Beratung und Unterstützung im Bereich des BSI-Grundschutzes für die EU-Zahlstelle im StMELF Referenznummer der Bekanntmachung: 2022SQ000003
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8921820
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stmelf.bayern.de/
Adresse des Beschafferprofils: http://www.stmelf.bayern.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beratung und Unterstützung im Bereich des BSI-Grundschutzes für die EU-Zahlstelle im StMELF
Die Zahlstelle ist aufgrund von EU-Vorgaben im Bereich der Informationssicherheit gemäß BSI-Grundschutz zu zertifizieren. Für die Beratung und Umsetzung der Maßnahmen im Zusammenhang mit der Zertifizierung ist externe Beratung und Unterstützung notwendig.
Im Rahmen der Ausschreibung wird ein externer Dienstleister gesucht, der den Auftraggeber beim Betrieb eines ISMS nach ISO27001 auf Basis des IT-Grundschutz des BSI unterstützt. Folgende Leistungsbereiche stellen die Schwerpunkte dar:
• Projektmanagement, Kontrolle des Projektfortschrittes
• Beratung des Managements, Weiterentwicklung bestehender ISMS-Prozesse
• Operative Unterstützung des ISB
• Operative Unterstützung der Bausteinzuständigen bei ITGS-Check
• Erstellung und Fortschreibung von IT-Sicherheitsrichtlinien
• Qualitätssicherung und Revision von Leistungsergebnissen
• Beratung und weitere Tätigkeiten zur Unterstützung der Umsetzung und Dokumentation von Maßnahmen des BSI Grundschutzkompen-diums
• Durchführung von bzw. Unterstützung bei internen ISMS-Audits
• Durchführung von Penetrationstests
• sowie optional: Durchführung von Schulungen oder Sensibilisierungen im Be-reich IT-Grundschutz nach BSI
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beratung und Unterstützung im Bereich des BSI-Grundschutzes für die EU-Zahlstelle im StMELF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gäufelden
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71126
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bewerber haben eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB sowie ggf. zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB und eine Eigenerklärung russische Unternehmen sowie eine Schutzerklärung bzgl. Scientology
mit dem Angebot einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
oder
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union