ÖGD NU DIA PIA Referenznummer der Bekanntmachung: LRA Neu-Ulm ÖGD Digitalisierungsberatung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neu-Ulm
NUTS-Code: DE279 Neu-Ulm
Postleitzahl: 89231
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis.neu-ulm.de
Abschnitt II: Gegenstand
ÖGD NU DIA PIA
Für die Anhebung der digitalen Reife in den oben genannten Dimensionen bis zum 30.09.2024 sind hierfür im ausgeschriebenen Projekt insbesondere folgende Maßnahmen vom Auftrag-nehmer mindestens umzusetzen:
2.1. Digitalisierungs- und Projektmanagement
2.2. Mitarbeitenden-Einbindung "Digitale Kompetenzen in der Verwaltung"
2.3. Prozessmanagement, -automatisierung & Zusammenarbeit
2.4. IT-Beschaffung und -implementierung
Landratsamt Neu-Ulm Kantstraße 8 89231 Neu-Ulm
Die Erfahrungen in der Pandemie und der letzten Jahre haben gezeigt, dass es einer nachhaltigen Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) bedarf, damit dieser seine vielfältigen Aufgaben wahrnehmen und ihnen gerecht werden kann.
Daher hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 22. April 2022 den Förderleitfaden zur "Förderung von Maßnahmen zur Steigerung und Weiterentwicklung des digitalen Reifegrades des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Deutschland" veröffentlicht. Die Förderung hat zum Ziel, den ÖGD insgesamt zu stärken und zu modernisieren. Um dieses Ziel zu erreichen, soll die Digitalisierung des ÖGD gefördert werden. Unter dem Leitbild "Digitales Gesundheitsamt 2025" soll der ÖGD noch stärker als bisher von digitalen Anwendungen profitieren.
Fördervoraussetzung ist unter anderem die Steigerung der digitalen Reife in mindestens zwei Dimensionen um zwei Reifegrade. Das Gesundheitsamt des Landkreises Neu-Ulm hat es sich zum Ziel gesetzt, sich im Projektzeitraum bis 30.09.2024 in folgenden Dimensionen eine Reifegradsteigerung zu erreichen:
Mit Hilfe einer zu entwickelnden Digitalisierungsstrategie, einem Digitalisierungs-/ Prozess- & Projektmanager (m/w/d) inkl. einer Beratung zu effizienten digitalisierten Prozessen und deren Umsetzung sowie einem Arbeitspaket im IT-Sicherheitsbereich, der Bürger*innenzentrierung, der Mitarbeitenden, IT-Bereitstellung sowie der Software, Daten und Interoperabilität sollen für das Gesundheitsamt grundlegende Maßnahmen zur weiteren Digitalisierung erarbeitet werden. Die federführende Rolle übernimmt hierbei der Auftragnehmer, der nicht nur beratend, sondern auch verantwortlich umsetzend tätig werden soll. Zudem wird er ergebnisverantwortlich die Steuerung des Gesamtprojektes wahrnehmen.
Im Hinblick auf Ziffer II.2.7) "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems" ist zu beachten, dass sich die Laufzeit auch um ca.3-4 Monate verlängern kann, ohne dass hierdurch ein Anspruch auf Mehrvergütung entsteht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gem. Vergabeunterlagen.
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
a) Berufshaftpflichtversicherung
Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung des Bieters
1. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden),
2. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss,
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Im Falle von geringeren Deckungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter Ziffer 1 bis 2 genannt, ist eine Bestätigung des Bieters einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen unter Ziffer 1 bis 2 angepasst werden wird.
Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Bestätigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
b) Umsatz
Eigenerklärung über den durchschnittlichen Umsatz für vergleichbare Leistungen (Digitalisierungsberatung, Projektmanagement bei Digitalisierungsvorhaben etc. nach näherer Maßgabe der verfahrensgegenständlichen Leistungsbeschreibung, Ziffern 2 und 3), des Bieters in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020-2022), in EUR netto.
Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen durchschnittlichen Umsätze für vergleichbare Leistungen der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr anzugeben.
Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher Umsatz für vergleichbare Leistungen des Bieters in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020-2022) von jeweils EUR 200.000,- netto.
s. vorstehend a) und b).
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
Eigenerklärung über drei (3) geeignete Referenzen (Mindestanforderung) des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Angabe:
- bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat,
- der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt,
- der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung,
- der beauftragten und erbrachten Leistungen des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft,
- des Auftragswerts dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
- des Zeitraums der Leistungserbringung dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
- des Namens und der Anschrift des Auftraggebers des Referenzprojektes (nicht eines externen Dritten) und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Eine Referenz gilt als geeignet, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind:
1. Es handelt es sich bei der Referenz um vom Bieter erbrachte Leistungen der Digitalisierungsberatung mit vergleichbaren Leistungsinhalten und -umfängen wie in den verfahrensgegenständlichen Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, beschrieben.
2. Die vertraglichen Leistungen der Referenz sind vom Bieter im Zeitraum von 2020 bis zum Fristablauf zur Abgabe der Angebote fertig gestellt worden (mit der Referenz kann vor 2020 begonnen worden sein).
3. Das Auftragsvolumen der Referenz (Auftragsumfang des Bieters im Referenzprojekt) betrug mindestens EUR 200.000,- netto;
4. Der Auftraggeber des Referenzobjekts war ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB (§ 98 GWB a.F.);
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.
Es werden nur die vom Bieter im Formblatt Anl_AV_2_Ausschluss_Eignung_NU_DIA an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (max. 1 DIN-A-4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet, das ebenfalls berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt.
Auf die weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der geforderten Form der Referenzangaben wird auf die Angaben im Formblatt Anl_AV_2_Ausschluss_Eignung_NU_DIA verwiesen.
Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.
s. vorstehende Anforderungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P694V
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen An-gebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.