Organisationsdienstleistungen für Eigenveranstaltungen der Olympiapark München GmbH
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80809
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.olympiapark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Organisationsdienstleistungen für Eigenveranstaltungen der Olympiapark München GmbH
Der Auftraggeber sucht mit der vorliegenden Ausschreibung eine Agentur bzw. einen Dienstleister, die/der ihn bei der Vorbereitung, Organisation und Durchführung der bereits feststehenden Veranstaltungen MUNICH MASH, Sommernachtstraum und EHF Handball Euro 2024 sowie darüber hinaus bei noch nicht feststehenden Veranstaltungen unterstützt.
Der Zuschlag wird auf beide Lose erteilt, wenn bei einer Gesamtbetrachtung die Vergabe auf die Loskombination wirtschaftlicher ist als die Einzelvergabe. Nähere Regelungen dazu finden sich in Anlage 10 der Vergabeunterlagen zum Teilnahmewettbewerb.
Organisationsdienstleistungen Sportveranstaltungen
Olympiapark München
Ziel der Ausschreibung in diesem Los ist es, einen Auftragnehmer zu finden, der während der Vertragslaufzeit die Olympiapark München GmbH bei der Organisation und Umsetzung von eigenen Veranstaltungen der Olympiapark München GmbH unterstützt. Das Los 1 „Sportveranstaltungen“ beinhaltet die bereits feststehenden Veranstaltungen Munich MASH (jährlich) und EHF Handball Euro 2024 (einmalig). Es ist davon auszugehen, dass während der Vertragslaufzeit weitere, unterschiedlichste Sport- und sportnahe Veranstaltungen im Olympiapark stattfinden werden. Für die Organisation dieser möglichen zusätzlichen Veranstaltungen sucht die Auftraggeberin einen Dienstleister, der die OMG maßgeblich bei der Organisation und Umsetzung dieser möglichen Veranstaltungen unterstützt. Es ist festzuhalten, dass diese zusätzlichen Veranstaltungen noch nicht feststehen und es keine Abnahmepflicht für die OMG gibt, wenn es keine Veranstaltungen in dem Vertragszeitraum geben wird.
Der Auftraggeber hat das einseitige Recht (Verlängerungsoption), die Laufzeit des Vertrages zweimal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Geltendmachung der Verlängerungsoption hat mit einer Frist von sechs Monaten zum jeweiligen Vertragsende zu erfolgen.
Gehen aus den ersten zwei Prüfungsstufen mehr als drei vollständige, formal ordnungsgemäße Teilnahmeanträge von allgemein geeigneten Bewerbern hervor, so trifft der Auftraggeber unter diesen Bewerbern eine Auswahl. Hierzu führt der Auftraggeber eine vergleichende Wertung der Teilnahmeanträge nach Maßgabe der folgenden Kriterien durch:
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz 20%, davon
1.1 Unternehmensumsatz insgesamt 50%
1.2 Umsatz mit auftragsgegenständlichen Leistungen 50%
2. Referenzen 80%
Ausführliche Erläuterungen zum Wertungsvorgehen sind im Informationsmemorandum zum Teilnahmewettbewerb unter Nr. 6.4 zu finden. r
Der Auftraggeber hat das einseitige Recht (Verlängerungsoption), die Laufzeit des Vertrages zweimal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Geltendmachung der Verlängerungsoption hat mit einer Frist von sechs Monaten zum jeweiligen Vertragsende zu erfolgen.
Organisationsdienstleistungen Sommernachtstraum
Olympiapark München
Ziel der Ausschreibung in diesem Los ist es, einen Auftragnehmer zu finden, der während der Vertragslaufzeit die Olympiapark München GmbH bei der Organisation und Umsetzung von eigenen Veranstaltungen der Olympiapark München GmbH unterstützt. Das Los 2 „Sommernachtstraum“ beinhaltet die bereits feststehende Veranstaltung Sommernachtstraum. Diese Veranstaltung findet grundsätzlich jährlich statt. Der Auftragnehmer hat jedoch keinen Anspruch auf eine jährliche Durchführung. Für die Organisation dieser Veranstaltung sucht der Auftraggeber einen Dienstleister, der die OMG maßgeblich bei der Organisation und Umsetzung dieser Veranstaltung unterstützt.
Der Auftraggeber hat das einseitige Recht (Verlängerungsoption), die Laufzeit des Vertrages zweimal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Geltendmachung der Verlängerungsoption hat mit einer Frist von sechs Monaten zum jeweiligen Vertragsende zu erfolgen.
