eNOZ Software Prozess Steuerung Notaufnahme Referenznummer der Bekanntmachung: 2136/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80337
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muenchen-klinik.de
Adresse des Beschafferprofils: www.muenchen-klinik.de
Abschnitt II: Gegenstand
eNOZ Software Prozess Steuerung Notaufnahme
Die Vergabestelle beabsichtigt, die Implementierung eines eNOZ-Systems mit anschließendem Service und Wartung, zu vergeben.
Die Einzelheiten sind der Anlage 1 zu entnehmen.
München Klinik gGmbH Thalkirchner Straße 48 80337 München
Die München Klinik gGmbH ist Deutschlands zweitgrößter kommunaler Krankenhausverbund - mit über 7.000 Beschäftigten, rund 3.300 Betten und vier Häusern der Maximalversorgung. Mit den Kliniken in Bogenhausen, Harlaching, Neuperlach, Schwabing und Thalkirchner Straße bietet die München Klinik eine umfassende Versorgung auf höchstem medizinischem und pflegerischem Niveau. Die Arbeit ist geprägt von der engen Zusammenarbeit mit den Münchner Universitäten. Jährlich lassen sich im Durchschnitt rund 135.000 Menschen stationär behandeln - aus München und aus der Region. In der Notfallmedizin ist die München Klinik die Nr. 1 der Region. Über 40 Prozent aller Notfälle der Landeshauptstadt werden in den vier Notfallzentren aufgenommen.
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Die München Klinik betreibt insgesamt 6 Notfallzentren an 4 Standorten. Diese umfassen 4 interdisziplinäre Erwachsenen-Notfallzentren (Schwabing, Harlaching, Neuperlach und Bogen-hausen) sowie 2 Kinder-Notfallzentren (Schwabing und Harlaching). Die Aufgaben der Notfallzentren sind standortübergreifend definiert und bestehen in der:
- sofortigen Sicherung der Patientensicherheit durch eine strukturierte Ersteinschätzung,
- der Stabilisierung und ggf. Reanimation von lebensbedrohlich erkrankten Patienten in spezifisch dafür eingerichteten Schockräumen bzw. Akutbereichen,
- der fokussierten Diagnostik
- Durchführung dringlicher Ersttherapien
- Disposition der Patienten in die weitere ambulante oder stationäre Behandlung
- Betreuung einiger Patienten auf einer Beobachtungs-/ Kurzliegerstation
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Die Notfallversorgungspfade zeichnet sich durch eine enge Verknüpfung der Notfallzentren mit allen konservativen und chirurgischen Fachabteilungen der jeweiligen Häuser, externen Dienstleistern (z.B. Psychiatrie oder anderen Spezialdisziplinen) sowie dem MediCenter aus. Zudem sind die Notfallzentren Dienstleister für einzelne medizinische Fachabteilungen, z.B. für Wundversorgung von innerhalb der Klinik verunfallten Patienten. Die Ersteinschätzung wird in den Erwachsenen-Notaufnahme gemäß dem ESI-System durchgeführt, in den Kinder-Notaufnanmen wird ein kinder-adaptiertes Triage-System verwendet.
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Neben den Vorgaben zur Ersteinschätzung und dem dazugehörigen Berichtswesen ist die Prozessoptimierung und normengerechte Dokumentation Voraussetzung für die Steigerung der Wirtschaftlichkeit als eine der übergreifenden Herausforderungen in den Notfallzentren. Aktuell stehen als Grundlage für eine Optimierung der Wirtschaftlichkeit der Notfalllzentren nur retrospektive, aufwändig manuell extrahierte Berichte zur Verfügung. Eine prozessrelevante und Kennzahlengestützte Optimierung der Wirtschaftlichkeit ist derzeit nicht in allem relevanten Dimensionen möglich, da der Arbeitsprozess der Notfallzentren in den zu Verfügung stehenden Softwarelösungen nicht vollumfänglich abgebildet ist und analysiert werden kann. Die Erfüllung von gesetzlichen Dokumentationsvorgaben und Leistungserfassungen kann nicht durchgehend gemonitort werden. Prozesskontrollen "on time" und Qualitätsverbesserungen sind nur händisch möglich. Datenanalysen sind nicht oder nur mit hohem Aufwand möglich und es erfolgt keine schnittstellen-übergreifende Prozessdokumentation.
