Wäschereileistungen und Mietwäsche der Heilig-Geist-Spital Stiftung Ingolstadt
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingolstadt
NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.spitalstiftung-ingolstadt.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.spitalstiftung-ingolstadt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Wäschereileistungen und Mietwäsche der Heilig-Geist-Spital Stiftung Ingolstadt
Textilreinigung der Bewohnerwäsche, Lagerungswäsche, Wischbezüge, Reinigungstücher sowie der Berufskleidung der Mitarbeiter und Lieferung von Flachwäsche für das Altenheim Heilig-Geist-Spital und das Pflegeheim Anna-Ponschab-Haus
Ingolstadt
Die Stiftung Heilig-Geist-Spital in Ingolstadt (Auftraggeberin) ist eine über Jahrhunderte gewachsene Einrichtung zur Unterstützung hilfebedürftiger Ingolstädter Bürger. Heute betreut die Auftraggeberin pflegebedürftige Bewohnerinnen und Bewohner in zwei verschiedenen Einrichtungen: Das Altenheim Heilig-Geist-Spital mit 138 vollstationären Pflegeplätzen in der Stadtmitte und das Pflegeheim Anna-Ponschab-Haus mit 80 vollstationären Pflegeplätzen am Ortsrand von Ingolstadt.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung von Flachwäsche sowie die Reinigung der Bewohnerwäsche, Lagerungswäsche, Wischbezüge, Reinigungstücher und Berufskleidung der Mitarbeiter. Die Abholung und Anlieferung erfolgt mindestens 2x wöchentlich an den in Abstimmung mit der Auftraggeberin festgelegten Tagen.
Der Vertrag wird zunächst für 24 Monate geschlossen und beginnt zum 01.06.2023, inklusive einer Verlängerungsoption durch einseitige Erklärung der Auftraggeberin zweimalig um jeweils 12 weitere Monate. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt somit 48 Monate.
Der Auftrag wird für eine Laufzeit von 24 Monaten vergeben, mit der Option der zweimaligen weiteren Verlängerung um jeweils 12 Monate, somit einer Gesamtlaufzeit von max. vier Jahren.
Der Auftraggeber wird max. 3 Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit positiver Eignungsprognose für das weitere Verfahren auswählen.
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 3 Bewerber/Bewerbergemeinschaften die Eignungsanforderungen erfüllen, so wird die Auftraggeberin die 3 Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit der besten Eignungsprognose zur Abgabe eines Angebotes auffordern. Die Punktvergabe wird wie folgt vorgenommen:
Die Auftraggeberin vergibt für jede vom Bewerber/von der Bewerbergemeinschaft angegebene Referenz, welche die in Ziff. IV. des Eignungsformblatts (HGS_3) definierten Mindestanforderungen erfüllt, 1 Punkt. Für jede angegebene Referenz, mit welcher darüber hinaus die Leistungserbringung für eine Gesundheits- und Pflegeeinrichtung von mindestens 200 Pflegeplätzen belegt wird, vergibt die Auftraggeberin für die jeweilige Referenz insgesamt 2 Punkte. Sofern neben der Erfüllung der Mindestanforderungen und der Leistungserbringung für eine Gesundheits- und Pflegeeinrichtung von mindestens 200 Pflegeplätzen eine Referenz mit einem Gesamtauftragswert von EUR 600.000,- netto über die gesamte Auftragszeit vorgelegt wird, vergibt die Auftraggeberin für jede entsprechende Referenz insgesamt 3 Punkte (damit kann der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft für eine Referenz, die sämtliche vorgenannten Bedingungen erfüllt, maximal 3 Punkte erhalten). Anhand der erreichten Punktzahl wird eine Rangfolge der Bewerber/Bewerbergemeinschaften ermittelt. Die 3 Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit den meisten Punkten werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die übrigen Bewerber nehmen am weiteren Verfahren nicht mehr teil und werden hierüber informiert. Bei Gleichstand der erreichten Punktzahl von zwei Bietern wird durch Losziehung entschieden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- bitte das mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Eignungsformblatt (HGS_3) verwenden,
- Eigenerklärung zum Handelsregister.
1. Erklärung zum Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (Eignungsformblatt (HGS_3)).
2. Erklärung zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung (Eignungsformblatt (HGS_3)). Der Nachweis ist vor der Zuschlagserteilung zu erbringen.
1. Geforderter Mindestgesamtumsatz im Mittel der drei vergangenen Geschäftsjahre: EUR 400.000,- (netto)/Jahr.
2. Die Höhe der Deckungssumme für die Betriebshaftpflichtversicherung muss je Versicherungsfall mindestens 5,0 Mio. EUR (für Personenschäden) bzw. mindestens 5,0 Mio. EUR (für sonstige Schäden) betragen.
1. Personal
a) Gesamtzahl Mitarbeiter/innen
Erklärung über die Anzahl an fest angestellten Mitarbeitern/innen (Eignungsformblatt (HGS_3)).
b) Anzahl Fachkräfte
Erklärung über die Anzahl an fest angestellten Fachkräften, die nachfolgende Qualifikationsanforderungen erfüllen (Eignungsformblatt (HGS_3)):
- Desinfektor/-in (staatlich geprüft gem. 17 IfSG)
- Hygienebeauftragte/-r in der Pflege für Gesundheits- und Krankenpflege (Deutsches Beratungszentrum für Hygiene oder vergleichbar)
- Qualitätsbeauftragte/-r im Gesundheit- und Sozialwesen (TÜV oder vergleichbar)
- Arbeitsschutzkoordinator/in (mit Eignung zur Wahrnehmung von Aufgaben nach § 13 Abs. 2 ArbSchG und § 13 DGUV)
- Sicherheitsbeauftragte/r für Gesundheits- und Altenhilfe (gem. § 20 DGUV; TÜV oder vergleichbar)
- Sicherheitsbeauftragte/r für Medizinprodukte (gem. § 31 MPG)
c) Berufserfahrung Betriebsleiter/in
Anzahl der Jahre an Berufserfahrung des/der Betriebsleiter/in in seiner/ihrer Funktion betreffend die Leitung einer Wäscherei (Eignungsformblatt (HGS_3)).