Gehen aus den ersten zwei Prüfungsstufen mehr als drei vollständige, formal ordnungsgemäße Teilnahmeanträge von allgemein geeigneten Bewerbern hervor, so trifft der Auftraggeber unter diesen Bewerbern eine Auswahl. Hierzu führt der Auftraggeber eine vergleichende Wertung der Teilnahmeanträge nach Maßgabe der folgenden Kriterien durch:
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz 20%, davon
1.1 Unternehmensumsatz insgesamt 50%
1.2 Umsatz mit auftragsgegenständlichen Leistungen 50%
2. Referenzen 80%
Ausführliche Erläuterungen zum Wertungsvorgehen sind im Informationsmemorandum zum Teilnahmewettbewerb unter Nr. 6.4 zu finden.
Der Auftraggeber hat das einseitige Recht (Verlängerungsoption), die Laufzeit des Vertrages zweimal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Geltendmachung der Verlängerungsoption hat mit einer Frist von sechs Monaten zum jeweiligen Vertragsende zu erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bewerber haben, sofern eine Eintragung gesetzlich in dem Staat, in dem sie ansässig sind, vorgeschrieben ist, das einschlägige Berufs- oder Handelsregister anzugeben, in dem Sie eingetragen sind. In diesem Fall ist der Name des Berufs- oder Handelsregister mit Eintragungsort und Eintragungsnummer anzugeben. Die Angabe erfolgt über die entsprechenden Felder im Formblatt Teilnahmeantragsschreiben (Anlage 1).
Soweit eine Handelsregistereintragung gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, ist ein Nachweis über die Gewerbeanmeldung vorzulegen, der bei Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate sein darf.
Sofern eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den jeweiligen für den Bewerber einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist, ist der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/der Drittunternehmer verpflichtet, dies durch eine entsprechende formlose Eigenerklärung zu bestätigen.
Für ausländische Bewerber ist eine Erklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der EU oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem sie ansässig sind, mit den zum Abruf erforderlichen Daten vorzulegen.
Diese Pflicht trifft bei einer Bewerbergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bewerbergemeinschaften sind daher für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die entsprechenden Angaben zu machen. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt wurden.
1. Versicherungsnachweis bzw. Nachweis der Versicherbarkeit
Die Bewerber haben einen Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensfall mit Ihrem Teilnahmeantrag in Kopie einzureichen:
• EUR 3.000.000,00 pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, zweifach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
• EUR 3.000.000,00 für Umwelthaftpflichtschäden , einfach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
Deckungserweiterungen (mindestens):
• EUR 1.000.000,00 für Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen
• EUR 1.000.000,00 für Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden auf fremden Grund-stücken
• EUR 1.000.000,00 für Schlüsselverlust
jeweilszweifach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres,
Der Nachweis hat durch Vorlage einer entsprechenden Versicherungsbestätigung zu erfolgen. Der Nachweis darf bei Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als 12 Monate sein. Alternativ genügt für den Fall, dass der Bewerber zum Zeitpunkt seines Teilnahmeantrags keine Versicherung in der verlangten Höhe abgeschlossen hat, eine für das konkrete Verfahren ausgestellte Bestätigung eines in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmens (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit oder das Bestehen einer Versicherungsoption nach oben genannten Bedingungen im Fall der Erteilung des Auftrags.
Der Versicherungsnachweis bzw. der Nachweis der Versicherbarkeit kann bei einer Bewerbergemeinschaft auch nur für ein Mitglied oder die Bewerbergemeinschaft insgesamt geführt werden und muss nicht für jedes Mitglied gesondert eingereicht werden. Auch für Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden, ist kein gesonderter Versicherungsnachweis bzw. Nachweis der Versicherbarkeit vorzulegen.
2. Angaben zum Umsatz
Die Bewerber haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung über den Jahresumsatz (netto, ohne Umsatzsteuer) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022 bis 2020) vorzulegen (Wertungskriterium). Die Erklärung hat gesondert nach Umsätzen für das Unternehmen (sofern einschlägig) und für die auftragsgegenständlichen Leistungen zu erfolgen. Im Fall der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft können die Umsätze für die Mitglieder insgesamt nachgewiesen werden. Jedes Mitglied hat jedoch seine Umsätze gesondert zu erklären. Die Berücksichtigung der Umsätze von Konzernunternehmen, Muttergesellschaften oder Nachunternehmern ist nur zulässig, wenn diese im Rahmen der Eignungsleihe herangezogen werden.
