Fuhrleistungen für die Asphaltverlegung Referenznummer der Bekanntmachung: T60024523
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fuhrleistungen für die Asphaltverlegung
Fuhrleistungen für die städtische Asphaltverlegung 2023
Stadtgebiet München
Fuhrleistungen für die städtische Asphaltverlegung 2023:
Das Baureferat, HA Tiefbau, Abt. Straßenunterhalt und -betrieb, Städtische Asphaltverlegung, im Folgenden AG genannt, arbeitet im Auftrag der 5 Straßenunterhaltsbezirke der LHM im gesamten Stadtgebiet und führt Straßensanierungsarbeiten (keine Pflasterarbeiten) in Asphaltbauweise mit zwei Partien durch. Hierzu werden in Ergänzung zu den Eigenfuhrleistungen der Asphaltverlegung zusätzliche Fuhrleistungen von und zu ihren Baustellen benötigt. Die Fuhrleistungen werden vornehmlich im Zuge von Fräs- und Asphalteinbauarbeiten abgerufen.
Zu transportieren sind (teilweise auch auf Autobahnstrecken) Schutt, Bodenaushub verschiedener Klassen, Asphaltaufbruch (z.T. Teerhaltig), Fräsgut, Asphaltheißmischgut u. a. Darüber hinaus muss zeitweise auch pechhaltiger Straßenaufbruch entsprechend den AVV-Schlüsselnummern 170301 und 170302 transportiert werden. Der Auftragnehmer, im Folgenden AN genannt, muss hierbei in der Lage sein, maximal bis zu 8 LKW (mit entsprechender Transportgenehmigung) pro Partie des vom AG geforderten Fahrzeugtyps (Sattel, 4-Achser und 3-Achser) zur Verfügung zu stellen.
Mit den Fuhrleistungen ist nach Beendigung der Frostperiode, erfahrungsgemäß ab Mitte März, zu beginnen. Der Leistungszeitraum endet mit Beginn der Winterpause, abhängig von der Witterung, spätestens am 31.12.
Gesamtmassen:
- 2-Achs-Kipper ohne Ladekran, 50 Std.
- 3-Achs-Kipper ohne Ladekran, 50 Std.
- 4-Achs-Kipper, 1.750 Std.
- 4-Achs-Kipper mit Thermobehälter, 1.250 Std.
- 4-Achs-Thermoabschieber, 10 Std.
- Sattelzug, 1.750 Std.
- Sattelzug mit Thermobehälter, 1.250 Std.
- Zuschlag für Einsatz in Nachtarbeit (20.00 – 6.00 Uhr), 200 Std.
- Erstellung Begleitscheine (300 Stk.)
Eine Verlängerung des Vertrages zu den gleichen Konditionen mit dem gleichen
jährlichen Vertragsvolumen des Leistungsverzeichnisses um bis zu 12 Monaten ist mit
beiderseitigem Einverständnis möglich. Der AG wird spätestens vier Monate vor Ende der
Vertragslaufzeit eine entsprechende Abstimmung in Textform mit dem AN durchführen. Bei
Verlängerung des Vertrages gelten die gleichen Konditionen des Leistungsverzeichnisses mit
den gleichen jährlichen Vertragsvolumen des Leistungsverzeichnisses fort.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=239802
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=239802
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=239802
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.