserfahrung in der hier gegenständlichen Funktion von sechs (6) Jahren sind Mindestanforderungen, bei deren Nichterfüllung der Ausschluss des Angebots erfolgt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P6A5P
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.