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Das Ziel ist die Erhöhung der Patientensicherheit, der Behandlungsqualität und Verbesserung der Prozesseffizienz sowie deren Dokumentation in den Notfallzentren durch die Einführung einer Software im Sinne eines Notaufnahmeinformations- und steuerungssystems zur Digitalisierung und Optimierung der Prozesse. Die einzuführende Software ist ohne Datenbruch in die Systemlandschaft (Klinikinformationssystem) integrierbar und verfügt über die notwendigen Schnittstellen zu weiteren Subsystemen. Die Software ermöglicht neben einer vollständigen digitalen Dokumentation eine transparente Darstellung und Steuerung der Prozesse in der Notaufnahme inklusive der von Patientenströmen und Behandlungszeiten. Dadurch kann der operative Prozess in der Notaufnahme inkl. des damit verbunden Personaleinsatzes optimiert werden. Wartezeiten in der Notaufnahme oder bei der Abverlegung aus der Notaufnahme in andere Fachabteilungen werden verkürzt und die Behandlungsqualität verbessert. In einem Steuerungscockpit können Kennzahlen-basierte Auswertungen bzgl. Prozesseffizienz vorgenommen und die Einhaltung der GBA-Vorgaben und anderer frei zu definierender Vorgaben gemonitort und damit sichergestellt werden.
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Die Einzelheiten sind der Anlage 1 zu entnehmen.
Sofern optionale Leistungen Gegenstand der Beschaffung sind, werden diese im Rahmen der Verhandlungen sichtbar und spätestens mit Aufforderung zur Angebotsabgabe des finalen Angebotes für alle Bieter
gleichermaßen festgelegt.
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf
der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen.
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B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
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C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG , § 21 SchwarzArbG und nach Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung Vom 29. Oktober 1996 Nr. 476-2-151 (AllMBl. S.701, StAnz. Nr. 44) vorliegen (s. Anlage 2 Eigenerklärungen Eignung).
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D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt
wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden
Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.
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E) Das Formblatt Eignung (Anlage 2F2.1) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2F2.1.) abgeben. Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will.
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F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 10. Kalendertag vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen.
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G) Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gem. § 39 Abs. 6 VgV des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher fiktiv der Wert [Betrag gelöscht] EUR.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Turnhout
NUTS-Code: BE213 Arr. Turnhout
Land: Belgien
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A. Nutzung der Vergabeplattform
Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens sowie die Erstellung des Teilnahmeantrages auf einer Vergabeplattform zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal DTVP bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind für interessierte Unternehmen kostenfrei. Interessierte Unternehmen können auch ohne Registrierung
die Vergabeunterlagen unter DTVP herunterladen. Weitere Einzelheiten können dem Leitfaden zur Vergabeplattform entnommen werden. Sofern sich ein Bewerber nicht auf der Plattform registriert,
müssen sich die Bewerber stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren. Eventuelle Fristverlängerungen, Bewerberfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen zu diesem Vergabeverfahren können insofern ausschließlich über das e-Vergabeportal
DTVP abgerufen werden. Nachrichten an die Vergabestelle sind ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP unter dem Bereich "Kommunikation" zu stellen. Anonymisierte Antworten zu rechtzeitig gestellten Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, können unter DTVP unter Beachtung der dort
genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Soweit sich interessierte Unternehmen nicht registrieren lassen, obliegt ihnen die Verpflichtung, diesen Link regelmäßig einzusehen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen sind ungültig.
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B. Rügeerfordernis
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
diesen Teilnahmeunterlagen für diesen Teilnahmewettbewerb oder den Vergabeunterlagen zur Abforderung sogenannter Erster Angebote erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Abgabe erster Angebote gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3
Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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C. Zahlungsbedingungen
gemäß des zu verhandelnden Vertrags.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YL56950
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer