Moderner IT-Arbeitsplatz 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023PA000003
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8921650
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Moderner IT-Arbeitsplatz 2023
Lieferung von 600 All-In-One-PCs mit stark neigbarem Multitouch-Display, kabelloser Tastatur, kabelloser Maus, kabellosem Eingabestift und Windows 11 Pro Lizenz.
München
Lieferung von 600 All-In-One-PCs mit stark neigbarem Multitouch-Display, kabelloser Tastatur, kabelloser Maus, kabellosem Eingabestift und Windows 11 Pro Lizenz.
Garantieerweiterung des Herstellers für das angebotene Gerät für drei Jahre auf mechanische Schäden, Bereitstellung eines Ersatzgerätes vor der Reparatur eines beschädigten Gerätes, Bereitstellung eines Ersatzgerätes innerhalb eines Arbeitstages, Laufwerkaufbewahrung beim Auftraggeber.
Die Auftraggeberin möchte ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das papierarme Arbeiten mit elektronischen Akten und Dokumenten durch ein modernes, ergonomisches, vielseitig bedienbares IT-Arbeitsumfeld erleichtern. Das Zentrum des Arbeitsplatzes soll, wie schon jetzt, ein PC sein, auf dessen Bildschirm gleichzeitig zwei DIN-A4-Seiten in Originalgröße samt Menü-, Informations- und Bedienleisten sowie ein Kommunikationsprogramm in so hoher Qualität angezeigt werden können, dass ein ermüdungsarmes Arbeiten möglich ist. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen wie bisher mit einem Eingabestift elektronisch vorliegende Dokumente direkt auf dem Bildschirm fließend handschriftlich kommentieren, bearbeiten sowie Mitschriften und Skizzen anfertigen können. Der PC soll weiterhin die klassische Tastatur-/Mausbedienung, Touchbedienung, Präsentationen und Videokonferenzen einfach ermöglichen. Es ist deshalb erforderlich, dass der Bildschirm einerseits vertikal genutzt und andererseits stabil so stark in die Horizontale geneigt und dabei abgesenkt werden kann, dass eine natürliche Schreibhaltung mit auf dem Bildschirm aufliegender Handfläche (ähnlich wie bei einem Pult) möglich ist. Aus Gründen der Umzugsfreundlichkeit, der Wartungsarmut und dem Zusammenwirken mit höhenverstellbaren Schreibtischen soll die Zahl der erforderlichen Kabelverbindungen auf das Nötigste - den Stromanschluss - beschränkt sein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärungen zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Ausschluss Insolvenzverfahren /Liquidation, Eigenerklärungen zur Einhaltung umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen (eVergabe)
- Erklärung zur Struktur Bieter (eVergabe)
- Erklärungen zur Auskunft aus dem Wettbewerbs-/Gewerbezentralregister (eVergabe)
- Angabe der Umsätze der vergangenen drei Geschäftsjahre
Mindestanforderung: Netto-Jahresumsatz im Geschäftsfeld "Verkauf von Notebooks und Desktop-Rechnern" von [Betrag gelöscht] Euro im Durchschnitt der vergangenen drei Geschäftsjahre
- Eigenerklärung zum Vollzug der Russland-Sanktionen (eVergabe) gem. Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das
Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren
Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21
SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.