Ausführungsplanung (LPH 5 – 9) und Bau des Gebäudes für BioCampus MultiPilot Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-ZVH-14
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Straubing
NUTS-Code: DE223 Straubing, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94315
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausführungsplanung (LPH 5 – 9) und Bau des Gebäudes für BioCampus MultiPilot
Der ZVH schreibt gesamthafte Erbringung der Ausführungsplanung (LPH 5 - 9) und Bau des Gebäudes für eine Mehrzweckdemonstrationsanlage (BioCampus MultiPilot (BMP)) aus. Der ZVH schreibt mit dieser Ausschreibung die Gesamtheit aller Planungs-, Liefer-, Bau- und Dienstleistungen (Architektur/ Objektplanung, öffentliche Erschließung, Tiefbau, Rohbau, Ausbau, TGAE, Außenanlagenarbeiten, Bau, Bauüberwachung) aus, die zur Realisierung eines entsprechend der Ergebnisse der Genehmigungsplanung vollumfänglich funktionsfähigen Gebäudes notwendig sind.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der ZVH schreibt die
Ausführungsplanung (LPH 5 – 9) und Bau des Gebäudes
für eine Mehrzweckdemonstrationsanlage
(BioCampus MultiPilot (BMP)) im Hafen Straubing-Sand
aus.
Als Grundlage der Ausschreibungsgegenstandes dienen die Unterlagen der Genehmigungsplanung (in Anlehnung an die HOAI LPH 1 – 4). Zusätzlich sind bei der Ausführung des Projektes die Ergebnisse des Basic Engineerings der Prozesstechnik zu beachten.
Der Auftraggeber schreibt mit dieser Ausschreibung die Gesamtheit aller Planungs-, Liefer-, Bau- und Dienstleistungen (Architektur/ Objektplanung, öffentliche Erschließung, Tiefbau, Rohbau, Ausbau, TGAE, Außenanlagenarbeiten) aus, die zu Realisierung eines entsprechend der Ergebnisse der Genehmigungsplanung vollumfänglich funktionsfähigen Gebäudes notwendig sind.
Im Wesentlichen umfasst der Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens alle notwendigen Planungs-, Liefer- und Bauleistungen, die
• zur Ausführungsplanung und -überwachung in Anlehnung an die, jedoch nicht in zwingender, vollständiger und ausschließlicher, Ausführung der LPH 5 – 9 für die Leistungsbilder (Grundleistungen und besondere Leistungen)
o Objektplanung Gebäude und Innenräume § 34 in Verbindung mit Anlage 10
o Fachplanung Tragwerk § 51 in Verbindung mit Anlage 14
o Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung § 55 in Verbindung mit Anlage 15
gemäß der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) in der Fassung von 2021 oder jünger;
• zur Erschließung und Vorbereitung des zukünftigen Grundstückes der BMP (KG 200 gemäß DIN 276) (im Allgemeinen alle mit der Erschließung und Fundamentierung verbundene Teilleistungen des Fachgewerkes Tiefbau);
• zur Errichtung aller Gebäude und bautechnischen Anlagen auf dem Grundstück
(KG 300 gemäß DIN 276) (im Allgemeinen alle mit dem Gebäudebau verbundene Teilleistungen der Fachgewerke Rohbau und Ausbau);
• zur Realisierung der Technischen Gebäudeausrüstung (KG 400 gemäß DIN 276) ohne die nutzerspezifischen Anlagen der Prozesstechnik (KG 470 gemäß DIN 276) (im Allgemeinen alle mit dem Gebäudebau verbundene Teilleistungen des Fachgewerkes technische Gebäudeausrüstung TGAE);
• zur Realisierung der Straßen, Wege, Stellplätze, Umfahrungen, wassertechnischen und sonstigen zum sicherheits- und vorschriftsgemäßem Betrieb der BMP notwendigen bautechnischen Infrastruktur (KG 500 gemäß DIN 276) ohne Wasserflächen und sonstigen Maßnahmen für Außenanlagen und Freiflächen wie Begrünung (KG 580 und KG 590 gemäß DIN 276) (im Allgemeinen alle mit der Realisierung der Außenanlagen verbundene Teilleistungen des Fachgewerkes Tiefbau);
notwendig sind.
Ferner gehört zum Gegenstand dieser Ausschreibung die Gesamtheit aller den Planer der Prozesstechnik unterstützende Planungs-, Liefer-, Bau- und Dienstleistungen, die für eine vollständige Integration der Prozesstechnik in das Gebäude notwendig sind. Die Einzelheiten des Leistungsumfanges, der Abgrenzungen einzelner Teile und der Schnittstellen sind der Anlage V2 - Leistungsbeschreibung (Textteil und Anhänge) zu entnehmen.
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes erfolgt die Bewerberauswahl dreistufig.
Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber gemäß Ziffern III.1.1 bis
III.1.3 der Auftragsbekanntmachung geeignet ist, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei Bewerber die erforderliche Eignung aufweisen, anhand der Auswahlkriterien beurteilt, wer unter den grundsätzlich als geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Die Auswahl des Bieterkreises, mit welchem die Vergabestelle schließlich in Verhandlungen treten wird, erfolgt anhand der von den Bietern unter der Rubrik Auswahlkriterien benannten Referenzen. Die Bewertung der Referenzen erfolgt nach verschiedenen Kriterien. Für jedes Kriterium werden die Angaben der Bewerber von der Vergabestelle mit Punkten bewertet. Für die Angebots- und Verhandlungsphase werden drei bis maximal sieben Bewerber ausgewählt, die in Summe über alle Kriterien die höchsten Punktzahlen erzielt haben. Sofern die maximale Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter aufgrund eines Punktegleichstands überschrit-ten wird, entscheidet das Los.
Für die Auswahl werden je Bewerber lediglich die beiden benannten Mindestreferenzen sowie eine weitere als priorisiert gekennzeichnete Referenz berücksichtigt. Die Vorlage von mehr als drei Referenzen (Mindestreferenzen und eine weitere Referenz) ist nicht gewünscht. Es werden nur die in dem von der Vergabestelle vorgegebenen Teilnahmeantrag angegebene Referenzen bewerten. Die betreffenden Mindestreferenzen müssen aus den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren (Abnahme der Leistungen frühestens am 1. Januar 2018; bei Referenzen der aktuell laufenden Projekte, bei denen zum Zeitpunkt der Referenzabgabe mindestens der Baubeginn erfolgt ist, ist das Quartal und Jahr der voraussichtlichen Abnahme der Leistung anzugeben) sein. Die weitere als priorisiert gekennzeichnete Referenz muss ebenfalls aus den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren (Abnahme der Leistungen frühestens am 1. Januar 2018; bei Referenzen der aktuell laufenden Projekte, bei denen zum Zeitpunkt der Referenzabgabe mindestens der Baubeginn erfolgt ist, ist das Quartal und Jahr der voraussichtlichen Abnahme der Leistung anzugeben) sein.
Auswahlkriterium 1 – Branchenbereich der Projektes (max. 30 Punkte je Referenz)
Bewertet wird der Branchenbereich, dem die Referenz jeweils zuzurechnen ist.
Die Bewertung der Referenzen erfolgt jeweils nach folgender Maßgabe:
Gebäude/Bauwerk aus dem Bereich Lebensmittel-/Futtermitteltechnologie: 10 Punkte
Gebäude/Bauwerk aus dem Bereich pharmazeutische Technologie: 20 Punkte
Gebäude/Bauwerk aus dem Bereich industrielle Biotechnologie: 30 Punkte
Auswahlkriterium 2 – Auftragswert der bearbeiteten Leistungen (max. 20 Punkte je Referenz)
Bewertet wird der bei Erbringung der Referenzleistung erzielte Netto-Auftragswert für die Gesamtheit der durch den Bewerber bei der Projektbearbeitung erbrachten Leistungen. Die genaue oder qualitative/prozentuale Aufteilung des Gesamtauftragswertes auf die Planungs-, Dienst- und Bauleistungen ist ausdrücklich erwünscht jedoch nicht zwingend.
Die Bewertung der Referenzen erfolgt jeweils nach folgender Maßgabe:
Netto-Auftragswert weniger als [Betrag gelöscht] EUR: 0 Punkte
Netto- Auftragswert zwischen [Betrag gelöscht] EUR bis [Betrag gelöscht] EUR: 5 Punkte
Netto- Auftragswert zwischen [Betrag gelöscht] EUR bis [Betrag gelöscht] EUR: 10 Punkte
Netto- Auftragswert zwischen [Betrag gelöscht] EUR bis [Betrag gelöscht] EUR: 15 Punkte
Netto- Auftragswert von mehr als [Betrag gelöscht] EUR: 20 Punkte
Auswahlkriterium 3 – Bearbeitete Leistungsbereiche (max. 50 Punkte je Referenz)
Bewertet wird der/werden die durch den Bewerber bearbeiteten Teilbereiche des jeweiligen Referenzprojektes. Mit der Bearbeitung ist die Zuständigkeit des Bewerbers für die Planungs-,
und/oder Dienst- und/oder Bauleistungen für die Gesamtheit der Materialien, Arbeitsschritte, Ausrüstungen, Prüfungen-, Kontrollen und Freigaben, etc. bis zur Realisierung vollständiger Funktionsfähigkeit dieses Teilbereiches gemeint.
Die Bewertung der Referenzen erfolgt jeweils nach folgender Maßgabe:
Bearbeiteter Teilbereich „Objektplanung“: 10 Punkte
Bearbeiteter Teilbereich „Fachplanung TGAE“: 5 Punkte
Bearbeiteter Teilbereich „Tiefbau“: 10 Punkte
Bearbeiteter Teilbereich „Hochbau und/oder Rohbau“: 10 Punkte
Bearbeiteter Teilbereich „Technische Gebäudeausrüstung, Elektro“: 10 Punkte
Bearbeiteter Teilbereich „Baustellenmanagement/Bauüberwachung“: 5 Punkte
Der Bewerber hat die Möglichkeit, mehrere bearbeitete Teilbereiche im Rahmen der jeweiligen beigefügten Referenz zu benennen. Die Punkte werden je bearbeiten Teilbereich kumulativ berücksichtigt. Insgesamt können in diesem Kriterium somit maximal 50 Punkte je Referenz erzielt werden.
