Sanierung und Nutzungsänderung Schnitzerstadl Bernbeuren
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bernbeuren
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Postleitzahl: 86975
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bernbeuren.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung und Nutzungsänderung Schnitzerstadl Bernbeuren
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude
entsprechend HOAI Teil 3, Abschnitt 1
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle in 86975 Bernbeuren, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Gemeinde Bernbeuren beabsichtigt den um 1900 errichteten und unter Ensembleschutz stehenden Schnitzerstadl zu sanieren und einer neuen Nutzung zuzuführen.
In Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Denkmalpflege und der Gemeinde Bernbeuren wurde ein kommunales Denkmalkonzept entwickelt, um einen Einzelhandel in das Gebäude zu integrieren und den Abriss und einen Neubau zu verhindern. Das Architekturbüro Peter Haimerl . Architektur, München wurde in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Kayser+Böttges, Barthel+Maus Ingenieure und Architekten GmbH, München mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie beauftragt, die den Vergabeunterlagen beiliegt. Die Studie wurde vom Gemeinderat als Grundlage der weiteren Planung beschlossen.
Das Konzept sieht vor, die bestehende Konstruktion inkl. Dach und der Außenhülle des 2-geschossigen Stadls zu erhalten und zu ertüchtigen.
Im Bereich des stützenfreien Obergeschosses sollen die Flächen für eine Nutzung als Nahversorger (ca. 300 m²), einer Bäckereifiliale (ca. 100 m²) und einer Metzgereifiliale (ca. 70 m²) nachgewiesen werden. Im massiven Erdgeschoss soll neben den Lager- und Nebenräumen der darüberliegenden Nutzungen zusätzlich eine gewerbliche Mieteinheit mit insgesamt ca. 200 m² Fläche entstehen. Insgesamt sollen ca. 1.000 m² Nutzungs- und Verkehrsflächen nachgewiesen werden.
Das Projekt steht im öffentlichen Interesse und ist mit dem Auftraggeber der Gemeinde Bernbeuren zu entwickeln und gegenüber der Bürgerschaft darzustellen. Die Planung und Ausführung des Projekts sind detailliert mit dem Landesamt für Denkmalpflege abzustimmen. Die Maßnahme wird öffentlich gefördert:
- E-Fond Denkmalamt
- KfW-Förderung (energetische Sanierung)
- Amt für Ländliche Entwicklung (Ale Obb. – „Innen statt Außen“)
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude entsprechend HOAI Teil 3, Abschnitt 1, Leistungsphasen 1-9 für die Sanierung und Nutzungsänderung. Die Beauftragung erfolgt nach § 33 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe die Leistungsphase 1 und 2 beauftragt, die als Grundlage für die Finanzierung und einer Beschlusslage dient. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden. Die Mitarbeit an Verwendungsnachweisen für die öffentlichen Förderungen wird vorausgesetzt.
Nach derzeitigem Kenntnisstand stuft der Auftraggeber die Objektplanung Gebäude in die Honorarzone III ein. Als Baukostenobergrenze hat die Gemeinde die voraussichtlichen Erstellungskosten (Kgr. 300 + 400, netto) von 2,44 Mio. EUR festgelegt. Eine ständige Kostenkontrolle ist aufgrund der komplexen Fördermittelsituation und der denkmalschützerischen Lage erforderlich. Hierzu ist eine intensive Begleitung durch die Bauleitung vor Ort zwingend. Eine Überschreitung der Baukostenobergrenze bedarf einer erneuten Beschlusslage.
Der Planungsbeginn erfolgt unmittelbar nach der Auftragserteilung im 2. Quartal 2023. Mit der Durchführung der Baumaßnahme soll Anfang/Mitte 2024 begonnen werden. Die Fertigstellung der Baumaßnahmen soll Ende Mai 2025 erfolgen, die Inbetriebnahme erfolgt Anfang Juli 2025.
Die Bewertung erfolgt anhand folgender Kriterien; je Kriterium ist maximal die in Klammern angegebene Punktzahl erreichbar:
1. Erfahrung in Planung und Ausführung von Referenzprojekten mit vergleichbaren Planungs- und Beratungsanforderungen:
1.1. Bauvorhaben vergleichbarer Größe (20 Punkte),
1.2. Art der Bauaufgabe: Umbau / Sanierung (10 Punkte),
1.3. Bauvorhaben im Denkmalschutz (10 Punkte)
1.4 Planung und Ausführung von öffentlich geförderten Bauvorhaben (mit Erfordernis Verwendungsnachweis) und Ausschreibung der zu vergebenden Leistungen nach VOB/A oder vergleichbar (10 Punkte)
2. Anzahl Mitarbeiter (10 Punkte).
Der jeweilige Bewertungsmaßstab ist in der Eignungsmatrix definiert. Die Eignungsmatrix ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach objektiver Auswahl der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, wird unter diesen Bewerbern die Auswahl per Los getroffen (§ 75 Abs. 6 VgV).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärung des Bewerbers (natürliche Personen, juristische Personen, Bewerbergemeinschaften) zur beruflichen Befähigung für den Projektverantwortlichen (siehe Bewerberbogen). Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ für den Projektverantwortlichen gemäß dem Baukammergesetz (BauKaG) vom 9.5.2007. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist und im Auftragsfall die Vorgaben der Art. 2 BauKaG erfüllt sind.
a) Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung im Bewerberbogen:
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3,0 Mio. EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 1,0 Mio. EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
a) Eigenerklärung zu Referenzprojekten des Bewerbers in der Anlage Referenzliste:
Referenzen werden nur gewertet, wenn zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung zumindest die Leistungsphasen 2-8 vom Bewerber erbracht worden und abgeschlossen sind (Mindestanforderung). Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen die Projektbearbeitung der Leistungsphase 8 im Jahr 2013 oder später erfolgt ist und diese bis zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung abgeschlossen wurde (Mindestanforderung). Die Referenzprojekte Objektplanung Gebäude müssen mind. der Honorarzone III zugeordnet sein (Mindestanforderung).
Es werden alle Referenzprojekte gewertet, deren Urheberschaft und / oder Projektbearbeitung (Projektverantwortung / Projektleitung) den sich bewerbenden Personen zuzurechnen ist. Ist die Projektbearbeitung in einem anderen Büro erfolgt, ist für die Bewertung eine Bestätigung des beauftragten Büros über eine verantwortliche Bearbeitung als Projektleiter für die sich bewerbende Person erforderlich und der Bewerbung beizulegen.
Für die Referenzprojekte sind jeweils die im Formblatt Referenzliste abgefragten Angaben zu machen. Bewerber-/Bietergemeinschaften geben an, welches Mitglied die Leistungen erbracht hat.
b) Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers im Bewerberbogen: Anzugeben ist die Anzahl der Mitarbeiter und der Führungskräfte für die Jahre 2020, 2021 und 2022, die im Bereich Planung (technische Mitarbeiter) tätig sind, ohne Praktikanten, Sekretariat und dergleichen. Teilzeitkräfte sind auf Vollzeitkräfte (40 h Woche) umzurechnen und auf zwei Dezimalstellen kaufmännisch zu runden.
Siehe III.1.1) dieser Bekanntmachung.
a) Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 124, 124 GWB vorliegen (Eigenerklärung im Bewerberbogen oder EEE).
Zusätzlich hat er anzugeben, ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist (Eigenerklärung im Bewerberbogen).
b) Grundlage für die Beauftragung wird das Vertragsmuster des Auftraggebers.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Als Bewerbung ist der III.6_Bewerberbogen, die Anlage Referenzliste, die Anlage III.9_Bewerbergemeinschaft (falls zutreffend), die Anlage III.7_Eignungsleihe (falls zutreffend) und die III.8_Verpflichtungserklärung (falls zutreffend) einzureichen. Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform eingestellt.
Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Bewerbungen können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil der Bewerbung auf die Plattform hochzuladen. Zur Einreichung der Bewerbung muss auf der Plattform in einem entsprechenden Fenster der Vor- und Nachname der Person, die die Bewerbungsabgabe erklärt, angegeben werden (Textform). Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für die Bewerbung nicht erforderlich.
Nicht fristgerecht eingereichte Bewerbungen bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
b) Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind über die Vergabeplattform einzureichen. Fragen zum Teilnahmewettbewerb, die nicht sechs Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Die Antworten auf Fragen von Bewerbern werden ausschließlich über die Vergabeplattform veröffentlicht, ebenso etwaige Änderungen der Bewerbungsunterlagen. Die Bewerber haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren;
c) Die Nachforderung unternehmensbezogener Unterlagen nach § 56 Abs. 2 VgV wird vorbehalten. Die Bewerber haben keinen Rechtsanspruch auf Nachforderung. Angaben und Nachweise, die von der Vergabestelle nach Ablauf der Teilnahmefrist verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Angaben und Nachweise nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird die Bewerbung ausgeschlossen;
d) Bewerbergemeinschaften werden wie ein Einzelbewerber behandelt (§ 43 Abs. 2 S.1 VgV) und legen eine gemeinsame Referenzliste vor. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft, die zugleich eine Bewerbung als Einzelbewerber oder Mitglied einer anderen Bewerbergemeinschaft einreichen, sind unzulässig. Eine Mehrfachbeteiligung kann zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und einem Ausschluss aller Angebote, an dem das betreffende Unternehmen beteiligt ist, führen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80438
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass der geltend gemachte Vergabeverstoß spätestens 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bernbeuren
Postleitzahl: 86975
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bernbeuren.de/