Max-Planck-Haus am Hofgarten, SBTI: Objektplanung LPH 3 und 5-9 Referenznummer der Bekanntmachung: Z.INV0.000103.VgV.OBJ.2324
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mpg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Max-Planck-Haus am Hofgarten, SBTI: Objektplanung LPH 3 und 5-9
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Architektenleistungen aus dem Bereich der Objektplanung gemäß §§ 33 ff HOAI 2021 in Verbindung mit Umzugslogistik bei laufendem Betrieb.
Die Kostenobergrenze für die Bauwerkskosten Neubaumaßnahme nach KGR 200 bis 700 beträgt ca. 12 Mio. EUR (netto). Davon betragen die KGR 300 und KGR 400 ca. 10,4 Mio. EUR (netto).
Honorarparameter: Honorarzone IV Mindestsatz. Maßgebend für die zu vergebenden Leistungen als auch für die Honorierung ist das bereitgestellte Vertragsdokument.
Nähere weiterführende und wichtige Informationen zu den zu vergebenden Planungsleistungen (Auftragsgegenstand) sind unter Punkt II.2.4) dieser Bekanntmachung beschrieben.
Max-Planck-Haus am Hofgarten München
Das Max-Planck-Haus am Hofgarten, in dem die Generalverwaltung der Max-Planck-Gesellschaft, das Max-Planck-Institut für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen und das Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb untergebracht sind, wurde 1995-99 erbaut und muss nach über 20-jähriger Nutzung einer grundlegenden Sanierung des baulichen Brandschutzes und der technischen Gebäudeausstattung unterzogen werden. Die Nutzfläche (NUF 1-7) beträgt ca. 10.900 m², die Brutto-Grundfläche (BGF) 19.019 m² und der Brutto-Rauminhalt (BRI) ca. 105.755 m³.
Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind die Leistungsphasen 3 und 5-9 der HOAI 2021. Es ist eine stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen vorgesehen (siehe hierzu Ziffer II.2.11). Die wesentlichen planerischen Anforderungen bestehen in folgenden Aspekten:
Bei der Architektenauswahl wird großer Wert auf die Kompetenz und Erfahrung bei der Sanierung von Büro- und Verwaltungsgebäuden, bei Umbauten im Bestand und bei der Erstellung und Organisation des Umzugs- Managements bei laufendem Bürobetrieb gelegt.
Alle auszuführenden Maßnahmen (Hochbau und Technik) erfolgen bei laufendem Betrieb und werden voraussichtlich in vier Bauabschnitten durchgeführt werden. Die Baudurchführung erfordert es, dass die von der Baumaßnahme betroffenen Räume abschnittsweise geräumt und die Mitarbeiter*innen anderweitig untergebracht werden müssen. Dies ist mit einer rechtzeitigen Anmietung von Interimsflächen und einer komplexen Umzugslogistik mit entsprechenden Kosten verbunden. Bei der Planung sind daher nicht nur die speziellen Anforderungen im Hinblick auf die technischen Anlagen, sondern auch die bei solchen Objekten üblichen Arbeitsabläufe zu berücksichtigen.
Die Bewerber erklären mit Abgabe eines Teilnahmeantrages, dass sie in der Lage sind die Leistungen innerhalb des Zeitraumes, wie unter Ziffer II.2.7 genannt, zu erbringen, und dass sie über die hierfür notwendigen fachlichen, personellen und sachlichen Mittel verfügen. Die besonderen Anforderungen an die Leistungserbringung können es erforderlich machen, häufig/kurzfristig auf Anforderung des Auftraggebers zu Abstimmungsgesprächen vor Ort in München zur Verfügung zu stehen.
Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind die Leistungsphasen 3 und 5-9 der HOAI 2021. Es ist eine stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen vorgesehen. Mit dem gesuchten Auftragnehmer wird zunächst verbindlich ein Vertrag über die Leistungsphase 3 und 5 gem. § 34 HOAI (Stufe 1) geschlossen. Der Auftraggeber behält sich vor, dem AN die Leistungsphasen 6-9 gem. § 34 HOAI oder Teilleistungen daraus durch eine spätere gesonderte schriftliche Beauftragung zu übertragen.
Zu Ziffer II.2.5): Im Rahmen der Ermittlung des besten Preis-Leistungsverhältnisses nimmt der Preis nach Art. 67 Abs. (2) der RL 2014/24/EU und dem hierauf beruhenden § 58 Abs. (2) VgV - die Form von Festpreisen an, so dass sich das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach den in § 58 Abs. (2) VgV genannten Kriterien bestimmt. Alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Zu Ziffer II.2.9): Die weitere Punktevergabe erfolgt nach dem Grad der Nachteile gegenüber dem besten Teilnahmeantrag bezogen auf das jeweilige Kriterium.
3 Punkte: Der Teilnahmeantrag weist geringfügige Abstriche gegenüber dem besten Teilnahmeantrag auf
2 Punkte: Der Teilnahmeantrag weist deutliche Abstriche gegenüber dem besten Teilnahmeantrag auf
1 Punkt: Der Teilnahmeantrag weist schwerwiegende Abstriche gegenüber dem besten Teilnahmeantrag auf
0 Punkte: Der Teilnahmeantrag weist gegenüber dem besten Teilnahmeantrag nicht oder kaum einschlägige/unbrauchbare Angaben auf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Max-Planck-Haus am Hofgarten, SBTI: Objektplanung LPH 3 und 5-9
Ort: Germering
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).