Insgesamt können für die maximal drei zu benennenden Referenzen 300 Punkte (3 x 100 Punkte) erreicht werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorbemerkungen.
Die Eignung ist - soweit nachfolgend nichts Abweichendes angegeben ist - für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirschfatlichen und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird.
Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU VOB/A und § 6e EU Abs. 6 VOB/A vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
Hinsichtlich des Nachweises der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist es nicht erforderlich, dass das Unternehmen, dessen Kapazitäten im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch genommen werden, die ausgeschriebenen Leistungen erbringt.
Zum Nachweis formaler Leistungsfähigkeit sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Erklärungen zum Belegen des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister abzugeben:
• Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU VOB/A
• Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A,
• Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG),
• Eigenerklärung gemäß § 21 SchwarzArbG,
• Eigenerklärung gemäß § 21 AEntG,
• Eigenerklärung Bezug Russland
• Eigenerklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch von der Komplementär GmbH)
Zum Nachweis wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Erklärungen abzugeben:
• Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
• Eigenerklärung, dass spätestens zum Leistungsbeginn eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 10 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden geschlossen wird. Bei Bewerbergemeinschaften besteht die Anforderung nur für mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft.
Hierbei gilt folgende Mindestanforderung: Der durchschnittliche Gesamtumsatz der vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR Netto betragen. Bei Bewerbergemeinschaften ist hier der Umsatz in Summe über alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft relevant.
Zum Nachweis technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Erklärungen abzugeben:
• Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens, die Angabe der technischen Fachkräfte in Bereichen Objekt- und Fachplanung, Projekt- und Baustellenmanagement und Bauausführung in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.
• Eigenerklärung über das Vorliegen von mindestens zwei Referenzen über die Ausführung vergleichbarer Leistungen.
Eigenerklärung über das Vorliegen von mindestens zwei Referenzen über die Erbringung von Planungs-, Liefer-, Bau- und Dienstleistungen von Projekten "Industriebau" für Gebäude aus dem Bereich Lebensmittel-/Futtermitteltechnologie, oder pharmazeutische Technologie oder industrielle Biotechnologie (nicht Biogasanlagen, Klär-/Kompostierwerk, Entsorgungsbetriebe) in den letzten fünf Jahren (Abnahme der Leistungen frühestens am 1. Januar 2018; bei Referenzen der aktuell laufenden Projekte, bei denen zum Zeitpunkt der Referenzabgabe mindestens der Baubeginn erfolgt ist, ist das Quartal und Jahr der voraussichtlichen Abnahme der Leistungen anzugeben). Bei Bewerbergemeinschaften besteht die Anforderung nur für mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft.
Bitte beachten Sie, dass die Referenzen über die Erbringung von ausschließlich Dienstleistungen (Projektmanagement/Steuerung) ohne die Erbringung von eigenen Planungsleistungen (Objekt- und/oder Fachplanung) und/oder von ausschließlich Bauleistungen nach einer vollständig abgeschlossenen Planung diesem Kriterium nicht genügen und nicht gewertet werden. Ebenso werden die Referenzen über die Erbringung von ausschließlich Planungsleistungen (Objekt- und/oder Fachplanung) ohne die Erbringung von Bauleistungen und/oder Dienstleistungen (Projektmanagement/Steuerung) von der Wertung ausgeschlossen.
(1) Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2) ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Auftragnehmer für die Auftragsausführung.
(2) Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bietergemeinschaft eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Aufgabenteilung der Bietergemeinschaft für den Auftragsfall organisatorisch dargestellt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Weiterhin ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Abschluss des Verfahrens durch Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt eines Beschlusses des bayerischen Landtages zum Haushalt 2023 über die zusätzliche Förderung des BMP. Die Mittel sind in dem vom Ministerrat beschlossenen Regierungsentwurf zum Haushalt 2023 veranschlagt. Ein Zuschlag an einen Bieter kann erst nach Vorliegen des vorgenannten Landtagsbeschlusses – und damit der Sicherung der Finanzierung des Vorhabens – erfolgen. Andernfalls wird das Verfahren aufgehoben.
Ferner ist zu beachten: ungeachtet vorheriger Regelungen steht die Zuschlagserteilung unter dem Vorbehalt der Einhaltung der Kostenobergrenze für das Gesamtvorhaben. Wird im Laufe dieses Vergabeverfahrens für den Auftraggeber ersichtlich, dass der auf dieses Vergabeverfahren entfallender Teil der Kosten den geschätzten Wert von 23,53 Mio.€ wesentlich übersteigt und damit die Einhaltung der Kostenobergrenze des Gesamtvorhabens wesentlich gefährdet, behält sich der AG das Recht vor, das Vergabeverfahren aufzuheben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.