Reisebürodienstleistungen zur Durchführung von Rückführungsmaßnahmen des Bay. LfAR Referenznummer der Bekanntmachung: 0270.ZV-33-23-1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8921760
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reisebürodienstleistungen zur Durchführung von Rückführungsmaßnahmen des Bay. LfAR
Vertragsgegenstand ist eine Rahmenvereinbarung zwischen dem LfAR und einem Reisebüro zum Zwecke von Flug-, Hotel- sowie weiteren Ticketbuchungen, welche im Zusammenhang mit Rückführungsmaßnahmen auf dem Luft-, See- oder Landweg durchgeführt werden müssen. Die Rückführungen erfolgen auf Grundlage des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)
Standtort des Auftragnehmers
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR), Auftraggeber, nachfolgend AG genannt, ist gemäß § 5 der Verordnung über Zuständigkeiten im Ausländerrecht (ZustVAuslR) für die Organisation und Durchführung von Rückführungsmaßnahmen zuständig.
Ziel der Zusammenarbeit ist die Organisation von Rückführungsmaßnahmen auf dem Luftweg, sowie teilweise auch auf dem See- oder Landweg. Es sollen Rückführungen ins europäische Ausland sowie weltweit geplant, gebucht und durchgeführt werden. Die Rechtsgrundlage hierfür ist das Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe benötigt das LfAR verschiedene Dienstleistungen, die durch ein Reisebüro auszuführen sind. Um eine effiziente und wirtschaftliche Abwicklung, Organisation und Buchung von Reiseleistungen im Bereich der Rückführungsmaßnahmen sicherzustellen, ist eine kontinuierliche und fachkundige Unterstützung notwendig.
Es sind folgende Dienstleistungen durch den Auftragnehmer, nachfolgend AN genannt zu erbringen:
• Beratung des LfAR über optimale und kostengünstige Verkehrsverbindungen und Unterstützung bei der reisetechnischen Planung von
Rückführungsmaßnahmen
• Buchung, Umbuchung sowie Stornierung mit Darstellung der Bedingungen
• Ausstellung und Übersendung von größtenteils Flugtickets, aber auch Schiffsfahrkarten und sonstigen Reiseunterlagen in Papierform oder elektronischer Form inkl. der Möglichkeit einer kurzfristigen Ticketausstellung sowie die Durchführung von Hotelbuchungen
• Erstellung von Quartalsberichten, sowie transparenten Lieferscheinen/Rechnungen bei Buchungen, Stornierungen und Umbuchungen
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht vom AG sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den AG bedarf.
Der Zuschlag wird im Vergabefall auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt – bewertet wird zu 100% der Preis. Der Angebotspreis ist dabei in fünf Unterkriterien aufgeteilt:
Unterkriterium 1
40 % Serviceentgelt je Flugbuchungsvorgang (Pos. 1 und 2 des Angebotsvordrucks)
Die gebotenen Preise werden addiert und die Summe wird mit dem Faktor 0,4 multipliziert.
Unterkriterium 2
30 % Serviceentgelt je Stornierung und Umbuchung eines Fluges (Pos. 3 und 4 des Angebotsvordrucks)
Die gebotenen Preise werden addiert und die Summe wird mit dem Faktor 0,3 multipliziert.
Unterkriterium 3
20 % Serviceentgelt je Hotelbuchung (Pos. 5 bis 7 des Angebotsvordrucks)
Die gebotenen Preise werden addiert und die Summe wird mit dem Faktor 0,2 multipliziert.
Unterkriterium 4
5 % weitere Serviceentgelte (Pos. 8 bis 14 des Angebotsvordrucks)
Die gebotenen Preise werden addiert und die Summe wird mit dem Faktor 0,05 multipliziert.
Unterkriterium 5
5 % Serviceentgelt für zusätzlichen Verwaltungsaufwand (Pos. 15 und 16 des Angebotsvordrucks)
Die gebotenen Preise werden addiert und die Summe wird mit dem Faktor 0,05 multipliziert.
Die gewichteten Summen der einzelnen Unterkriterien werden je Angebot addiert und ergeben eine Gesamtsumme. Der Zuschlag wird dem Angebot mit der niedrigsten gewichteten Gesamtsumme erteilt.
Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung gem. Formblatt L 124 EU Ziffer II, Seite 3 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung): Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister oder nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet, aber auf andere Weise die Erlaubnis zur Berufsausübung. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Berufs-/ Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle oder Eintragung bei der IHK oder anderweitige sonstige Nachweise oder jeweils gleichwertig.
Eigenerklärung Mindestjahresumsatz gem. Formblatt L 124 EU Ziffer III, Seite 4 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Als Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist – auch unter Berücksichtigung der etwaigen wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie – der Mindestjahresumsatz des Bieters in zwei der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021 oder 2020, 2021, 2022) anzugeben. Der Mindestjahresumsatz pro abgeschlossenen (Geschäfts-)Jahr muss EURO 700.000,00 netto betragen.
Auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle vorzulegen: Eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
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Eigenerklärung Berufshaftpflicht- oder Betriebshaftpflichtversicherung gem. Formblatt L 124 EU Ziffer III, Seite 5 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Personenschäden: [Betrag gelöscht] Euro, zweifach maximiert.
