Erfassung und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräteaus dem Landkreis Eichstätt Referenznummer der Bekanntmachung: LRA-2023-A-1E
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eichstätt
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
Postleitzahl: 85072
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8421700
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erfassung und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräteaus dem Landkreis Eichstätt
Gestellung von Containern zur gemischten Erfassung der Sammelgruppen 2, 4 und 5 gem. ElektroG an 15 Wertstoffhöfen,
? Gestellung von Zusatzbehältern zur Erfassung von Geräten mit fest verbauten Lithium-Ionen
Akkus an den Wertstoffhöfen,
? Bedarfsgerechter Tausch nach Vollmeldung der Container und Behälter für Elektro- und
Elektronikgeräte an den Wertstoffhöfen,
? Abholung, Transport und Sortierung der Elektro- und Elektronikaltgeräte in die Gruppen 2,
4 und 5 gem. ElektroG,
? Übernahme der optierten Sammelgruppen und Zuführung zu einer ordnungsgemäßen Verwertung
i. S. der Eigenvermarktung gem. ElektroG,
? Übergabe der nichtoptierten Sammelgruppen an die STIFTUNG EAR,
? Nachweis- und Mitteilungspflichten, die sich aus der Nachweisverordnung (NachwV) und
dem ElektroG ergeben.
Weitere Einzelheiten zur Leistungserbringung regelt die Leistungsbeschreibung.
Landkreis Eichstätt
Gestellung von Containern zur gemischten Erfassung der Sammelgruppen 2, 4 und 5 gem. ElektroG an 15 Wertstoffhöfen,
? Gestellung von Zusatzbehältern zur Erfassung von Geräten mit fest verbauten Lithium-Ionen
Akkus an den Wertstoffhöfen,
? Bedarfsgerechter Tausch nach Vollmeldung der Container und Behälter für Elektro- und
Elektronikgeräte an den Wertstoffhöfen,
? Abholung, Transport und Sortierung der Elektro- und Elektronikaltgeräte in die Gruppen 2,
4 und 5 gem. ElektroG,
? Übernahme der optierten Sammelgruppen und Zuführung zu einer ordnungsgemäßen Verwertung
i. S. der Eigenvermarktung gem. ElektroG,
? Übergabe der nichtoptierten Sammelgruppen an die STIFTUNG EAR,
? Nachweis- und Mitteilungspflichten, die sich aus der Nachweisverordnung (NachwV) und
dem ElektroG ergeben.
Weitere Einzelheiten zur Leistungserbringung regelt die Leistungsbeschreibung.
Der Vertrag verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht der Auftraggeber
oder der Auftragnehmer den Vertrag mit einer Frist von 12 Monaten zum Vertragsende (erstmals
zum 31.12.2025) kündigt. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2028, ohne dass es hierzu
einer gesonderten Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Handelsregisterauszug, sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist
- Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils bezogen und aufgegliedert auf die letzten 3 Geschäftsjahre,
- Jahresabschluss (Kopie der Zusammenstellung, mindestens des letzten abgeschlossenen Jahres); Falls der Bieter nicht zur Bilanzveröffentlichung verpflichtet ist, ist stattdessen eine Bankerklärung (Bankauskunft) über die Solvenz beizufügen.
- Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung etc.
- Erklärung zu § 123 Abs. 1 bis 4 GWB
- Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB
- Erklärung zu § 124 Abs. 2 GWB
- Erklärung zu Sanktionspaket 5 EU
- Liste der Referenzprojekte mit ausgeführten vergleichbaren Leistungen aus den letzten 3 Jahren mit Angabe des Leistungsumfangs (Mengen), der Leistungszeitraum sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner.
- Benennung der Ausstattung, Geräte, technischen Ausrüstungen sowie der Maßnahmen zur Qualitätssicherung zur Erbringung der Dienstleistung und deren Beschreibung:
Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder gleichwertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstagebuch besitzt, die entsprechend geführt werden, dass es Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/Niederlassungsleiters des für die Leistungen verantwortlichen Betriebes.
-Beschreibung des Betriebsstandortes von dem aus den Leistungen erbracht werden,
-Anzahl und Art der eingesetzten Fahrzeuge. Die Fahrzeuge müssen mind. der Abgasnorm EURO
VI entsprechen,
-Nachweis der Zertifizierung als Erstbehandler i. S. ElektroG mit Nachweis der Genehmigung(en) für Sammlung, Transport und Behandlung (Sortierung) der Elektro- und Elektronikgeräte (z.B. mit gültigem Efb.-Zertifikat mit Liste der Tätigkeiten und Abfallarten) mindestens für die Abfallarten gem. AVV 20 01 23*, 20 01 35* und 20 01 36,
-Benennung der Behandlung- und Entsorgungswege für vom Auftraggeber optierte Gerätegruppen
mit Beschreibung der Aufbereitungs- und Verwertungstechniken sowie mit Nachweis des Anlagenbetreibers
über die Genehmigung zur Behandlung (z. B. gültiges EfbV-Zertifikat mit Liste der Tätigkeiten
und Abfallarten) mindestens für die Abfallarten gem. AVV 20 01 35* und 20 01 36,
-Beschreibung der vorhandenen bzw. noch zu beschaffenden Behälter für Elektro- und Elektronikgeräte.
Bei Bietergemeinschaften sind mit dem Angebot die unter Buchstaben a) bis j) geforderten Nachweise für jedes
einzelne Mitglied zu erbringen. Die unter Buchstaben i) und j) geforderten Nachweise sind dabei auf den Leistungsanteil
des jeweiligen Mitglieds zu beziehen.
Ist ein Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt, sind mit dem Angebot die unter Buchstaben e) bis g) sowie
i) und j) geforderten Nachweise auch für den jeweiligen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die unter Buchstaben i)
und j) geforderten Nachweise sind dabei auf den Leistungsanteil des jeweiligen Unterauftragnehmers zu beziehen.
Sofern sich ein Bieter zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder der technischen
und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft (Eignungsleihe),
sind mit dem Angebot die unter Buchstaben b), e), f) und g) sowie – bezogen auf den Bereich der Eignungsleihe
– die unter Buchstaben c), d), i) und j) geforderten Nachweise für das eignungsverleihende Unternehmen
vorzulegen.
Der Auftraggeber weist auf seine Verpflichtung aus § 19 Abs. 4 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) hin, wonach
für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
nach § 150a der Gewerbeordnung einzuholen ist oder eine Abfrage im Wettbewerbsregister durchzuführen ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eichstätt
Postleitzahl: 85072
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]