Bereitstellung und Betrieb eines Omnikanal Contact Centers as a Service Referenznummer der Bekanntmachung: 23-057
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung und Betrieb eines Omnikanal Contact Centers as a Service
Bereitstellung und Betrieb eines Omnikanal Contact Centers as a Service
Mit über 4,5 Millionen Kunden ist die AOK Bayern - Die Gesundheitskasse die größte gesetzliche Krankenkasse im Freistaat Bayern und die viertgrößte im Bundesgebiet. Die AOK Bayern positioniert sich mit den Werten Gesundheit, Nähe und Einfachheit am Markt. Ziel der AOK Bayern ist es, durch individuelle Serviceleistungen und innovative Produkte im Gesundheitsmarkt ihre Stellung als führende gesetzliche Krankenkasse zu sichern und auszubauen sowie ihre derzeitigen Kunden an die AOK Bayern zu binden und neue zu gewinnen.
Die AOK Bayern bietet ihren Kunden unterschiedliche Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme an. Sie nutzt heute eine Contact-Center-Lösung, die durch den Anbieter in Rechenzentren des IT-Dienstleisters kubus IT in einem Managed-Servicemodell betrieben wird. Die Umgebung ist georedundant in Rechenzentren der AOK Bayern aufgebaut und wird verschiedenen internen Unternehmensbereichen zur Verfügung gestellt.
Ziel des Vorhabens ist die Ablöse der heutigen Contact-Center-Systeme durch leistungsfähige holistische Omnikanal-Plattformen mit dem Bereitstellungsmodell Software as a Service (SaaS) für die AOK Bayern. Die Leistungen des Auftragnehmers beinhalten sowohl die Bereitstellung der Contact Center Software als auch der zugrundeliegenden Cloud-Infrastruktur. Bei der Bereitstellung und Nutzung von Cloud-Diensten für die Verarbeitung von Sozialdaten müssen die besonderen Vorgaben nach Art. 44ff DGSVO und § 80 Abs. 2 SGB X nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen und ihrer Anlagen eingehalten werden.
Das Konzept sieht die Konzentration der interaktionsrelevanten Funktionen der AOK Bayern auf einer einheitlichen Omnikanal-Plattform mit tiefer Integration in die vorhandenen Geschäfts- und Leistungssysteme vor. Prozesse, Daten, Informationen und Anwendungen der AOK Bayern müssen strikt von denen anderer Kunden des Auftragnehmers getrennt sein.
Die Cloud-Infrastruktur muss aus Gründen des Datenschutzes in Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz realisiert sein. Datenverarbeitungstätigkeiten, bei denen die Daten physisch in der EU, dem EWR oder der Schweiz verbleiben (z.B. Datenfernzugriffe im Rahmen von Supporttätigkeiten), können auch aus Drittländern erbracht werden, für die ein Angemessenheitsbeschluss gemäß Art. 45 DSGVO vorliegt. Eine Übermittlung oder sonstige Offenlegung von Personal- und Sozialdaten der AOK Bayern gegenüber Stellen in unsicheren Drittländern ohne Angemessenheitsbeschluss muss in jedem Fall ausgeschlossen sein, auch im Rahmen von Support- und Wartungsleistungen. Bieter, die gesellschaftsrechtlich mittelbar oder unmittelbar von einer Stelle ("Muttergesellschaft") in einem Drittland beherrscht werden, müssen im Vergabeverfahren den Nachweis erbringen, dass auch unter Berücksichtigung der Rechtslage im Sitzland der Muttergesellschaft eine nach EU-Recht unzulässige Verarbeitung von Personal- oder Sozialdaten der AOK Bayern und insbesondere eine unzulässige Offenlegung der Daten gegenüber der Muttergesellschaft oder gegenüber staatlichen Stellen im Drittland ausgeschlossen ist (vgl. zu den Kriterien für diesen Nachweis Beschluss der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 31. Januar 2023 "Zur datenschutzrechtlichen Bewertung von Zugriffsmöglichkeiten öffentlicher Stellen von Drittländern auf personenbezogene Daten).
Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens soll ein EVB-IT Cloudvertrag geschlossen werden. Das Inkrafttreten des Vertrages und die operative Umsetzung des Contact Centers as a Service sind ab Zuschlagserteilung geplant. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 48 Monate und beginnt mit Abnahme.
Die
- AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Sternplatz 7
01067 Dresden
- AOK PLUS service GmbH
Sternplatz 7
01067 Dresden
- Laurat Grundstücks- Verwaltungsgesellschaft mbH
Fröhliche-Mann-Straße 3a
98528 Suhl
- AOK Bremen/Bremerhaven
Bürgermeister-Smidt-Str. 95
28195 Bremen
- kubusIT GbR
Karl-Marx-Straße 7a
95444 Bayreuth
(nachfolgend: "Abrufberechtigte") sind berechtigt, die Leistung, die Gegenstand des Vergabeverfahrens ist, ab Zuschlagserteilung beim Auftragnehmer abzurufen. Die Bedingungen des EVB-IT-Cloudvertrags nebst allen Anlagen, insbesondere Ziffer 3.1 des Vertrags, gelten für die Abrufberechtigten entsprechend. Die Ab-rufberechtigten sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, ihren Bedarf aus dem Rahmenvertrag dieser Ausschreibung zu decken (keine Exklusivität). Eine Mindestabnahmemenge wird für diese Abrufberechtigten nicht vereinbart.
Liegen Teilnahmeanträge von mehr als 3 geeigneten Bietern vor, werden die drei Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl aufgefordert, ein Erstangebot abzugeben und erhalten eine Einladung zur Verhandlung. Die Ermittlung der Gesamtpunktzahl eines Teilnahmeantrages ergibt sich aus den B-Kriterien gemäß dem Kriterienkatalog Eignung
https://1drv.ms/x/s!Aj69xI-1__6Qimd7iEGTfPJEfbIv?e=1JTP1H
Bei Gleichstand auf dem 3. Rang entscheidet das Los. Es wird mit 2 Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) gerechnet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die im Kriterienkatalog Eignung
https://1drv.ms/x/s!Aj69xI-1__6Qimd7iEGTfPJEfbIv?e=1JTP1H
genannten A-Kriterien müssen zwingend erfüllt sein.
Die Auftraggeberin überprüft das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Die Auftraggeberin hat zudem die Einhaltung der Anforderungen des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, sicherzustellen. Die Bieter haben hierzu eine ausgefüllte und in Textform mit dem Namen des Erklärenden versehene Eigenerklärung zur Eignung
https://1drv.ms/b/s!Aj69xI-1__6Qimmfi0g5Pco52tNw?e=59y3JS
einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften muss die Eigenerklärung zu Eignung für jedes Mitglied eingereicht werden. Sofern der Bieter Drittunternehmen benennt, muss die Eigenerklärung zu Eignung auch für die Drittunternehmen eingereicht werden.
Da die Auftraggeberin ab einem Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR dazu verpflichtet ist, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung anzufordern bzw. eine Abfrage beim Wettbewerbsregister nach dem WRegG vorzunehmen, wird darauf hingewiesen, dass die Bieter auf Anforderung durch die Auftraggeberin einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) einreichen müssen, aus dem hervorgeht, wer die vertretungsberechtigten Personen sind. Eine Zuschlagserteilung kann nur erfolgen, wenn keine Eintragungen im Gewerbezentralregister sowie dem Wettbewerbsregister vorliegen.
Bei Bietergemeinschaften muss der Handelsregisterauszug für jedes Mitglied eingereicht werden. Sofern der Bieter Drittunternehmen benennt, muss der Handelsregisterauszug auch für die Drittunternehmen eingereicht werden.
Achtung: Dieser Eignungsnachweis muss noch nicht mit dem Teilnahmeantrag/Angebot, sondern erst auf Anforderung durch die Auftraggeberin eingereicht werden!
Die Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die einzureichenden Erklärungen und Nachweise ergeben sich aus dem Kriterienkatalog Eignung
https://1drv.ms/x/s!Aj69xI-1__6Qimd7iEGTfPJEfbIv?e=1JTP1H
Die Erfüllung der Anforderungen sind im Rahmen einer schriftlichen Erklärung zur Erfüllung der Eignungskriterien darzulegen. Dabei hat der Bieter auf alle im Dokument Kriterienkatalog Eignung
https://1drv.ms/x/s!Aj69xI-1__6Qimd7iEGTfPJEfbIv?e=1JTP1H
genannten Punkte einzugehen.
Die im Kriterienkatalog Eignung
https://1drv.ms/x/s!Aj69xI-1__6Qimd7iEGTfPJEfbIv?e=1JTP1H
genannten A-Kriterien müssen zwingend erfüllt sein. Bei den im Kriterienkatalog Eignung
https://1drv.ms/x/s!Aj69xI-1__6Qimd7iEGTfPJEfbIv?e=1JTP1H
genannten B-Kriterien müssen mindestens 50 % der maximal erreich-baren Punktzahl erreicht werden.
Die Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sowie die einzureichenden Erklärungen und Nachweise ergeben sich aus dem Kriterienkatalog Eignung
https://1drv.ms/x/s!Aj69xI-1__6Qimd7iEGTfPJEfbIv?e=1JTP1H
Die Erfüllung der Anforderungen sind im Rahmen einer schriftlichen Erklärung zur Erfüllung der Eignungskriterien darzulegen. Dabei hat der Bieter auf alle im Dokument Kriterienkatalog Eignung
https://1drv.ms/x/s!Aj69xI-1__6Qimd7iEGTfPJEfbIv?e=1JTP1H
genannten Punkte einzugehen.
Die im Kriterienkatalog Eignung
https://1drv.ms/x/s!Aj69xI-1__6Qimd7iEGTfPJEfbIv?e=1JTP1H
genannten A-Kriterien müssen zwingend erfüllt sein. Bei den im Kriterienkatalog Eignung
https://1drv.ms/x/s!Aj69xI-1__6Qimd7iEGTfPJEfbIv?e=1JTP1H
genannten B-Kriterien müssen mindestens 50 % der maximal erreich-baren Punktzahl erreicht werden.
Die Ausführungsbedingungen ergeben sich aus der Eigenerklärung zu den Ausführungsbedingungen gemäß § 128 Abs. 2 GWB
https://1drv.ms/b/s!Aj69xI-1__6Qimi_GcDZY-gFSRwz
, die die Bieter mit ihrem Teilnahmeantrag ausgefüllt sowie mit Ort, Datum, Namen des Unternehmens und Namen des Erklärenden versehen einzureichen haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Zahlung für die AOK Bayern erfolgt durch die Kubus IT GbR (IT-Dienstleister der Auftraggeberin).
Bieterfragen sind zwingend in Form des separat mit den Vergabeunterlagen zum Download bereitgestellten Formblatts für Bieterfragen einzureichen.
Der letztmögliche Termin für das Einreichen von Bieterfragen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist der
04.04.2023, 09:00 Uhr.
Nach diesem Zeitpunkt eingereichte Bieterfragen können leider nicht mehr beantwortet werden. Der Grund hierfür ist, dass die Bieterfragen und Antworten allen Bietern so rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden müssen, dass sie bei der Erstellung des Teilnahmeantrags berücksichtigt werden können.
Bietergemeinschaften haben unter Verwendung des Formblattes "Erklärung der Bietergemeinschaft" (Anlage 2) eine von allen ihren Mitgliedern mit dem Namen des Erklärenden versehene Erklärung abzugeben, die die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennt sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des hiesigen Vertrages sowie für die Durchführung des Vergabeverfahrens bezeichnet. Bietergemeinschaften müssen für den Fall der Auftragserteilung erklären, dass alle ihre Mitglieder gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten haften (Anlage 2 zu den Bewerbungsbedingungen).
Will der Bieter Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer als Drittunternehmen vergeben, so muss er diesen Umstand, das vorgesehene Drittunternehmen (falls zumutbar) sowie Art und Umfang der an das Drittunternehmen zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Erklärung "Drittunternehmerverzeichnis/Unterauftragnehmerverzeichnis" (Anlage 3 zu den Bewerbungsbedingungen) mitteilen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6Y6A8M
Ort: Bonn
Land: Deutschland
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.