Umbau OG4 - Änderung Lüftungsanlage
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutsches-museum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau OG4 - Änderung Lüftungsanlage
Für den Umbau des Lagers im 4.OG des DMN zu einem Büro, sind Änderungen an der Lüftungsanlage notwendig.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Umbau OG4 - Änderung Lüftungsanlage
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der
Vergabevorschriften in seinenRechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1
GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalbeiner Frist von 10
Kalendertagen bei der Vergabestelle des Deutschen Museums zu rügen. Verstöße
gegenVergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWBspätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabebei
der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens
bis zum Ablauf der Frist zurBewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der
Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB
innerhalb von 15 Tagen nachEingang der Mitteilung des Auftraggebers ein
Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.Gem. § 134
GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in
Textform informiert. EinVertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information geschlossen werden. Wird die Informationauf elektronischen Weg
oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist
beginntam Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Änderungen an Formteilen der Lüftungsanlage
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Zusätzliche Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen sind erforderlich geworden, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren
Die Lüftungsanlage für das 4.OG des DMN wurde bereits errichtet und versorgt neben den bestehenden Büroräumen auch den Lagerraum, der nun zu einem Büroraum umgebaut werden soll.
Die ursprünglich beauftragte Änderung an der Lüftungsanlage soll die Be- und Entlüftung des neuen Büroraums sicherstellen. Durch die Änderung des Grundrisses für den neuen Büroraum, wurden Änderungen an den Formteilen und zusätzliche Arbeiten notwendig.
Der Gesamtcharakter des ursprünglichen Auftrags hat sich nicht verändert.
b) Ein Wechsel des Auftragnehmersa. kann aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen, weil durch die Vorgabe des Vermieters nur die Fa. Dörsch&Leibl bei Änderungen an den Lüftungsanlagen beauftragt werden darf.b. wäre mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden, weil die ursprünglich beauftragten Änderungen an der Lüftungsanlage noch nicht fertig gestellt sind und die zusätzlichen Änderungen einen Eingriff in die beauftragten Leistungen und die damit verbundene Gewährleistung bedeuten würde.