Zu 1.: Nachweis über das Vorhandensein bzw. die Versicherbarkeit in Höhe der vorgenannten Mindestdeckungssummen
Zu 2.: Losspezifisch gelten folgende Mindestanforderungen:
Los 1: Als Mindestvoraussetzung ist in Bezug auf die auftragsgegenständlichen Leistungen in mindestens einem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre ein Jahresumsatz des Unternehmens von [Betrag gelöscht] EUR und insgesamt in Bezug auf die auftragsgegenständlichen Leistungen im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre ein Jahresumsatz von [Betrag gelöscht] EUR nachzuweisen.
Los 2: Als Mindestvoraussetzung ist in Bezug auf die auftragsgegenständlichen Leistungen in mindestens einem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre ein Jahresumsatz des Unternehmens von [Betrag gelöscht] EUR und in Bezug auf die auftragsgegenständlichen Leistungen insgesamt im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre ein Jahresumsatz von [Betrag gelöscht] EUR nachzuweisen.
1. a) Referenzen
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit hat jeder Bewerber für jedes Los aussagekräftige Angaben zu mindestens drei Referenzen zu nach Art und Umfang vergleichbaren Aufträgen in den letzten zehn (Los 1) bzw. sieben (Los 2) Jahren zu machen (Wertungskriterium). Die Vergleichbarkeit der Referenzen wird anhand folgender, losspezfischer Kriterien beurteilt:
Los 1:
Erbringung von Organisationsdienstleistungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Umsetzung und Nachbereitung von internationalen Sportgroßveranstaltungen. Als internationale Sportgroßveranstaltungen gelten Veranstaltungen, die aufgrund der Besucherzahlen (20.000 oder mehr je Veranstaltung) oder auch der Ausrichtung als internationale Meisterschaft des jeweiligen Sportverbandes oder entsprechender Profi-sportereignisse mit internationalem Teilnehmerfeld anerkannt sind. Jeweils eine Referenz muss aus dem Bereich Actionsport und eine Referenz muss aus dem Bereich Mannschaftssport nachgewiesen werden. Dabei sind mindestens folgende Leistungsbereiche abzudecken:
- Budget- und Personalverantwortung
- Veranstaltungslogistik,
- Ticketing-Management,
- Sportorganisation,
- technische Planung,
- TV Produktion,
- Marketing/Kommunikation
Die vorgelegten Referenzen müssen das Leistungsspektrum vollständig abdecken. Sofern eine Referenz nicht alle Leistungsbereiche abdeckt, müssen die anderen Leistungsbereiche ebenfalls durch entsprechende vergleichbare Referenzen abgedeckt werden. Es müssen somit insgesamt jeweils drei Referenzen alle Leistungsbereiche vollständig abdecken, um wertbar zu sein. Gewertet werden nur Referenzen, deren Leistungserbringung nicht mehr als zehn Jahre zurückliegt (Stichtag: Ablauf der Teilnahmeantragsfrist).
Los 2:
Erbringung von Organisationsdienstleistungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Umsetzung und Nachbereitung von Kulturveranstaltungen. Die Kulturveranstaltungen müssen als Open-Air-Veranstaltung außerhalb einer permanenten Spielstätte stattgefunden haben und eine Besucherzahl von jeweils mindestens 5.000 Personen oder mehr aufgewiesen haben. Dabei sollen folgende Leistungsbereiche abgedeckt werden:
- Budget- und Personalverantwortung
- Veranstaltungslogistik,
- Kulturorganisation,
- technische Planung,
- Marketing/Kommunikation
Die vorgelegten Referenzen müssen das Leistungsspektrum vollständig abdecken. Sofern eine Referenz nicht alle Leistungsbereiche abdeckt, müssen die anderen Leistungsbereiche ebenfalls durch entsprechende vergleichbare Referenzen abgedeckt werden. Es müssen somit insgesamt jeweils drei Referenzen alle Leistungsbereiche vollständig abdecken, um wertbar zu sein. Gewertet werden nur Referenzen, deren Leistungserbringung nicht mehr als sieben Jahre zurückliegt (Stichtag: Ablauf der Teilnahmeantragsfrist).
Zu 1.,Los 1:
- Vorlage von mindestens drei Referenzen nicht älter als zehn Jahre
- vollständige Abdeckung des genannten Leistungsspektrums durch die vorgelegten Referenzen.
- Jeweils eine Referenz muss aus den Bereichen Actionsport und Mannschaftssport nachgewiesen werden.
Los 2:
- Vorlage von mindestens drei vollständig vergleichbaren Referenzen nicht älter als sieben Jahre.
