Rechtsberatung im Steuerrecht in den Jurisdiktionen Deutschland, UK, USA und Italien Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-12-JM_Rechtsberatung_Steuerrecht
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.fms-wm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rechtsberatung im Steuerrecht in den Jurisdiktionen Deutschland, UK, USA und Italien
Mit dieser Ausschreibung soll der Beschaffungsbedarf der FMS Wertmanagement AöR (FMS-WM) an Rechtsberatungsleistungen im Steuerrecht in den Jurisdiktionen Deutschland, UK, USA und Italien gedeckt werden. Die Ausschreibung erfolgt mit dem Ziel, für die FMS-WM bis zu drei (3) Rahmenverträge mit Kanzleien für eine Laufzeit von je sechs (6) Jahren abzuschließen.
Jurisdiktionen: Deutschland, UK, USA und Italien
Die Rechtsberatung erstreckt sich insbesondere, aber nicht abschließend auf die folgenden Aspekte:
Laufende rechtliche Beratung in steuerlichen Angelegenheiten der FMS-WM mit Schwerpunkt in den Jurisdiktionen Deutschland, UK, USA und Italien, einschließlich der rechtlichen Beratung im Zusammenhang mit Betriebsprüfungen der FMS-WM (deutsche Betriebsprüfungen mit internationaler Reichweite) und Beratung bei transaktionalen Umstrukturierungen. Die hier ausgeschriebenen Dienstleistungen umfassen nur Steuerrechtsberatung und umfassen nicht die Erstellung von Steuererklärungen oder Steuerbilanzen. Die juristischen Dienstleistungen können Steuerberatung in allen steuerlich relevanten Angelegenheiten beinhalten, einschließlich Umstrukturierungen und anderer Transaktionen sowie steuerbezogene Rechtsstreitigkeiten und Verwaltungsverfahren
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rechtsberatung im Steuerrecht in den Jurisdiktionen Deutschland, UK, USA und Italien
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Das Verfahren zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen das Vergabeverfahren richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. GWB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland