Vergabeverfahren Wärmeleitplanung der STW
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wvv.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.wvv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabeverfahren Wärmeleitplanung der STW
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Erstellung einer Wärmeleitplanung in Anlehnung an die Leistungsphasen 1 bis 3 der HOAI mit dem Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2040 für das Versorgungsgebiet der Stadtwerke Würzburg AG innerhalb der Stadt Würzburg. Das Versorgungsgebiet ist auf Seite 47, Abbildung 38 der Energieleitplanung der Stadt Würzburg dargestellt. Die Energieleitplanung kann unter https://www.wuerzburg.sitzung-online.de/BI/vo020.asp?VOLFDNR=19766 abgerufen werden. Näheres zu den zu vergebenden Leistungen der Wärmeleitplanung ist im Leistungsverzeichnis Wärmeleitplanung und im Vertragsentwurf geregelt.
Würzburg
s.Kurzbeschreibung
Ggfs. kann der Zeitraum der Leistungserbringung verlängert werden.
Zum Verhandlungsverfahren zugelassen/zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden maximal 4 Bewerber/Bewerbergemeinschaften. Gibt es nur 4 oder weniger Bewerber/Bewerbergemeinschaft ohne Ausschlussgründe und mit einem formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen entsprechenden Teilnahmeantrag (die Nachforderung fehlender Unterlagen steht nach Maßgabe von § 51 SektVO VgV im Ermessen der STW) werden nur diese zugelassen. Sollten die Voraussetzungen bei mehr als 4 Bewerbern/Bewerbergemeinschaften vorliegen, werden die 4 zugelassen, die die höchste Punktzahl nach folgenden Kriterien erzielen:
a) Es können jeweils maximal 3 Punkte erzielt werden, wenn bei einer der unter III.1.3. zum Nachweis der Mindestbedingungen genannten Referenzanforderungen (1) bis (5) nicht nur eine, sondern mehrere Referenzprojekte angegeben werden, die die Referenzanforderungen erfüllen. Die drei Punkte werden für jede der Referenzanforderungen (1) bis (5) wie folgt vergeben: 2 Referenzprojekte, die die jeweilige Referenzanforderungen erfüllen: 1 Punkt, 3 und 4 Referenzprojekte, die die jeweiligen Referenzanforderungen erfüllen: 2 Punkte, 5 und mehr Referenzprojekte, die die jeweiligen Referenzanforderungen erfüllen: 3 Punkte. Für die Nennung nur eines Referenzprojekts pro Referenzanforderung können deshalb keine Punkte erzielt werden, da dies bereits zum Nachweis der Mindestbedingungen erforderlich ist. Punkte können nur für Referenzprojekte erzielt werden, die zusätzlich zum Nachweis der Mindestbedingungen genannt werden können.
Wenn ein Referenzprojekt mehrere der Referenzanforderungen (1) bis (5) erfüllt, wird das Projekt bei jeder erfüllten Referenzanforderung gewertet.
Hinweis für Bewerbergemeinschaften und Bewerber mit Unternehmern mit Eignungsleihe: Die Referenzanforderungen müssen von dem Unternehmen/Büro nachgewiesen werden, das im Falle der Zuschlagserteilung den betreffenden Bereich übernehmen soll.
Insgesamt können daher für Referenzen maximal 15 Punkte erzielt werden.
b) Zertifiziertes Qualitätsmanagement: 1 Punkt, zertifiziertes Umweltmanagementsystem: 1 Punkt.
Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn ein Mitglied über eine Zertifizierung verfügt. Verfügen beide Mitglieder jeweils über ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem, kann gleichwohl nur 1 Punkt erzielt werden. Entsprechendes gilt, wenn beide Mitglieder über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem verfügen. Wenn bei einer Bewerbergemeinschaft ein Mitglied über ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem und ein anderes Mitglied über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem verfügt, werden 2 Punkte vergeben. Entsprechendes gilt für Bewerber mit Nachunternehmen.
Insgesamt können daher bei den Auswahlkriterien maximal 17 Punkte erzielt werden. Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden die vier Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit der höchsten Punktzahl. Bei Punktegleichstand werden auch mehr zugelassen. Näheres ist in den Vergabeunterlagen geregelt, die unter dem unter 1.3 angegebenen Link zur Verfügung gestellt werden.
Ggfs. Verlängerung des Leistungszeitraums.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe (§ 47 VgV) müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen abgeben:
• Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen.
• Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB).
• Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
• Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
• Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
• Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
• Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i. S. v. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSorgPflG) vorliegt.
• Angabe des Berufs-/Handelsregisters und der Registernummer.
• Nur von Bewerbern und jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzugeben:
Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils geltenden Fassung.
• Nur bei Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaftserklärung mit Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung und Angabe eines bevollmächtigten Vertreters und Darstellung, welches Unternehmen/Büro welchen Bereich übernimmt und wie die Zusammenarbeit erfolgen soll
• Nur, wenn Unterauftragnehmer oder Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe (§ 47 SektVO) eingesetzt werden sollen: Darstellung, welches Unternehmen/Büro welchen Bereich übernimmt und wie die Zusammenarbeit erfolgen soll.
