Städtebauliche Entwicklung der Gemeinde Neuschönau, Ortskernsanierung - BA 1 "Oberer Kirchplatz" Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuschönau
NUTS-Code: DE225 Freyung-Grafenau
Postleitzahl: 94556
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.neuschoenau.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Städtebauliche Entwicklung der Gemeinde Neuschönau, Ortskernsanierung - BA 1 "Oberer Kirchplatz"
Planungsleistungen nach HOAI 2021, Teil 3 - Objektplanung, Abschnitt 4 - Verkehrsanlagen
Die Gemeinde Neuschönau plant, in Zusammenarbeit mit der Regierung von Niederbayern, den Ortskern städtebaulich zu entwickeln.
Dazu wurde im Jahre 2022 eine Vorstudie in Auftrag gegeben, auf deren Basis der Gemeinderat die weiteren Planungsschritte in die Wege geleitet hat.
Das Plangebiet liegt im Zentrum der Ortschaft Neuschönau.
Es wird begrenzt durch die Kaiserstraße, vom Hangwerg, vom Rathaus, vom Friedhof und vom Bäckerweg.
Die Plangebietgröße des BA 1 beträgt insgesamt ca. 3.400,00 m².
Gegenstand des Verhandlungsverfahrens sind Planungsleistungen nach HOAI Teil 3 Objektplanung Abschnitt 4 Verkehrsanlagen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
1. Städtebauliche Situation:
1.1 Lage im Dorf
Das Plangebiet liegt im Zentrum der Ortschaft Neuschönau.
Es wird begrenzt durch die Kaiserstraße, vom Hangweg, vom Rathaus, vom Friedhof und vom Bäckerweg.
Die Plangebietsgröße des BA 1 beträgt insgesamt ca. 3.400,00 m².
1.2 Ist-Zustand
Als unmittelbarer Ortskern gilt der Bereich um die Kirche St. Anna, dem direkt nördlich angrenzenden Friedhof, dem Rathaus mit dem neuen Bürgersaal und Infozentrum mit barrierefreien Zugang, dem Lebensmittelmarkt Edeka, dem Sparkassengebäude, einer freien Tankstelle sowie dem Gasthof Euler.
Der Ortsmitte fehlt es an klarer Strukturierung, geordnete Parkierung, qualitätsvolle Gestaltung und Aufenthaltsmöglichkeiten.
Zudem bestehen kein Flächen für gemeinschaftlich-soziale Veranstaltungen.
Der Ortskern ist duch seine topographische Hanglage mit ca. 8 bis 11 % Gefälle nur bedingt barrierefrei zu gestalten.
Die hochfrequentierte Durchgangsstraße "Kaiserstraße" (Kreisstraße) zum Nationalparkzentrum Lusen kreuzt mit geringem Attraktivitätspotential den Dorfplatz.
Ein angrenzendes, leerstehendes 2-stöckiges Pfarrhaus begrenzt nach Osten die Einfassung des Dorfplatzes und ermöglicht gemeinsam mit Rathaus, Kirche, Bäckerei und ehemaligen Gasthof ein geschlossenes Ensemble.
1.3 Planungrechtliche Situation
Im Rahmen der städtebaulichen Sanierung ist eine Aufstellung eines Bebauungsplanes nicht beabsichtigt.
Im Falle einer Durchführung wird diese gegenständig beauftragt.
1.4 Verkehrstechnische Situation
Die Hauptverkehrsachse von Neuschönau ist die von Grafenau heranführende Kreisstraße FRG 5.
Sie ist die Hauptzufahrtsstraße zu den Einrichtungen des Nationalparkzentrum Lusen (Hans-Eisemann-Haus mit Tierfreigelände, Baumwipfelpfad) und daher gekennzeichnet durch ein hohes Aufkommen an Tagesgästen, insbesondere an den Wochenenden.
Im Ort trägt sie die Bezeichnung "Kaiserstraße" und weiterführend in Richtung Nationalparkzentrum Lusen und nach Freyung die Bezeichnung "Böhmstraße".
Die Durchgangsstraße nimmt den Hauptverkehr auf, der von Süden zum Nationalparkzentrum Lusen und weiter nach Freyung bzw. zurück in Richtung Grafenau gerichtet ist.
Dieser Durchgangsverkehr verläuft ohne jedwede Entlastung und Entlastungsmöglichkeit mitten durch den Ortskern und bringt eine Reihe von verkehrsbedingten Problemen mit sich, zu denen etwa die Geräuschkulisse und der Emissionspegel zählen.
Nicht zu unterschätzen ist das nicht selten zu beobachtende, nicht immer geschwindigkeitsangepasste, lärmerzeugende und beschleunigungsfreudige Fahrverhalten von Verkehrsteilnehmern.
