Neubau Kinderhaus St. Theresia in Durach, Objektplanung nach §33 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Durach
NUTS-Code: DE27E Oberallgäu
Postleitzahl: 87471
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.durach-allgaeu.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Kinderhaus St. Theresia in Durach, Objektplanung nach §33 HOAI
Die Gemeinde Durach beabsichtigt einen Neubau einer Kinderbetreuungseinrichtung in Holzbauweise, 2-geschossig mit 6-8 Gruppen zu realisieren. Optional könnte eine Tiefgarage und eine Aufstockung zur Wohnungsnutzung zur Ausführung kommen. Hierzu wird ein 2-stufiges Verfahren (Teilnahmewettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren) ausgelobt.
Der Teilnahmeantrag für Teil 1 liegt als Formular "Vergabeunterlage B Teilnahmeantrag" bei und ist zwingend abzugeben.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung des Gebäudes und der Innenräume gem. § 33 ff HOAI 2021, LPH 1-9, bei stufenweiser
Beauftragung.
Zunächst werden in der Beauftragungsstufe 1 die Leistungsphasen 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) beauftragt. Die restlichen
Leistungsphasen werden stufenweise in den nächsten Beauftragungsstufen abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht
nicht.
Nach dem Neubau soll im Gebäude eine Kinderbetreuuungseinrichtung in Holzbauweise, 2-geschossig (zwischen 6 und 8 Gruppen) Platz finden. Die Option einer Aufstockung des Gebäudes zur Einrichtung von Wohnungen in den Obergeschossen ist gegeben. Die Option zur Einrichtung einer Tiefgarage im Untergeschoss ebenfalls.
Für das Projekt werden Förderungen der Regierung von Schwaben erwartet.
Die Vergabeverhandlungen und die Auftragsvergabe werden voraussichtlich im Sommer 2023 stattfinden.
Das genannte Ende bezieht sich auf den Abschluss der LPH 8. Die LPH 9 läuft darüber hinaus. Einer Verlängerung des Auftrags kann
insbesondere dann eintreten, wenn eine zeitnahe Freigabe durch den Zuschussgeber nicht erreicht werden kann.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung über den Umsatz in den Leistungsbildern Gebäude und Innenräume netto des Bewerbers in den letzten 3
Geschäftsjahren. Wichtung 5%
Angabe der Beschäftigten in den Leistungsbildern Gebäude und Innenräume netto des Bewerbers in den letzten 3
Geschäftsjahren. Wichtung 5%
Technische Leistungsfähigkeit:
Liste der wesentlichen in den letzten fünf Jahren (2018-2022) erbrachten Leistungen: Darstellung von
max. 3 Referenzprojekten aus den letzten 5 Jahren von 2018 bis zum
Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft,
wenn sie anhand der Referenzliste (vgl. Nr. 9 der Vergabeunterlage B) nachweisen können, dass aktuelle
Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen. Die teilweise Erfüllung
der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung
Beschreibung der Optionen:
Beauftragungsstufe 1: Leistungsphasen 1 und 2, gem. §34 ff HOAI 2021
Beauftragungsstufe 2: Leistungsphasen 3 und 4, gem. §34 ff HOAI 2021
Beauftragungsstufe 3: Leistungsphasen 5 bis 7, gem. §34 ff HOAI 2021
Beauftragungsstufe 4: Leistungsphasen 8 und 9, gem. §34 ff HOAI 2021
Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete
Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden und soweit die Finanzierung gesichert und keine
schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe,
die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung
berechtigen würden.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht.
Bieterkommunikation ist ausschließlich über die Vergabeplattform über den Button "Kommunikation" zu führen.
Für den Fall einer Nichtregistrierung auf der Vergabeplattform ist der Bieter verpflichtet, sich regelmäßig über
ergänzende Bieterinformationen und sonstige Änderungen auf der Vergabeplattform zu informieren (Holschuld
des Bieter).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB;
b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG;
c) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen;
d) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen
gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers gem. § 43 Abs. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen wird,
dass der verantwortliche Leistungserbringer die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt;
e) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese zu benennen. Der Bewerber
muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu
vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist abzugeben;
f) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben;
g) Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit
ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte
Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer
Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren
Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder
ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten
3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV.
b) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 bzw. Abs. 4 VgV. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 2 000 000
EUR für Personenschäden und über [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU
oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers muss
mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden. Bei Versicherungsverträgen
mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens
erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die
geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss der
geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als 6 Monate sein
gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss der Bewerbung beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein.
Bei Bewerbergemeinschaften muss für jedes Mitglied ein entsprechender Versicherungsnachweis vorgelegt werden
Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV:
a) Erklärung d. Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl der technischen festangestellten Vollzeit-Mitarbeiter (MA) u. der
Führungskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2020, 2021, 2022) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV.
b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Erklärung d. Bewerbers über die Berufsqualifikation des Geschäftsführers/der Führungskräfte
gem. § 75 VgV: Der Bewerber erfüllt die fachli. Anforderungen, wenn in der Geschäftsführung bzw. unter den Führungskräften mind. 1 Person
berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt“ gem. § 75 VgV im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz d. Bewerbers) zu führen. Nachweis
durch Vorlage einer Eintragung in die Archit.kammer und Abschlussurkunde mit Angabe der Fachrichtung u. Abschlussdatum. Falls im jeweiligen
Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Architekt" nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachli. Qualifikationen nachzuweisen, also
Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
c) Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren (2018-2022) erbrachten Leistungen wird die
prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft.
Details hierzu werden gemäß der den Vergabeunterlagen beigelegten Vergabeunterlage B kenntlich gemacht.
In dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes (brutto, Gesamtkosten und Anteil KG 300 und KG 400, DIN 276), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft,
wenn Sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
In Bezug auf III 1.3 werden folgender Mindeststandard bei der Bewertung vorausgesetzt:
1) Mindestens 5-Gruppige Kinderberteuungseinrichtung
2) Holzbauweise
Die Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen Wirtschaftsraumes vorbehalten:
Natürlichen Personen, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt
sind, die Berufsbezeichnung "Architekt" und „Ingenieur“ zu tragen. Ebenso natürlichen Personen, deren
Listeneintrag in Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristische
Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf
Planungsleistungen ausgerichtet ist, der Planungsaufgabe entspricht und sie für die Durchführung der Aufgabe
einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die vorstehenden Anforderungen erfüllt.
Einschläge Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 1 und 2 VgV in Verbindung mit § 75 Abs. 3 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge (und später im Verfahren entsprechend auch die Angebote) sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den
geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Einreichungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten
Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform einzureichen. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht
zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht
berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu
vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV).
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bewerberfragen-/ mitteilungen unverschlüsselt über den
Kommunikationsbereich der Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu richten. Verbindliche
Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten
Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht.
c) Bewerbungsunterlagen können nur verschlüsselt elektronisch eingereicht werden und verbleiben beim AG. Der AG bedient sich bei der
Auswertung eines externen Verfahrensbetreuers, dem die Bewerbungsunterlagen hierfür vertraulich bereitgestellt werden.
d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, der Bewerbung beizulegen.
e) Informationspflicht des Bewerbers: Die Teilnehmer/die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der
Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den
Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die
Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben.
Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht. Es wird
darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten
sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen: Ist der
Teilnahmeantrag bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform
mitzuteilen, sofern:
— der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird,
— der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende der
Teilnahmefrist elektronisch vorliegen,
— der alte Teilnahmeantrag -ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll. Auf die
Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder
Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder
Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss,
— der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter
Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss.
Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechtgehalten wird
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8921760
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.