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen abgeben:
• Eigenerklärung über den Umsatz (netto) in den Jahren 2020, 2021 und 2022 im Bereich der zu vergebenden Leistungen.
• Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung.
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft müssen entweder eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 5 Mio. € für Personenschäden und mind. 5 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden, jeweils zweifach maximiert pro Jahr, nachweisen oder erklären, dass eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Falle der Zuschlagserteilung vor der Zuschlagserteilung abgeschlossen wird.
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen abgeben:
• Eigenerklärung zu Referenzen.
• Eigenerklärung Mitarbeitern.
Unter „möglicherweise geforderte Mindeststandards“ muss folgender Text eingetragen werden:
Eigenerklärung zu Referenzprojekten und Mitarbeitern, die nachfolgend genannten Mindestbedingungen erfüllen:
(1) Referenz Planung der Modernisierung eines Fernwärmenetzes
Eigenerklärung, dass die wesentlichen Grundleistungen der LPH 1 bis 4 der HOAI für die Modernisierung eines Fernwärmenetzes, beispielsweise Umstellung von Dampf auf Heißwasser, im Zeitraum 01.01.2013 bis zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge erbracht wurden. Das Fernwärmenetz muss mindestens 100 GWh thermische Arbeit und insgesamt mindestens 500 Anschlüsse für Gewerbe und Haushalte umfassen.
(2) Referenz Planung der Integration einer Großwärmepumpe in eine Netzinfrastruktur
Eigenerklärung, dass die wesentlichen Grundleistungen der LPH 1 bis 4 der HOAI für die Integration einer Großwärmepumpe mit mindestens 10 MW thermischer Leistung in eine Netzinfrastruktur im Zeitraum 01.01.2018 bis zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge erbracht wurden.
(3) Referenz Planung der Integration eines Wärmespeichers in eine Netzinfrastruktur
Eigenerklärung, dass die wesentlichen Grundleistungen der LPH 1 bis 4 der HOAI für die Integration eines Wärmespeichers mit mindestens 1.000 m³ in eine Netzinfrastruktur im Zeitraum 01.01.2013 bis zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge erbracht wurden.
(4) Referenz Planung der Integration einer Erzeugungsanlage in eine Netzinfrastruktur
Eigenerklärung, dass die wesentlichen Grundleistungen der LPH 1 bis 4 der HOAI für die Integration einer Geothermieanlage, einer Power-to-Heat-Anlage zur Umwandlung überschüssiger erneuerbarer Energie in Wärme oder einer Biomasse-Anlage mit jeweils mindestens 10 MW thermischer Leistung in eine Netzinfrastruktur im Zeitraum 01.01.2013 bis zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge erbracht wurden.
(5) Referenz Erstellung eines Transformationsplans
Eigenerklärung, dass ein Transformationsplan für ein Fernwärmenetz mit Integration von Erzeugungsanlagen und Speichermedien im Rahmen der Wärmeleitplanung für eine Kommune oder ein Teilgebiet einer Kommune für den Zeithorizont bis 2040 oder früher im Zeitraum 01.01.2018 bis zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge erstellt wurde.
(6) Eigenerklärung zu Mitarbeitern
Es müssen mindestens 10 vollzeitäquivalente Ingenieure oder Personen mit vergleichbarer Qualifikation zur Verfügung stehen, die insgesamt die Themen Verfahrenstechnik, Maschinenbau, Elektrotechnik und Versorgungstechnik abdecken. Dies kann beispielsweise auch durch einen Umweltingenieur oder einen Physiker erfolgen.
Es muss nicht für jede der unter (1) bis (5) genannten Referenzanforderungen ein separates Referenzprojekt angegeben werden. Wenn beispielsweise ein Referenzprojekt sowohl die Anforderungen unter (1) als auch die unter (3) abdeckt, kann bei (1) und (3) dasselbe Referenzprojekt eingetragen werden.
Für alle Referenzen muss im Teilnahmeantrag ein Ansprechpartner des Referenzgebers für Rückfragen angegeben werden. Zudem muss dem Teilnahmeantrag für jede Referenz eine aussagekräftige Projektbeschreibung beigefügt werden.
Hinweis für Bewerbergemeinschaften und Bewerber mit Unternehmern mit Eignungsleihe: Die Referenzanforderungen müssen von dem Unternehmen/Büro nachgewiesen werden, das im Falle der Zuschlagserteilung den betreffenden Bereich übernehmen soll.
Für jeden Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft muss die Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils geltenden Fassung (Sanktions-VO) mit dem Angebot abgegeben werden. Die Eigenerklärung wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags und die Abgabe eines Angebots erforderlichen Vergabeunterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden.
Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge oder Angebote stattdessen unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die – anonymisierten – Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Vergabeunterlagen werden nur auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst auf der Vergabeplattform informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote zu beachten sind.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Angaben und Unterlagen nach Maßgabe von § 51 Abs. 2 bis 4 SektVO nachzufordern. Bewerber/Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass fehlende Angaben oder Unterlagen nachgefordert werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer gestellt werden, solange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).