Lieferung von Leuchten Referenznummer der Bekanntmachung: H50c017723
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Leuchten
Die Ausschreibung umfasst die Lieferung und Beistellung der Beleuchtungskörper zur Errichtung einer Innen- und Außenbeleuchtungsanlage innerhalb des Neubaus eines Betriebshofes mit fünf Gebäuden (Sozialgebäude UG bis OG2, Fahrzeughalle EG bis OG1; Kaltlager-/Werkstatt- und kleine Lagerhalle jeweils eingeschossig). Die Installation erfolgt durch einen separat beauftragten Auftragnehmer.
Neubau Betriebshof
Kagerstr. 9
81669 München
Lieferung von Leuchten
Der Umfang umfasst folgende Hauptmengen:
1 x Lieferung FR-Wannenleuchten in LED (ca. 610 Stück in 7 unterschiedlichen Ausführungen)
1 x Lieferung Büroarbeitsplatzgerechte Leuchten in LED (ca. 270 Stück in 4 unterschiedlichen
Ausführungen)
1 x Lieferung Sonstige Leuchten Innenbereich in LED (ca. 100 Stück)
1 x Lieferung Straßen-/Hofleuchten Außenbereich Wand-/Mastanbau in LED (ca. 40 Stück in 4
unterschiedlichen Ausführungen)
1 x Lieferung Pollerleuchte Außenbereich in LED (ca. 10 Stück)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=240926
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=240926
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=240926
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.