Max Planck Haus in Tübingen, Neubau Zentralgebäude, Gas-Wasser-Entwässerung im Gebäude Referenznummer der Bekanntmachung: Z.MPHO.A.000300.403.VOB.2300
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mpg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Max Planck Haus in Tübingen, Neubau Zentralgebäude, Gas-Wasser-Entwässerung im Gebäude
1600 lfdm Abwasserleitung aus Kunststoffrohr
1800 lfdm Wasserleitung aus Edelstahlrohr
3400 ldfm Wärmedämmung für Ver- und Entsorgungsleitungen
2 Stück Frischwasserstationen mit Kaskadenschaltung
155 Stück Sanitär-Tragegerüste für Objekte
155 Stück Einrichtungsgegenstände aus Sanitärporzellan
1 Stück Fettabscheideranlage mit Abwasserpumpenanlage
1 Stück Löschwasser-Einspeiseeinrichtung
5 Stück Feuerlösch-Schlauchanschlusseinrichtungen
11 Stück Abwasserpumpenanlagen
1 Stück Enthärtungsanlage
„Besonderer Hinweis betr. Bieterfragen zur Coronasituation:
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotserstellung etwaige mögliche bzw. erkennbare Beeinträchtigungen durch die Corona-Krise, z.B. in Bezug auf die Verfügbarkeit von Materialien und Produkten, Arbeitskräften, eine evtl. verzögerte Beibringung von geforderten Nachweisen, Auswirkungen auf etwaige Nachunternehmer etc.
Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, bitten wir rechtzeitig vor Angebotsfrist über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen. Bitte beachten Sie dazu auch Ziffer 10.4 ff der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen (WBVB) der MPG.“
Siehe II.1.4)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Max Planck Haus in Tübingen, Neubau Zentralgebäude, Gas-Wasser-Entwässerung im Gebäude
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung mit der Referenznummer Z.MPHO.A.000300.403.VOB.2300 - Gas-Wasser-Entwässerung im Gebäude wird auf Grundlage des § 17 Abs.1 Nr. 1 VOB/A aufgehoben, da kein Angebot zur Angebotsöffnung vorlag.
Nachdem die Notwendigkeit und somit auch der Wille die Leistung zu vergeben weiterhin besteht und , ist im Folgenden geplant, bei gleichbleibendem Leistungsgegenstand ist ein Offenes Verfahren gemäß § 3 Nr. 1 VOB/A EU unter der Vergabenummer Z.MPHO.A.000300.403.VOB.2416 erneut auszuschreiben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).