Rahmenvereinbarung Beratungsdienstleistung und Projektunterstützung für die Digitalisierung im Gesundheitsamt des Landratsamts Mühldorf a. Inn
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mühldorf a. Inn
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Postleitzahl: 84453
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lra-mue.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Beratungsdienstleistung und Projektunterstützung für die Digitalisierung im Gesundheitsamt des Landratsamts Mühldorf a. Inn
Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die voraussichtliche Projektlaufzeit vom 15.04.2023 bis zum 30.09.2024 für Beratungsdienstleistungen und Projektunterstützung zur Umsetzung der Förderung von Maßnahmen zur Steigerung und Weiterentwicklung des digitalen Reifegrades des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Deutschland. Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) dieser Rahmenvereinbarung beträgt 504.000 Euro (netto).
Mühldorf a. Inn
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über Beratungsdienstleistungen und Projektunterstützung für die Vorbereitung und operative Umsetzung im Zusammenhang mit dem Förderprojekt Pakt ÖGD.
Es besteht Unterstützungsbedarf für folgende Aufgabenbereiche:
Teilprojekt 1: Durch Mitarbeitende getragene digitale Transformation starten
Erarbeitung einer Digitalisierungsstrategie
Coaching und Schulung von Mitarbeitenden
IT-Bereitstellung / IT-Arbeitsplatz
Teilprojekt 2: Prozessdigitalisierung im Gesundheitsamt vorbereiten und Prozesse automatisieren
Teilprojekt 3: Datenströme zusammenführen und medienbruchfrei gestalten
Dieser Vertrag kann bei bestehendem Bedarf vom Auftraggeber um bis zu 3 weiteren Monaten verlängert werden. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung endet somit spätestens am 31.12.2024.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen durch
Eigenerklärung, dass
- nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß §123 GWB vorliegen. Keine Person, die dem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs-, oder Kontrollbefugnisse hat, aus den Gründen des § 123 GWB verurteilt wurde. Unternehmen bzw. Bieter, bei denen ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt werden nicht von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn gegenüber dem Auftraggeber ausreichende Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt und ggf. nachgewiesen wurden.
Zur Vermeidung von Missverständnissen wird darauf hingewiesen, dass sich der Auftraggeber ausdrücklich vorbehält, die Aspekte der Selbstreinigung bzw. Darstellungen hierzu im Rahmen einer Angebotswertung aufzugreifen und ggf. zu vertiefen:
- der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
- nachweislich keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß §124 GWB vorliegen,
- eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine Eintragungspflicht besteht) vorliegt,
- der Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist,
- der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben hat.
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft oder – sofern zutreffend – das/die andere(n) Unternehmen einen Berufs- oder Handelsregisterauszug oder den Nachweis einer Präqualifikation vorzulegen.
Angabe in der Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung mit folgender Mindestdeckung:
Personenschäden 2.000.000,00 € je Schadenfall
Sach- und Vermögensschäden 1.000.000,00 € je Schadenfall
Nachweis ist auf Anforderung der Vergabestelle binnen 6 Kalendertagen nachzureichen.
Im Falle der Einbindung von Unterauftragnehmern oder der Bildung einer Bietergemeinschaft ist dieser Nachweis von allen beteiligten Unternehmen einzureichen.
Außerdem sind auf Anforderung der Vergabestelle binnen 6 Kalendertagen nachzureichen
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug;
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist;
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt,
- Freistellungsbescheinigung nach § 48 b Einkommensteuergesetz;
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers
1. Es sind mindestens 3 vergleichbare und nachprüfbare Referenzprojekte in den letzten 5 Jahren anzugeben.
Vergleichbar ist ein Referenzprojekt wenn:
o Schwerpunkt entspricht dem vorliegenden Ausschreibungsgegenstand (Digitalisierungsstrategien, Mitarbeiterbeteiligung, Prozessdigitalisierung)
o Mindestens eine Referenz aus dem Gesundheitswesen oder der öffentlichen Verwaltung angegeben wird
o Art, Umfang, Größe und Schwierigkeitsgrad der Referenzprojekte dem ausgeschriebenen Projekt entsprechen
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Nachfrage bei den als Referenz genannten Auftraggebern zu überprüfen. Nicht
überprüfbare Referenzen werden nicht berücksichtigt.
2. Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Anzahl der festangestellten beratenden Mitarbeitenden in den letzten drei Jahren.
Die geforderte Mindestanzahl beträgt 15 festangestellte beratende Mitarbeitende im Durchschnitt der letzten 3 Jahre.
Folgende Unterlagen sind auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen vom Bieter und ggf. Nachunternehmer einzureichen:
- Nachweis der durchschnittlichen jährlichen Anzahl der festangestellten beratenden Mitarbeitenden in den letzten drei Jahren
3. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist vorzulegen und Angaben zu Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer zu machen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung.
4. Weiterhin ist die "Eigenerklärung EU zu EU Sanktionen gegen Russland" vom Bieter auszufüllen zu unterschreiben und mit Angebot abzugeben
Es sind mindestens 3 vergleichbare und nachprüfbare Referenzprojekte in den letzten 5 Jahren anzugeben. Frühester Beginn des Referenzprojekts ist 01.01.2018.
Vergleichbar ist ein Referenzprojekt wenn:
o Schwerpunkt entspricht dem vorliegenden Ausschreibungsgegenstand (Digitalisierungsstrategien, Mitarbeiterbeteiligung, Prozessdigitalisierung)
o Mindestens eine Referenz aus dem Gesundheitswesen oder der öffentlichen Verwaltung angegeben wird
o Art, Umfang, Größe und Schwierigkeitsgrad der Referenzprojekte dem ausgeschriebenen Projekt entsprechen
In der Eigenerklärung zur Eignung ist die durchschnittliche jährliche Anzahl der festangestellten beratenden Mitarbeitenden in den letzten drei Jahren anzugeben. Die geforderte Mindestanzahl beträgt 15 festangestellte beratende Mitarbeitende im Durchschnitt der letzten 3 Jahre.
Abschnitt IV: Verfahren
Mühldorf a. Inn
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügeobliegenheiten des Bieters nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird
hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfverfahrens nach § 160 GWB alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB
grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akte der Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Verfahrensbeteiligten bei der
Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach §165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen
entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs-oder Geschäftsgeheimnisse).
Das Landratsamt Mühldorf ist als Vergabestelle im Falle der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpichtet, die Vergabeakten der
Vergabekammer unverzüglich zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 GWB). Ein Bieter hat sich daher in einem solchen Fall zur Durchsetzung seiner Rechte an die Vergabekammer Südbayern zu wenden. Nach § 182 Abs. 3 GWB trägt die unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]