Sanierung Mittelschule Cadolzburg - Sanitär Referenznummer der Bekanntmachung: 3030 Sanitär
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Mittelschule Cadolzburg - Sanitär
Sanitärarbeiten für die Sanierung der Mittelschule in Cadolzburg
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Sanitärinstallationsarbeiten umfassen unter anderem Leistungen in folgenden Bereichen:
- Abwasseranlagen (Leitungen, Dämmung, Brandschutz...)
- Wasseranlagen (Leitungen, Armaturen, Dämmung, Brandschutz, Einrichtung...)
- Sonstiges zu Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen (Zubehör, Baustelleneinrichtung, Wartung,...)
Art der Leistung - Die Leistung umfasst im wesentlichen DIN 18381 - Sanitärinstallationsarbeiten
Hinweistext Elektroarbeiten
Die Verlegung der Elektroleitungen ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Diese wird nach der Kabelliste des AN durch das Gewerk Elektro ausgeführt. Die komplette Aktorik und Sensorik ist durch den AN elektr. anzuklemmen einschl. der jeweiligen Endverlegung der bauseitig verlegten Leitungen.
Diese bestehend aus:
- Verlegung der Leitung der letzten zwei Meter
- incl. Leerrohr und Befestigungsmaterial,
- Leerrohrbögen zu den Bauteilen,
- saubere Kabelführung
- Abisolieren und Einführen und Anschließen der Leitung in den Bauteilen,
- Beschriften der Leitungen mit beschriftbaren Kabelbindern,
Dies ist in die Einheitspreise der jeweiligen Aktorik und Sensorik einzukalkulieren und wird nicht separat vergütet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Digitale Submission - Keine Anwesenheit möglich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.