2. Gütezeichen und Zertifizierungen
Folgende Gütezeichen und Zertifizierungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:
- Gütezeichen für Objektwäsche und Haushaltswäsche (RAL-GZ 992/1 oder vergleichbar)
- Gütezeichen für Krankenhauswäsche (RAL-GZ 992/2 oder vergleichbar)
- Gütezeichen für Wäsche aus Lebensmittelbetrieben (RAL-GZ 992/3 oder vergleichbar)
- Gütezeichen für Bewohnerwäsche aus Pflegeeinrichtungen (RAL-GZ 992/4 oder vergleichbar)
- Zertifikat Hygienemanagement Krankenhauswäsche (gem. DIN EN ESO 14065:2016)
- Zertifikat Hygienemanagement Wäsche aus Lebensmittelbetrieben (gem. DIN EN ESO 14065:2016)
- Zertifikat Hygienemanagement Bewohnerwäsche aus Pflegeeinrichtungen (gem. DIN EN ESO 14065:2016)
3. Referenzen
Es sind Referenzprojekte für nach ihrer Art und ihrem Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren anzugeben. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie Leistungen zur Reinigung von Bewohnerkleidung, Berufskleidung und Lagerungswäsche sowie zur Bereitstellung von Mietwäsche für Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen mit vergleichbaren Hygienestandards zum Gegenstand hatte. Mit der Reinigung und Bereitstellung der Wäschestücke muss auch deren Anlieferung und Abholung erbracht worden sein.
1. Personal
a) Gesamtzahl Mitarbeiter/innen
Keine Mindestanzahl vorausgesetzt.
b) Anzahl Fachkräfte
Jede der genannten Qualifikationen muss bei mindestens einer/m Mitarbeiter/in des Bewerbers vorliegen.
c) Berufserfahrung Betriebsleiter/in
Es ist ein/e Betriebsleiter/in zu benennen. Die Berufserfahrung des/der benannten Betriebsleiters/in betreffend die Leitung einer Wäscherei hat mindestens 2 Jahre zu betragen.
2. Gütezeichen und Zertifizierungen
Der Nachweis bzw. die Vorlage der genannten Gütezeichen oder Zertifizierungen stellen Mindestanforderungen dar.
3. Referenzen
Dabei sind folgende Mindestanforderungen zu beachten:
• Es müssen mindestens 2 Referenzprojekte aus den letzten 3 Jahren angegeben werden, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
• Jedes Referenzprojekt muss mindestens einen Auftragswert von EUR 200.000,- (netto)/pro Jahr umfassen.
• Jedes Referenzprojekt muss sich zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist bereits mindestens ein Jahr in Ausführung befinden.
Bei den vorstehend genannten Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, bei deren Nichterfüllung der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft nicht geeignet und der Teilnahmeantrag insoweit vom Vergabeverfahren auszuschließen ist. Die Erfüllung der Mindestanforderungen kann auch durch Referenzprojekte nachgewiesen werden, welche die Leistungserbringung für 2 Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen zum Gegenstand hatten, sofern diese im Rahmen eines Auftrags erbracht worden sind.
- bitte das mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Eignungsformblatt (HGS_3) verwenden – Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
a) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen;
b) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 – 9 GWB vorliegen;
c) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vorliegen;
d) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 98 c des Aufenthaltsgesetzes vorliegen;
e) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 19 des Mindestlohngesetzes vorliegen;
f) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vorliegen;
g) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vorliegen.
Sofern Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB ergriffen worden sind, sind diese auf einer gesonderten Anlage anzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Vergabeunterlagen in elektronischer Form:
Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3).
2) Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über https://www.vergabe.bayern.de/ gestellt werden.
3) Teilnahmeantrag:
Teilnahmeanträge sind bis zum Ablauf der Teilnahmefrist ausschließlich elektronisch in Textform über https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/240626 zu übermitteln. Teilnahmeanträge in Papierform, per E-Mail und per Fax sind nicht zugelassen und werden ausgeschlossen.
4) Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in den Teilnahmeanträgen sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die
Durchführung des Vertrages zu bezeichnen (Bewerbergemeinschaftserklärung (HGS_4)). Bewerbergemeinschaften werden wie Einzelbewerber behandelt, § 43 Abs. 2 S. 1 VgV.
5) Der Bewerber hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Er kann die Unterauftragnehmer bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags benennen (Erklärung Unteraufträge (HGS_5) und Verpflichtungserklärung (HGS_6)).
6) Bewerber und Bewerbergemeinschaften, die sich hinsichtlich der Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen berufen, haben für diese Unternehmen ebenfalls ein Eignungsformblatt und das Formblatt Referenzen einzureichen. Sie haben mit dem Teilnahmeantrag weiterhin eine Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen, wonach die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft tatsächlich zur Verfügung stehen.
7) Da es sich um eine Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb handelt, stellen die bereits jetzt zur Verfügung gestellten Unterlagen für den Angebotswettbewerb lediglich Entwürfe dar, die unter dem Vorbehalt der Änderung stehen.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt.
Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Dieser Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.