Los 1: SuppenLos 2: Bindemittel Referenznummer der Bekanntmachung: Verg_EU-011_23
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80802
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Los 1: SuppenLos 2: Bindemittel
Leistungsgegenstand ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit Suppen und Bindemittel in 2 Losen. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit 1 Unternehmen je Los.
Laufzeit 01.06.2023 bis 31.05.2023 mit der Option auf einmalige Verlängerung um ein Jahr. 6-monatige Kündigungsfrist; ansonsten automatische Verlängerung.
Der Vertrag je Los endet, wenn das folgende genannte Gesamtkontingent erreicht ist auch vor Ablauf der o.g. Frist.
Los 1: [Betrag gelöscht] EUR netto
Los 2: [Betrag gelöscht] EUR netto
Eine Preisanpassung anhand der in den Vertragsunterlagen genannten Bedingungen ist pro Jahr möglich.
Beschaffung für das Studentenwerk München - Los 1: Suppen
München und Umgebung, Freising, Rosenheim
Leistungsgegenstand ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit Suppen (Los 1).
Laufzeit 01.06.2023 bis 31.05.2023 mit der Option auf einmalige Verlängerung um ein Jahr. 6-monatige Kündigungsfrist; ansonsten automatische Verlängerung.
Der Vertrag je Los endet, wenn das Gesamtkontingent i.H.v. [Betrag gelöscht] EUR netto (für Los 1) erreicht ist auch vor Ablauf der o.g. Frist.
Eine Preisanpassung anhand der in den Vertragsunterlagen genannten Bedingungen ist pro Jahr möglich.
Option der einmaligen Verlängerung um ein weiteres Jahr; maximale Gesamtlaufzeit 2 Jahre bis 31.05.2025
Beschaffung für das Studentenwerk München Los 2: Bindemittel
München und Umgebung, Freising, Rosenheim
Leistungsgegenstand ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie Bindemittel (Los 2).
Laufzeit 01.06.2023 bis 31.05.2023 mit der Option auf einmalige Verlängerung um ein Jahr. 6-monatige Kündigungsfrist; ansonsten automatische Verlängerung.
Der Vertrag je Los endet, wenn das Gesamtkontingent i.H.v. [Betrag gelöscht] EUR netto (für Los 2) erreicht ist auch vor Ablauf der o.g. Frist.
Eine Preisanpassung anhand der in den Vertragsunterlagen genannten Bedingungen ist pro Jahr möglich.
Option der einmaligen Verlängerung um ein weiteres Jahr; maximale Gesamtlaufzeit 2 Jahre bis 31.05.2025
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts 124 EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts 124 EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden. https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=241365
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei Gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts 124 EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts 124 EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden.
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=241365
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine dem Auftragsrisiko angemessene Haftpflichtversicherung im Auftragsfall
abzuschließen und diese für die Dauer des Auftragsverhältnisses aufrecht zu erhalten. Die Deckungssummen
der Haftpflichtversicherung müssen mindestens betragen:
— für Personen- und Sachschäden je 5 Mio. EUR.
Die Deckungssummen sind dem Studentenwerk München auf Verlangen vorzulegen.
Angaben zu Arbeitskräften: Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts124EU(Eigenerklärung zur Eignung-EU). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung unter mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts124EU(Eigenerklärung zur Eignung-EU) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden.
— Referenzen mittels des mit den Vergabeunterlagen (zusammen mit dem Formblatts 124 EU) abrufbaren Formblatt 444 (Referenzbescheinigung). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeitenanderer Unternehmen, ist die Erklärung unter mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts 444 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden.
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=241365
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2. Quartal 2025
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung-oberbayern.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll,über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Ort: München
Land: Deutschland