- Die Referenzen müssen mindestens die genannten Leistungsbereiche vollständig abdecken, um wertbar zu sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Bewerber haben mit einer Eigenerklärung Auskunft über etwa bestehende Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB zu geben. Diese Pflicht trifft bei einer Bewerbergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bewerbergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden. Der Auftraggeber ist nach § 19 Abs. 4 MiLoG, § 21 Abs. 4 AEntG, § 21 Abs. 1 S. 5 SchwarzArbG sowie § 98c Abs. 3 AufenthG i.V.m. § 21 Abs. 4 AentG verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister über das (Nicht-) Vorliegen der jeweiligen Ausschlussgründe anzufordern. Der Auftraggeber behält sich außerdem das Recht vor, ergänzend nach § 6 Abs. 2 Nr. 2 WRegG für die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber bereits vor Angebotsaufforderung eine Abfrage des Wettbewerbsregisters durchzuführen sowie auch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Abs. 1 Nr. 3 GewO einzuholen.
2. Jeder Bewerber hat zudem eine Eigenerklärung zu den Russland-Sanktionen ausgefüllt seinem Teilnahmeantrag beizufügen.
3. Diejenigen maximal drei (3) Bewerber, die nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung als am besten geeignet beurteilt werden, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert und erhalten die weiteren Vergabeunterlagen. Sie haben dann Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein erstes, bindendes Angebot gemäß den Vorgaben in den Vergabeunterlagen abzugeben. Nach Auswertung der Erst-Angebote ist derzeit beabsichtigt, entsprechend den in den weiteren Vergabeunterlagen näher erläuterten Regeln hierüber einmalig Verhandlungen mit den auf der Grundlage der ersten Angebote mit dem Ziel eines Vertragsschlusses durchzuführen. Alle Bieter erhalten die Gelegenheit, im Rahmen einer Bieterpräsentation ihre Angebote vorzustellen und zu erläutern. Ein Anspruch auf die Durchführung von Verhandlungen besteht jedoch nicht. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, den Zuschlag bereits auf das – nicht weiter verhandelte - erste Angebot zu erteilen. Dieses muss daher bindend und vollständig sein. Werden Verhandlungen geführt, so werden die Bieter nach Abschluss der Verhandlungen zur Abgabe eines finalen Angebotes aufgefordert. Mit dem Bestbieter wird ein Vertrag geschlossen. Der Vertragsschluss steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Aufsichtsrates der OMG.
4. Alle Anfragen sind ausschließlich über das Vergabeportal „aumass.de“ als Bewerber-/bzw. Bieterfragen an die Vergabestelle zu richten. Auf die Notwendigkeit einer (kostenfreien) Registrierung wird ausdrücklich hingewiesen. Um alle Bewerber rechtzeitig informieren zu können, werden voraussichtlich nur Fragen beantwortet, die spätestens bis zum 02.03.2023, 24:00 Uhr, auf dem Vergabeportal eingegangen sind. Maßgeblich ist der vom Vergabeportal vergebene Zeitstempel. Nach dem vorgenannten Termin eingehende Fragen können aus Gründen der Gleichbehandlung aller Bieter grundsätzlich nicht mehr beantwortet werden.
5. Der Teilnahmeantrag muss mit allen Anlagen und Nachweisen in Textform gemäß § 126b BGB mittels elektronischer Mittel über das Vergabeportal eingereicht werden (§ 53 Abs. 1 VgV). Schriftliche, per Telefax oder E-Mail übermittelte Angebote werden nicht akzeptiert und führen zwingend zum Ausschluss. Soweit in den einzelnen Anlagen gefordert ist daher an den dafür vorgesehenen Stellen die erklärende Person ggf. mit der jeweiligen Vertretungsmacht anzugeben. Die Verwendung einer elektronischen Signatur ist nicht erforderlich. Für das vorliegende Verfahren sind die Teilnahmeantragsunterlagen im Format pdf einzureichen.
Der Teilnahmeantrag mit allen seinen Anlagen vom Bewerber über die Vergabeplattform hochgeladen werden. Die gesicherte Übertragung erfolgt mit digitalem Zeitstempel „Ende zu Ende“ verschlüsselt.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag an die Vergabekammer unzulässig, wenn / soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt undgegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt davon unberührt.
- der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat,
- mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist weiter inder Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB). Bieter, deren Angebot nicht berücksichtigt werden soll, werden vor Erteilung des Zuschlags über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe dervorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots sowie über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses informiert (§ 134 GWB).
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html