Sachschäden [Betrag gelöscht] Euro, zweifach maximiert.
Vermögens- und Betriebshaftpflichtversicherung iHv 100.000,00 €, zweifach maximiert.
Eine entsprechende vorbehaltlose schriftliche Zusicherung der Versicherungsgesellschaft (, dass eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe im Auftragsfall abgeschlossen werden kann) oder einen entsprechenden Versicherungsnachweis (sofern eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe bereits besteht), wird auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle eingereicht.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte mindestens eine geeignete Referenz, welche nicht älter als drei Jahre sein darf (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist), in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein.
HINWEIS: Bitte teilen Sie bezogen auf den Referenzauftrag folgende Informationen mit:
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen (Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes (netto), Erbringungszeitpunkts und des Auftraggebers)
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei dem Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten; Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber eine Überprüfung der Referenzen beim jeweiligen Vertragspartner/Ansprechpartner vor. Eigenreferenzen (Referenznehmer und -geber sind identisch) sind ausgeschlossen, d. h. die Leistungen dürfen nicht für die interessierten Unternehmen erbracht worden sein. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber eine Überprüfung der Referenzen beim jeweiligen Vertragspartner/Ansprechpartner vor.
Die Referenz ist mit dem Angebot einzureichen.
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Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens. Der AN muss bei der Erteilung des Zuschlags sowie während der gesamten Vertragslaufzeit Inhaber einer IATA-Hauptlizenz (International Air Transport Association) sein und muss ab Zuschlagserteilung an das Global Distribution System Amadeus angeschlossen sein und dies bei den Buchungen, soweit der AG nicht im Einzelfall andere Vorgaben macht, aktiv nutzen. Die entsprechenden Nachweise über das Vorliegen der IATA-Hauptlizenz und eines bestehenden Amadeus-Anschluss bzw. eine Eigenerklärung, dass die Lizenz und der Anschluss zum Vertragsabschluss vorliegen werden, sind bereits mit der Angebotsabgabe zu erbringen. Alternativ zu der Eigenerklärung kann auch die Übersendung entsprechender Antragsvordrucke nachgewiesen werden, dass die o.g. Lizenz bzw. der Anschluss bereits beantragt wurden.
Entsprechende Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen.
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Eigenerklärung, aus der ersichtlich ist, welche Teile des Auftrags der Wirtschaftsteilnehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt gem. Formblatt L 124 EU Ziffer IV, Seite 10 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung).
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Eigenerklärung gem. Formblatt L 124 EU Ziffer IV, Seite 12 von 12 mit folgendem Inhalt: Dem Bewerber/Bieter/Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist bekannt, dass die jeweils genannten und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle geforderten Bestätigungen oder Nachweise innerhalb der dann gesetzten Frist vorgelegt werden müssen. Der/Das Bewerber/Bieter/Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bestätigt ausdrücklich, dass es über die vorstehend verlangten wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt. Ferner, dass er über die vorstehend verlangten personellen und technischen Mittel sowie über ausreichende Erfahrungen verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Ferner, dass ihm bekannt ist, dass ein Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren erfolgt, wenn in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungsnachweise Täuschungen begangen, Auskünfte zurückgehalten oder die erforderlichen Nachweise nicht übermittelt werden.
Vergleiche hierzu unter anderem die Anlagen "L 2495 Schutzerklärung Scientology" und "L 2496 Verpflichtungserklärung", Formblatt Eigenerklärung Auftragsverarbeitung" und "Formblatt Eigenerklärung zum Einsatz von nach dem Verpflichtungsgesetz verpflichteten Mitarbeitern, Formblatt "Eigenerklärung Rus" im Übrigen wird auf die Vertragsunterlagen hingewiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 2 von 12 Angaben über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 des Gesetzesgegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, die die Zuverlässigkeit des Wirtschaftsteilnehmers in Frage stellen. Eigenerklärung, dass der Wirtschaftsteilnehmer in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro verhängt wurde. Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der (öffentliche) Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a der Gewerbeordnung (GewO) beim Bundesamt für Justiz sowie ggfs. einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) beim Bundeskartellamt anfordern. Falls Sie die vorstehenden Erklärungen nur eingeschränkt abgeben können, ist auf einer eigens zu erstellenden, gesonderten Anlage darzulegen, welche Ausschlussgründe betroffen sind und welche Maßnahmen zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 1 und § 123 Abs. 4 Satz 2 GWB ergriffen wurden.
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Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 2 von 12 Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung): Eigenerklärung, dass Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden. Falls die Bewerbung/das Angebot in die engere Wahl kommt, wird der Wirtschaftsteilnehmer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (nicht älter als 6 Monate am letzten Tag der Angebotsfrist) der gesetzlichen Sozialversicherung (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist) sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) jeweils auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einreichen.
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Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 2 von 12 Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung): Der Wirtschaftsteilnehmer legt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (nicht älter als 6 Monate am letzten Tag der Angebotsfrist)der Berufsgenossenschaft des für ihn zuständigen Versicherungsträgers oder Gleichwertiges vor.
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Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 3 von 12 Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung): Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen des Wirtschaftsteilnehmers nicht in Liquidation befindet. Alternativ hierzu: Eigenerklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und der Wirtschaftsteilnehmer den Insolvenzplan auf Verlangen vorlegen wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB)