Ingenieurtechnische Leistungen bei der Bearbeitung von Versicherungsansprüchen aus Bauschäden Referenznummer der Bekanntmachung: RuV-11000-2022-224
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutsches-museum.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurtechnische Leistungen bei der Bearbeitung von Versicherungsansprüchen aus Bauschäden
Gegenstand der Beauftragung sind ingenieurtechnische Leistungen im Zuge der Baumaßnahme „Sanierung Sammlungsbau“ des Deutschen Museums im Zusammenhang mit der Geltendma-chung von Ansprüchen gegenüber der Versicherung. Während der Planung und Ausführung des Realisierungsabschnittes 1 der Baumaßnahme „Sanierung Sammlungsbau“ kam es zu zahlrei-chen Schäden und Forderungen, welche der AG bei der Versicherung geltend macht. Aufgrund einer bis dato unzureichenden Aufbereitung der den Forderungen zugrundeliegenden Sachver-halte und Forderungen, lehnt die Versicherung eine Regulierung der Schäden derzeit weitge-hend ab.
Zweck der Beauftragung ist die Wahrung und Durchsetzung von Ansprüchen des Deutschen Museums gegenüber der „BauRisk- all in one“ Versicherung. Dabei handelt es sich um eine kombinierte Bauleistungs- und Haftpflicht-Versicherung, welche das Deutsche Museum für alle Planungsbeteiligten sowie alle ausführenden Unternehmen, nach deutschem Recht abgeschlos-sen hat.
Zur Leistungserbringung sind neben fundierten Kenntnissen bei der Beurteilung technischer und baubetrieblicher Sachverhalte und Störungssituationen ebenfalls fundierte Kenntnisse aus dem Versicherungswesen und der Aufbereitung entsprechender Forderungen gefordert. Die An-wendung dieser Kenntnisse ist wesentlicher Bestandteil der ordnungsgemäßen Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungen.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Dabei werden die einzelnen Stufen separat nach Bedarf des AG mit angemessener Vorlaufzeiten schriftlich oder in Textform zu den Bedingun-gen des Vertrages (Anlage 1) abgerufen.
Die Leistungserbringung beginnt mit der Zuschlagserteilung und endet nach Ablauf der vollständi-gen Leistungserbringung der jeweiligen Stufe / Leistungen, sofern keine weitere Stufe /Leistungen abgerufen bzw. beauftragt wird oder mit Beendigung der Leistung der letzten Stufe bzw. der letzten Leistung. Der AG ist berechtigt, vom Vertrag erfasste, aber noch nicht beim AN abgerufene bzw. beauftragte Leistungen anderweitig zu vergeben.
Stufe 1 beinhaltet die Sichtung, Prüfung und Analyse der Schadensmeldungen (Forderungsliste) mit dem Ziel, die Erfolgsaussichten je Schadensmeldung, auf Durchsetzbarkeit gegenüber der Versicherung bzw. gegenüber dem Schädiger zu beurteilen.
Besondere Leistung - Schadensaufbereitung
Vergabe-Nr. RuV-11000-2022-224 Seite 6 von 9
Stufe 1 beinhaltet neben der oben beschriebenen Sichtung und Analyse der Schadensmeldungen (Stufe 1a-1c) außerdem die eigenständige und selbständige prüfbare Aufbereitung folgender 3 Schadenssachverhalte:
1. SSP 08 nachträglicher Treppeneinbau TH 14C
2. SSP 20 Umplanung Entrauchungsschacht in der Luft- und Raumfahrt
3. SSP 75 Fensterbankverstärkung TAP
Der Auftraggeber hat diese 3 Schadenssachverhalte mit Unterstützung des Projektsteuerers be-arbeitet und ohne Erfolg bei der Versicherung eingereicht. Zu den Schäden liegen Sachverstän-digengutachten der Versicherung vor. Die Versicherung lehnt die Regulierung dieser Schäden mit der Begründung ab, dass die Schäden dem Grunde und der Höhe nach mit den eingereich-ten Unterlagen nicht nachvollziehbar dargelegt und nachgewiesen sind.
Mit der vollumfänglichen Auf- und Bearbeitung dieser Schäden, wie in Leistungsbild Stufe 2 beschrieben, ist umgehend und parallel mit den Arbeiten zu Stufe 1a-c zu beginnen.
Eigenständige und selbständige prüfbare Auf- und Bearbeitung der weiter zu verfolgenden Schäden ausgearbeitet in Stufe 1.
Alle weiter zu verfolgenden Schäden/ Forderungen, welche nicht in Stufe 2 abgearbeitet werden, werden in sinnvolle Kategorien/ Pakete aufgeteilt. Ziel der Leistungen der Stufe 3 ist es, mittels Ausschreibung kompetente Dritte / Partner für die Aufarbeitung einzelner Schäden zu finden, welche die zeitnahe Aufbereitung der Schadensfälle zur Vorlage bei der Versicherung übernehmen.
Leistungen Stufe 2
Leistungen Stufe 3
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ingenieurtechnische Leistungen bei der Bearbeitung von Versicherungsansprüchen aus Bauschäden
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Formular "L124 Eigenerklärung zur Eignung" ist vom Bieter/jedem
Mitglied einer Bietergemeinschaft auszufüllen und nebst allen in Bezug
genommenen Anlagen einzureichen. Wenn ein Bieter/eine Bietergemeinschaft eine
Weitervergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer (Nachunternehmer)
beabsichtigt, muss er/sie und die hiervon erfassten Teile
des Auftrags im Formblatt L235 benennen. Werden zugleich die Unterauftragnehmer benannt, ist auch
für diese mit dem Angebot eine ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" abzugeben. Werden Unterauftragnehmer zu einem späteren
Zeitpunkt benannt, behält sich der AG vor, für diese eine "Eigenerklärung zur Eignung" anzufordern.
*
Die Angebotsabgabe ist nur elektronisch auf www.evergabe-online.de (in Textform
oder mit fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur) möglich. Andere Formen der
Angebotsabgabe, etwa per Telefax oder E-Mail sind nicht zugelassen.
Bieterfragen sind nur bis maximal 8 Kalendertage vor dem Schlusstermin für den
Eingang der Angebote möglich. Die eingegangenen Fragen und Antworten zum
laufenden Verfahren, stehen stets aktuell ausschließlich unter http://www.
evergabe-online.de allen Bewerbern zur Einsicht zur Verfügung. Das gleiche gilt für
etwaige Änderungen/Aktualisierungen der Vergabeunterlagen. Bewerber sind
verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich über den jeweils aktu-ellen
Stand auf der zuvor genannten Website zu informieren und die dort zur Verfügung
ge-stellten Informationen bei der Abgabe des Angebotes zu berücksichtigen. Ab dem
6. Kalen-dertag vor Ablauf der Teilnahmefrist werden keine neuen Informationen
/geänderte Unterlagen mehr eingestellt. Es kann in diesem Zeitraum aber noch zu
einer Verlängerung der Abgabefrist kommen. Auch dies haben die Bewerber
eigenverantwortlich zu überprüfen
*
Diie gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über die
Vergabeplattform abgewickelt. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der
Angebotsfrist, z.B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung.
Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der
Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern, sich stets
tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für sie auf der
Plattform hinterlegt sind. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu
Lasten des Bewerbers.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der
Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1
GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen bei der Vergabestelle des Deutschen Museums zu rügen. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei
der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens
bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der
Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. §
160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt
werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt
werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage
nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischen Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber.