Landkreis Aschaffenburg - Beschaffung einer Fachanwendung für das Personalamt Referenznummer der Bekanntmachung: 147-22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aschaffenburg
NUTS-Code: DE261 Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63739
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kanzlei-dagefoerde.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Aschaffenburg - Beschaffung einer Fachanwendung für das Personalamt
Beschaffung einer Fachanwendung für das Personalamt des Landkreises Aschaffenburg
Gegenstand des zu vergebenden Auftrages ist die Beschaffung einer Fachanwendung für das Personalamt des Landkreises Aschaffenburg. Dort werden aktuell rund 850 Personalab-rechnungsfälle regelmäßig verwaltet. Auftragsgegenstand sind neben der Überlassung der Software deren Implementierung in IT und Geschäftsbetrieb des Auftraggebers (einschließlich Inbetriebsetzung), die Migration von Altdatenbeständen und die Schulung der von der Neueinführung der Fachanwendung betroffenen Beschäftigten des Auftraggebers. Der Betrieb der Fachanwendung (Hosting) kann im Rechenzentrum des Auftraggebers erfolgen. Möglich ist auch ein Hosting auf eigenen Servern des Auftragnehmers. Die detaillierten technischen Anforderungen an die Fachanwendung sind dem Teil B der Vergabeunterlagen (Leistungsverzeichnis) zu entnehmen.
Eine Inbetriebnahme der Anwendung ist zum 01.12.2023 vorgesehen.
Dier angegebene Laufzeit von 60 Monaten stellt die Grundlaufzeit dar. Nach Ablauf der Grundlaufzeit wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit fortgesetzt, sofern keine Kündigung erfolgt.
1. Anzahl vergleichbarer Referenzprojekte des Bewerbers. 0 bis 2:
= 0 Punkte; 3 Referenzen: = 10 Punkte; 4 Referenzen: = 20 Punkte
5 und mehr Referenzen: = 30 Punkte.
2. Komplexität der vergleichbaren Referenzprojekte des Bewerbers. Die Referenzen des Bewerbers umfassen über die für die Vergleichbarkeit vorausgesetzten Mindestbereiche Lohn- und Gehaltsabrechnung, Personalbewirtschaftung, Zeiterfassung, Stellenplanung und Personalkostenplanung hinaus Realisierungsleistungen in folgenden Bereichen: Elektronische Personalakte, Bewerbermanagement, Korrespondenzmanagement, Personalentwicklung, Seminarverwaltung, Employee-Self-Service und Manager-Self-Service, Zeitwirtschaft, Dienstpläne, Reisekostenabrechnung, Mobile Apps für die Mitarbeiter und Umfragegenerator. Es werden Punkte wie folgt vergeben:
Die Referenzen des Bewerbers umfassen Realisierungsleistungen in 1 bis 3 zusätzlichen Bereichen =10 Punkte; in 4 bis 7 zusätzlichen Bereichen = 20 Punkte; in mehr als 7 zusätzlichen Bereichen
=30 Punkte. Umfassen mehrere Referenzen die genannten zusätzlichen Leistungsbereiche, werden die Punktzahlen mehrfach, maximal jedoch dreifach vergeben. Es steht in diesem Kriterium also eine Maximalpunktzahl von 90 zur Verfügung.
3. Anzahl der IT-Fachkräfte im auftragsgegenständlichen Bereich. 21 bis 30: = 10 Punkte; 31 bis 40: = 20 Punkte; 41 und mehr: = 30 Punkte.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage eines Handelsregister- oder vergleichbaren Registerauszuges (bei Abgabe des Teilnahmeantrages nicht älter als 6 Monate)
1. Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den Jahren 2019 bis 2021 (insgesamt und aus mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungen). Der Auftraggeber behält sich vor, zum Nach-weis der Richtigkeit der Angaben ergänzende Unterlagen anzufordern, z. B. (testierte) Jahresabschlüsse oder Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.
2. Nachweis einer berufsüblichen Betriebshaftpflichtversicherung durch Deckungsbestätigung der Versicherung oder rechtsverbindliche Bestätigung der Versicherung, im Auftragsfall eine entsprechende Deckung zu gewähren. Der Versicherungsschutz muss Schäden aus der Verletzung von Datenschutzbestimmungen umfassen. Dies muss dem vorgelegten Nachweis ausdrücklich zu entnehmen sein.
zu 2.: Deckungssumme für Personen- und Sachschäden mindestens 3 Mio. EUR und Vermögensschäden mindestens 2 EUR je Schadensfall.
Die Deckungssumme muss pro Jahr mindestens 2-fach zur Verfügung stehen.
3. Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge.
4. Eigenerklärung zum Personalstand im Jahresdurchschnitt in den Jahren 2020 bis 2022, gegliedert nach Büroinhabern/Geschäftsführern, IT-Fachkräften (im auftragsgegenständlichen Bereich) und kaufmännischen Mitarbeitern.
5. Eigenerklärung zum / zur vorgesehenen Projektleiter/in und stellv. Projektleiter/in unter Angabe von Name, beruflicher Qualifikation und Berufserfahrung in Jahren.
6. Eigenerklärung, ob und ggf. welche Leistungsteile an Nachunternehmer übertragen werden sollen.
zu 3.: Es sind mindestens zwei Referenzleistungen vorzulegen. Dabei gelten folgende Mindestanforderungen:
- Es muss sich um eine Fachanwendung für Personalämter handeln.
- Die Referenzaufträge beziehen sich kumulativ auf Installation, Customizing und Pflege eines Fachverfahrens.
- Die Fachanwendung umfasst mindestens die Bereiche Lohn- und Gehaltsabrechnung, Personalbewirtschaftung, Zeiterfassung, Stellenplanung und Personalkostenplanung.
- Die Referenzlösung muss für mindestens 500 Abrechnungsfälle eingesetzt werden.
- Die Inbetriebnahme der Lösungen muss nach dem 01.01.2019 erfolgt und seit mindestens seit einem Jahr produktiv im Einsatz sein.
zu 4.: Im Durchschnitt p. a. mindestens 20 fest angestellte IT-Fachkräfte im auftragsgegenständlichen Bereich.
zu 5.: Berufserfahrung im Bereich der IT-Projektleitung mindestens 5 Jahre.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abzugeben sind folgende weitere Erklärungen:
1. Gesetzliche Ausschlussgründe
Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB sowie ggf. Maßnahmen der Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB.
2. Ausschlussgründe gemäß Verordnung (EU) 2022/576
Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576.
3. Nachunternehmer:
Bewerber haben in dem Nachunternehmerverzeichnis anzugeben, ob und ggf. welche Teile der Leistung sie an Nachunternehmer weitergeben wollen. Das Nachunternehmerverzeichnis ist auch dann auszufüllen und abzugeben, wenn kein Nachunternehmereinsatz vorgesehen ist.
4. Eignungsleihe:
Sollte ein Bewerber die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er ein weiteres Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), so hat er bei Abgabe des Teilnahmeantrags seine Verfügung über die Ressourcen des weiteren Unternehmens sowie das Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe bei diesem mittels einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen.
5. Bewerber-/Bietergemeinschaften
Für Bewerbergemeinschaften muss ein gemeinsamer Teilnahmeantrag abgegeben werden. Der Name der Bewerbergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer (späteren) Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag eine Bewerbergemeinschaftserklärung in von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben.
Mit Abgabe eines Erstangebots wird die Bewerbergemeinschaft zur Bietergemeinschaft. Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden. Änderungen an der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft gegenüber der Zusammensetzung als Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und können zum Ausschluss des Angebots vom Vergabeverfahren führen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBL6LV0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.