Der nördlich vom Friedhof und Rathaus kommende- und gehende Fahrverkehr wird über die Hangstraße zwischen Rathaus- und Kirchenprotal hindurch Richtung Kaiserstraße erschlossen.
Es besteht die Möglichkeit und die Absicht diesen Fahrverkehr über die Verbindungsstraße nördlich zwischen Kirche und Friedhof einspurig abzuleiten.
2. Anlass, Zweck und Ziel der Planung
2.1 Anlass der Planung
2015 wurde im Rahmen eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes ISEK und mit der Fortführung im Jahre 2021 ein Gesamtkonzept zur Entwicklung der Gemeinde Neuschönau erstellt.
Im Konzept wurden Defizite, Problemfelder und Chancen zur Profilbildung erkannt und Lösungen vorgeschlagen.
Einige Punkte wurden bereits umgesetzt.
Dazu gehören unter anderem der barrierefreie Umbau des Rathauses in ein Kultur- und Bürgerzentrum mit seinem direkten Umfeld sowie der Neubau des Bürgersaals im Jahre 2019.
Als nächster Schritt soll hiermit der direkt angrenzende Bereich vor dem Rathaus und dem Kirchenumfeld saniert werden.
2.2 Ziel und Zweck der Planung
Die im Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept ISEK definierten Defizizte im Ortszentrum sollen über zwei Bauabschnitte behoben werden.
In der Gemeinde Neuschönau hat sich im Verlauf der letzten 50 Jahre um eine vergleichsweise jungen Ortskern eine beachtliche Außenentwicklung vollzogen.
Um eine weitere Zersiedelung zu verhindern, sollte nun der bereits bestehende Trend zu einer qualitätsvollen Innenentwicklung verstärkt werden.
Die Qualität des Innenzentrums sollte in den nachfolgenden Punkten aufgewertet werden:
- Belebung der Wohnfunktion im Ortskern
- Erhalt und Stärkrung des Nahversorgungsangebotes
- bereits vorhandene oder zu erwartende Leerstände bereinigen bzw. verhindern
- eine attraktive, städtebauliche Neugestaltung
- eine touristische Aufwertung im baulichen und thematischen Sinn
- in der Ortsmitte einen Platz und eine Lokalität schaffen, die einen zentralen
Veranstaltungsort bzw. Sammelort für gemeindliche Aktivitäten und Geselligkeiten
mit Mehrzweckcharakter bereit stellt und zugleich den Durchgangsverkehr nicht
behindert
- eine verkehrstechnische Beruhigung in der Kaiserstraße schafft
- Aufhebung soweit möglich von Defiziten in der Barrierefreiheit
- fehlende Parkplätze, welche durch den Neubau des Bürgersaals entfallen sind,
wieder bereitstellen
Umsetzung des Projektes entsprechend der verfügbaren Mittel (Eigenmittel, Fördermittel).
- Vollständigkeit der vorzulegenden Nachweise und Erklärungen
- Erfahrung in Planung und Ausführung von Referenzprojekten mit vergleichbaren Planungs- und Beratungsanforderungen, Qualitäten, Ausführungsarten und beauftragten Leistungsphasen
- Qualität der Gestaltung der eingereichten Referenzprojekte oder Wettbewerbsbeiträge
- Anzahl der Mitarbeiter in den letzten drei Geschäftsjahren
- Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren
Die erreichten Punkte werden mit der angegebenen Gewichtung multipliziert, die Summe ergibt die Gesamtbewertung.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach objektiver Auswahl der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, wird unter diesen Bewerbern die Auswahl per Los getroffen (§ 75 Abs. 6 VgV)
Der Auftraggeber stuft die Objektplanung Verkehrsanlagen in Honorarzone IV, Mindestsatz ein.
Es wird ein Umbauzuschlag von 20 % vorgeschlagen.
Mitzuverarbeitende Bausubstanz wird nicht berücksichtigt und ist aus Sicht der Vergabestelle durch die Einstufung in Honorarzone IV und dem Umbauzuschlag kompensiert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung des Bewerbers, bei juristischen Personen und Bewerbergemeinschaften der für die Dienstleistung verantwortlichen Person(en) (Projektverantwortliche) zum Nachweis der beruflichen Befähigung durch Vorlage des Nachweises der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt(in)" oder "Bauingenieur(in)".
Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind in den EWR-/ WTO-/ GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, juristische Personen und Bewerbergemeinschaften, deren Projektverantwortlicher zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt(in)" oder "Bauingenieur(in)" befugt ist.
Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als "Architekt(in)" oder "Bauinenieur(in)", wer über ein Diplom, ein Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 213/55/EU entspricht.
a) Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung im Teilnahmeantrag. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme von 2,00 Mio. Euro für Personenschäden und 1,50 Mio. Euro für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Der Nachweis gilt auch erbracht durch die Vorlage einer Bestätigung der Versicherung, dass im Auftragsfall eines Versicherung mit der o. g. Deckungssummen abgeschlossen werden kann. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 3-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Nachweise dürfen mich älter als 12 Monate sein.
b) Erklärung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft zur Größe realisierter Referenzprojekte (in den der den Bewerbungsunterlagen beiliegenden Formblatt "Referenznachweis Nr.".
c) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz in den Jahren 2019, 2020 und 2021.
siehe Punkt II. 2.9
a) Auflistung von Referenzprojekten des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft (Formblatt "Referenznachweis Nr."), die mit der gestellten Aufgabe hinsichtlich Komplexität und Schwierigkeitsgrad vergleichbar sind. Es werden nur Referenzprojekte gewertet, deren Projektbearbeitung im Jahr 2017 oder später erfolgt ist. Für die Auflistung der Referenzprojekte sind die den Bewerbungsunterlagen beiliegenden Formblätter zu verwenden.
b) Darstellung von zwei Referenzprojekten aus der Referenzliste in Zeichnung, Text und Bild auf je max. vier DIN-A4-Seiten bzw. max. zwei DIN-A3-Seiten (einseitig bedruckt) zur Bewertung der Fachkunde, der Erfahrung und der gestalterischen Qualiät.
c) Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft. Anzugeben ist die Anzahl der Mitarbeiter einschließlich der Führungskräfte (ohne Praktikanten oder dergleichen) für die Jahre 2019, 2020 und 2021. Teilzeitstellen sind auf Vollzeitstellen umzurechnen. Ein aktuelles Büro-Organigramm mit namentlicher Darstellung und Funktion der Mitarbeiter ist beizulegen.
d) Eigenerklärung zur beabsichtigten Weiterbeauftragung von Teilleistungen: Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmer bedienen, so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, die weiter beauftragt werden soll, zu benennen (siehe Anlage "Eigenerklärung zu Nachunternehmen"). Die Nachunternehmen legen eine eigene "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" vor. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Nachunternehmen ist auf Anforderung nachzureichen.
e) Eigenerklärung zur Eignungsleihe: Will der Bewerber für den Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, welche in Anspruch genommen werden sollen, zu benennen (siehe Anlage "Eigenerklärung zur Eignungsleihe"). Die Unternehmen legen eine eigene "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" vor. Bei der Prüfung der Eignung des Bewerbers werden Leistungen der Eignungsleihe nur in dem Umfang und für die Bereiche der beabsichtigten Leistungsübertragung bewertet. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist auf Anordnung nachzureichen.
siehe Punkt II. 2.9
Nachweis durch Eigenerklärung des Bewerbers zur beruflichen Befähigung für den Projektverantwortlichen (siehe "Einheitliche Europäische Eigenerklärung EEE" und Teilnahmeantrag). Nachweis der Berechtigung zur Führung der geforderten Berufsbezeichnung für den Projektverantwortlichen. Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für Ihre Bewerbung, wenn Ihre Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
a) Eigenerklärung des Bewerbers zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 Abs. 1 und 2 VgV (Formblatt "Erklärung zu §§ 123, 124 GWB sowie der Richtigkeit der Angaben").
b) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welcher Art wirtschaftliche Verknüptungen mit anderen Unternehmen bestehen.
c) Grundlage für die Beauftragung werden die in einer Anlage zum Teilnahmeantrag formulierten Vertraglichen Grundlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Mit den Bewerbungsunterlagen sind der Teilnahmeantrag und die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" ausgefüllt einzureichen.
b) Die Anträge auf Teilnahme sind elektronisch mit entsprechender Kennzeichnung bei der unter Punkt I. 3 angegebenen Adresse einzureichen. Als Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbung gilt der Zeitpunkt des Eingangs bei der Einreichungsstelle. Formlose Bewerbungen und nicht rechtskräftig unterschriebene sowei nicht fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge führen zum Auschluss der Bewerbung.
c) Weitere Unterlagen über die oben verlangten Erklärungen, Nachwewise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
d) Die Nachforderung folgender Unterlagen wird vorbehalten: Bescheinigung öffentlicher und privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte, sowie weiter Nachweise zu den Erklärungen zum Teilnahmeamtrag.
e) Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
f) Hinweis für Bewerber- / Bietergemeinschaften: Der Auftrag kann an Einzelunternehmen oder an Bewerber- / Bietergemeinschaften vergeben werden. Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag die von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage: "Erklärung Bietergemeinschaft") abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlcih vertritt. Alle Mitglieder einer Bewerber- / Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch. Bewerber- / Bietergemeinschaften füllen einen gemeinsamen Teilnahmeantrag aus und legen eine gemeinsame Referenzliste vor. Alle Mitglieder einer Bieter- / Bewerbergemeinschaft geben jeweils eine eigene "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" entsprechend der Vorlage des Auftraggebers ab. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerber- / Bieterbemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerber- / Bietergemeinschaften im weiteren Verlauf.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.